erne schrieb am 05.07.2012 um 07:54:17:was ein anderer gebraucht oder nicht gebraucht hat, ist wurscht.
Jeder Standesbeamte kann selber entscheiden, ob und welches Dokument er sehen will oder nicht.
Komisch ist nur, dass beim Bekannten genauso ein Theater gemacht wurde, da die dort der Meinung waren, dass es in Tunesien Mehrehen gibt. Nach Nachforschung der Standesbeamten wollte n sie plötzlich keine E.V. mehr!
wenn das nach den Gesetzen des Landes eine Eheschliessung bedeutet, wäre er bereits verheiratet. Der Standesbeamte dürfte Euch dann nicht trauen.
Mehrehen sind in Tunesien gesetzlich verboten.
wenn das so ist, dann ist doch klar, warum er noch eine eidesstaatliche Versicherung will, oder?
Wenn es wahr wäre, ja, aber sowas gibt es nicht in Tunesien. Man MUSS jede Heirat in T vorher beim Standesbeamten anmelden. Selbst wenn man Zuhause heiratet!
Eduard schrieb am 05.07.2012 um 09:37:06:Habe dazu auch noch einen Text gefunden:
Zitat:Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.