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Eidesstattliche Versicherung?! (Gelesen: 3.834 mal)
GraceFlower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eidesstattliche Versicherung?!
05.07.2012 um 07:05:14
 
Hallo zusammen

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da ich ziemlich aufgewühlt bin.

Mein Freund und ich wollen in Tunesien heiraten, er hat schon die benötigten Papiere beglaubigen und legalisieren lassen und hat sie mir letzte Woche geschickt. Nun sagte die Standesbeamtin dass mein Freund eine Eidesstattliche Versicherung machen muss   Der Text wird vorgegeben und er muss sie dann bei der Deutschen Botschaft unterschreiben. Bevor er aber dahin geht, müssen sie ihn an einem bestimmten Schalter anmelden.

Auf Nachfrage meinerseits was das genau sei, sagten sie, dass er nochmal mit seiner eigenen Unterschrift bestätigt weder eine rituelle noch eine kirchliche Trauung vollzogen hat. Außerdem sagten sie, in Tunesien ist es möglich auch außerhalb des Standesamtes zu heiraten, was eventuell dann nicht in das Geburtenregister oder bei den Behörden registriert wird.

Weiß jemand dazu genaues, ich mein, die dt. Botschaft ist ja nicht um die Ecke um mal eine Unterschrift zu machen.. Außerdem ist doch die Ledigkeitsbescheinigung dafür da, incl. Legalisierung+Beglaubigung!

Ein Bekannter aus der selben Stadt hatte das auch nicht vor paar Jahren gebraucht..

Liebe Grüße
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.07.2012 um 07:54:17
 
GraceFlower schrieb am 05.07.2012 um 07:05:14:
Ein Bekannter aus der selben Stadt hatte das auch nicht vor paar Jahren gebraucht.


was ein anderer gebraucht oder nicht gebraucht hat, ist wurscht.
Jeder Standesbeamte kann selber entscheiden, ob und welches  Dokument er sehen will oder nicht.

GraceFlower schrieb am 05.07.2012 um 07:05:14:
mit seiner eigenen Unterschrift bestätigt weder eine rituelle noch eine kirchliche Trauung vollzogen hat.

wenn das nach den Gesetzen des Landes eine Eheschliessung bedeutet, wäre er bereits verheiratet. Der Standesbeamte dürfte Euch dann nicht trauen.
GraceFlower schrieb am 05.07.2012 um 07:05:14:
in Tunesien ist es möglich auch außerhalb des Standesamtes zu heiraten, was eventuell dann nicht in das Geburtenregister oder bei den Behörden registriert wird. 

wenn das so ist, dann ist doch klar, warum er noch eine eidesstaatliche Versicherung will, oder?

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Eduard
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Antwort #2 - 05.07.2012 um 09:37:06
 
Ich würde sagen, das Verlangen des Standesbeamten ist in Ordnung, aus den bereits diskutierten Gründen. (*)

Guck z. B. mal hier, die wollen auch eine eidesstattliche Versicherung von heiratswilligen Tunesiern.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

Das hat auch nichts mit Verdächtugungen / Diskriminierungen zu tun, Standesämter gehen halt gerne auf Nummer sicher.


(*) Im Gegenteil, es wäre m. E. wünschenswert, dass die Standesämter viel öfter auf eidesstattliche Erklärungen zurückgreifen, wenn Urkunden schwer bis unmöglich zu beschaffen sind.
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GraceFlower
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Antwort #3 - 05.07.2012 um 11:55:09
 
erne schrieb am 05.07.2012 um 07:54:17:
was ein anderer gebraucht oder nicht gebraucht hat, ist wurscht.
Jeder Standesbeamte kann selber entscheiden, ob und welches  Dokument er sehen will oder nicht.

Komisch ist nur, dass beim Bekannten genauso ein Theater gemacht wurde, da die dort der Meinung waren, dass es in Tunesien Mehrehen gibt. Nach Nachforschung der Standesbeamten wollte n sie plötzlich keine E.V. mehr!

wenn das nach den Gesetzen des Landes eine Eheschliessung bedeutet, wäre er bereits verheiratet. Der Standesbeamte dürfte Euch dann nicht trauen.

Mehrehen sind in Tunesien gesetzlich verboten.

wenn das so ist, dann ist doch klar, warum er noch eine eidesstaatliche Versicherung will, oder?

Wenn es wahr wäre, ja, aber sowas gibt es nicht in Tunesien. Man MUSS jede Heirat in T vorher beim Standesbeamten anmelden. Selbst wenn man Zuhause heiratet!









Eduard schrieb am 05.07.2012 um 09:37:06:
Guck z. B. mal hier, die wollen auch eine eidesstattliche Versicherung von heiratswilligen Tunesiern.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

Bei den Städten, die eine E.V. wollen, haben die betroffenen keine Ledigkeitsbescheinigung. Da reicht eine E.V. mit Unterschrift aus.




Habe dazu auch noch einen Text gefunden:

Zitat:
Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.
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erne
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Antwort #4 - 05.07.2012 um 13:29:36
 
GraceFlower schrieb am 05.07.2012 um 11:55:09:
Wenn es wahr wäre, ja, aber sowas gibt es nicht in Tunesien. Man MUSS jede Heirat in T vorher beim Standesbeamten anmelden. Selbst wenn man Zuhause heiratet!

Quelle?
wenn das so gesetzlich geregelt ist, weise den Standesbeamten darauf hin. Aber nochmal: der Standesbeamte entscheidet, welche Dokumente er sehen will ... niemand sonst.
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TaBe
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Antwort #5 - 05.07.2012 um 15:35:14
 
Wo kein Kläger, da kein Richter......

Mein Mann kommt aus dem Kosovo, wir brauchten diese Erklärung auch. Also so ungewöhnlich ist es nicht.
(Im Kosovo sind auch traditionelle Hochzeiten noch Usus, standesamtlich geheiratet wird dann erst beim 1. Kind  Zwinkernd )

Allerdings reichte es vom Notar, aber ob der näher ist als die Botschaft sei dahingestellt.
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
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