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Visum erteilt. Wie geht es weiter? Schikane der Botschaft - etwas verändern (Gelesen: 16.230 mal)
Wintersonne
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05.07.2012 um 11:33:01
 
Hallo zusammen Smiley

Endlich endlich nach einer wahren Odysee (!!!) wurde meinem Philippinischen Freund das Visum zur Familienzusammenführung erteilt - mit dem ungeborenen Kind. Unser Baby kommt Anfang September und mein Freund wird wahrscheinlich nächste Woche nach Deutschland einreisen.

Ich versuche im Vorhinein schonmal abzuchecken was wir alles machen müssen sobald er da ist.
Habe bei der Migrationserstberatung einen Termin gemacht und auch schon mit denen telefoniert - mir ging es um folgende Fragen: 1. Wo bekommt er erstmal ganz normal Geld zum Leben her und eine Krankenversicherung 2. Wo bekommt er einen Sprachkurs 3. Wie/wo findet er am besten Arbeit (als englischsprachiger)
Die Migrationserstberatung meinte ich solle beim Jobcenter anfragen was ihm zustünde. Als ich dort anrief verwies diese mich zur Ausländerbehörde, und dort sagte man mir, da sein Visum ihn zum Arbeiten berechtigte solle ich mich an das Jobcenter wenden.
Hm. Bin jetzt ehrlich gesagt etwas durcheinander.

Kann mir einer von euch, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung, sagen, was die beste bzw notwendige Reihenfolge wäre. Es konnte mir auch bis jetzt noch niemand sagen ob ihm überhaupt Sozialleistungen zustehen. Außer die von Pro Familia, die meinte, dass das Recht des Kindes auf beide Eltern über allem stände und daher der Staat für die Kosten aufkommen müsste, sprich Unterbringung und Verpflegung.

Naja. Über jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Ganz liebe Grüße,

Wintersonne

PS: Wenn bei der Visumserteilung total viel schief gelaufen ist,  würdet ihr im Nachhinein noch was versuchen zu verändern? Denn dann werden in Zukunft ja andere Pärchen darunter leiden. Wir haben echte, pure Schikane durch die deutsche Botschaft in Manila erfahren und würden eigentlich gerne versuchen zu helfen das das niemandem mehr passiert. Was könnte man da tun? Wisst ihr das?
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Antwort #1 - 05.07.2012 um 11:39:03
 
Bezüglich der Sozialleistungen, die ihm zustehen werden solltest du dir mal diesen Thread durchlesen. Da sind ganz wichtige Informationen für euch enthalten.

Da er hier wohl ohne Deutschkenntnisse einreisen wird, wird ihn die ABH zu einem Integrationskurs verpflichten. Eine Liste der Kursträger in eurer Nähe findest du hier.

Bei der Arbeitsplatzsuche sollte er sich an das Jobcenter wenden.

Euren Fall könnt ihr auch dem Bürgerservice des AA melden.
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schweitzer
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Antwort #2 - 05.07.2012 um 11:48:12
 
Ich mache mal einen Anfang - die Beratungen, die ihr erhalten habt, waren IMHO nun auch nicht gerade doll  Augenrollen Na ja, kann ja noch werden, war ja erst der Auftakt ...

Also, wenn er eingereist ist, begebt Ihr Euch erst einmal zur Meldebehörde (Einwohnermneldeamt) und meldet ihn an (Vorlage des Passes mit dem gültigen Visum) -

Alsdann beantragt Ihr bei der ABH die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Hinsichtlich von Sozialleistungen ist es in den ersten drei Monaten ab Einreise nicht eben einfach - ich verweise Dich dazu unbedingt auf
diesen thread
. (Blaues bitte anklicken!) - Folgt im Bedarfsfall unbedingt und unbeirrt der dort aufgezeigten Argumentationslinie - in letzter Zeit gab es danach immer wieder "Erfolgsmeldungen".

Hinsichtlich Sprachkurs ist zu sagen, dass Dein Partner Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs hat - ggf. wird er durch die ABH aber (dennoch) auch noch zur Teilnahme verpflichtet.

Über die jeweiligen Sprachkurstträger MUSS die MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer - früher hießen die Migrationserstberatung) einen Überblick haben und auch einzelfallbezogen Unterstützung gewähren - das ist deren Job! - Wenn keine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist (insbesondere bei ALG- II - Bezug) kann beim Bundesamt für Migration eine Befreiuung von den Kurs- und Prüfungsgebühren beantragt werden (in der Regel wird diesen Anträgen entsprochen) - Dabei unterstützen der jeweilige Integrationskursträger bzw. wieder die MBE.

Ggf. ist es tatsächlich am sinnvollsten zunächst den Schwerpunkt auf die Teilnahme am Integrationskurs zu legen, weil das eine Investiotion in die Zukunft ist und eine wichtige Voraussetzung für alles Weitere. - Ggf. kann Dein Partner zunächst nebenbei arbeiten.

In manchen Städten ist es auch möglich, den I-Kurs als Abend- bzw. Wochenendkurs zu belegen, dann könnte er auch tagsüber länger arbeiten. - Müsste aber anhand der örtlichen Gegebenheiten konkret geprüft und abgewogen werden.

Als "Arbeit suchend" könnte er sich auf jeden Fall bei der Arvbeitsverwaltung registrieren lassen (auch schon vor eventuellem ALG- II- Bezug).

Krankenversicherung müsste als Familienversicherung über Dich möglich sein - GKV muss ihn aufnehmen, sobald er hier Wohnsitz genommen hat und gemeldet ist.

Ja, soweit fürs Erste ...


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Antwort #3 - 05.07.2012 um 12:14:28
 
schweitzer schrieb am 05.07.2012 um 11:48:12:
Krankenversicherung müsste als Familienversicherung über Dich möglich sein - GKV muss ihn aufnehmen, sobald er hier Wohnsitz genommen hat und gemeldet ist.


Familienversicherung für einen Freund? So weit ich weiß, klappt genau das nicht. Er ist ja kein Familienangehöriger i.S.d. § 10 SGB V.
Die Familienversicherung gibt es nur für Ehegatten, Kinder (eigene Kinder, aber auch Stief- und Pflegekinder, Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen) und Lebenspartner in eingetragenen Lebenspartnerschaften.
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Wintersonne
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Antwort #4 - 05.07.2012 um 12:17:17
 
Hallo,

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Lese mich grade ein. Da kommt ja einiges auf uns zu... sehe mich schon als hochschwangere Stundenlang auf Ämtern sitzen. Naja. So ist das nun mal.

Zur Krankenversicherung, da hatte ich schon nachgefragt. Meine Versicherung meinte er könne nur mit in die Familienversicherung wenn wir verheiratet wären, was wir nicht sind.

Liebe Grüße, Wintersonne
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Muleta
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Antwort #5 - 05.07.2012 um 12:25:37
 
Runenwolf schrieb am 05.07.2012 um 12:14:28:
Familienversicherung für einen Freund? So weit ich weiß, klappt genau das nicht.


das ist korrekt. Da die beiden nicht verheiratet sind, kommt eine FamVers nicht in Frage.

Und damit ist dann die Frage nach der "richtigen" Sozialleistung besonders erheblich, weil bei ALG 2 sofort ein GKV-Schutz bestehen würde während bei laufenden Leistungen nach dem SGB XII er hingegen einen Schein vom Sozialamt holen müsste.
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schweitzer
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Antwort #6 - 05.07.2012 um 12:51:47
 
Wintersonne schrieb am 05.07.2012 um 12:17:17:
Meine Versicherung meinte er könne nur mit in die Familienversicherung wenn wir verheiratet wären, was wir nicht sind.


Sorry, das hatte ich im Eifer des Gefechts beim Lesen Deines Ausgangsposts übersehen.  Traurig


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erne
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Antwort #7 - 05.07.2012 um 13:35:10
 
schweitzer schrieb am 05.07.2012 um 11:48:12:
Alsdann beantragt Ihr bei der ABH die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

ist es nicht ein bisschen verfrüht?
Eine AE zur Personensorge über ein dt. Kind kann er doch erst bekommen, wenn das Kind geboren ist (Anfang Sept).
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Antwort #8 - 05.07.2012 um 14:13:04
 
erne schrieb am 05.07.2012 um 13:35:10:
ist es nicht ein bisschen verfrüht?Eine AE zur Personensorge über ein dt. Kind kann er doch erst bekommen, wenn das Kind geboren ist (Anfang Sept)


die ABH wird schon nicht gleich ablehnen und damit wäre jedenfalls schon der Antrag im Hinblick auf die Fiktionswirkung gestellt.

Hilft natürlich auch bei der Berechnung der Zeiten für eine Untätigkeitsklage, falls das nötig werden sollte Lippen versiegelt
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Antwort #9 - 05.07.2012 um 14:13:36
 
erne schrieb am 05.07.2012 um 13:35:10:
ist es nicht ein bisschen verfrüht?
Eine AE zur Personensorge über ein dt. Kind kann er doch erst bekommen, wenn das Kind geboren ist (Anfang Sept).


Den Antrag kann man aber schon mal vorher stellen und bekommt dann eine FB.
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Antwort #10 - 19.07.2012 um 17:28:36
 
Hallo zusammen,

Also. Mein Schatz ist jetzt seit 9 Tagen in Deutschland und wir haben bis jetzt folgendes 'erreicht'.
Wir waren gleich am Morgen des zweiten Tages bei der Migrationsbehörde. Die waren nicht so wirklich hilfreich (ich kannte mich seltsamerweise besser aus) und sprachen auch kein Englisch, was noch viel verwunderlicher war. Aber sie waren sehr freundlich und bemüht...
Am nächsten Tag sind wir zum Einwohnermeldeamt und danach zur Ausländerbehörde. Die gaben uns einen Termin für den 2.8. zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und der Arbeitserlaubnis. Voraussetzung für die Erteilung ist eine Krankenversicherung. Dauer bis zur Erteilung etwa 6 Wochen.
Wir etwas verzweifelt wieder nach Hause und mit der Migrationsbehörde telefoniert. Am nächsten Tag wieder zur Ausländerbehörde zwecks Fiktionsbescheinigung - was uns aber nichts bringen würde, sagten die. Arbeiten darf er trotzdem nicht.

Es sieht also folgendermaßen aus:
Ich, Harz 4 Empfängerin habe mindestens für die nächsten 2 Monate für ihn aufzukommen, und nicht nur Lebensmittel, nein sondern auch eine private Krankenversicherung.
Auf meine Frage wie ich das bewältigen solle wurde nur mit Achselzucken und tut uns leid reagiert.

Das schlimme ist, das er ja auch nicht arbeiten darf. Erst mitte September wenn der Antrag durch ist. Nur ich werde im Wochenbett liegen und nicht mit ihm auf Jobsuche gehen können, geschweige denn jeden Tag bei Jobcenter etc aufkreuzen.

Wir wissen grade wirklich nicht mehr weiter.
Habt ihr eine Idee?
unentschlossen
Wir verzweifeln nämlich.
Es scheint so zu sein als wären wir eh schon die riesen Ausnahme das er so lange vor der Geburt einreisen durfte....
Und daher sind wir jetzt quasi 'selbst schuld' an der finanziellen Misere.

Help!
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Antwort #11 - 19.07.2012 um 17:32:04
 
Hast Du denn die Antwort 1 gelesen und die Informationen zu Sozialleistungen durchgelesen?

Eine AE als Vater eines deutschen Kindes kann er erst erhalten, wenn das Kind da ist.
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Antwort #12 - 19.07.2012 um 18:20:39
 
Ich versteh schon nicht, was eine "Migrationsbehörde" sein soll - denn die ABH ist damit offensichtlich nicht gemeint.

Es ist beim Sozialamt ein Antrag auf Leistungen zu stellen - das wurde aber offensichtlich auch nicht gemacht, obwohl es in den verlinkten Beiträge doch eindeutig beschrieben wurde.
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Antwort #13 - 19.07.2012 um 18:30:05
 
Muleta schrieb am 19.07.2012 um 18:20:39:
Ich versteh schon nicht, was eine "Migrationsbehörde" sein soll - denn die ABH ist damit offensichtlich nicht gemeint.


Falls die junge Familie in NRW wohnt, dort gibt es "Kommunale Integrationsbüros", bei denen sich Einwanderer anmelden.
http://www.mais.nrw.de/06_Service/001_Presse/001_Pressemitteilungen/pm2012/07-Ju...

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Antwort #14 - 19.07.2012 um 20:12:51
 
Was steht auf seinem Visum drauf? Da es ein FZF Visum ist, kann da auch "erwerbstätigkeit gestattet" draufstehen. In diesem Fall kann er sofort mit dem Arbeiten anfangen.
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