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Geburtsurkunde, Jetzt wird es kompliziert (Gelesen: 11.789 mal)
Muleta
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Antwort #15 - 03.07.2012 um 11:39:46
 
naja, verständlich dass das Standesamt vor einer Beurkundung zunächst einmal die vorhandenen Urkunden prüfen will (sonst könnte ja jeder mit allem kommen).

Hier m.E. aber fehlerhaft, weil die wohl ein rechtskräftiger deutscher Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Dieser bindet m.E. das Standesamt, so dass eine neue Geburtsurkunde aus der Ukraine m.E. hier nicht erforderlich ist.
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Svitanok
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Antwort #16 - 20.07.2012 um 11:47:18
 
Saxonicus schrieb am 02.07.2012 um 16:36:30:
Da Du ukrainische Staatsbürgerin bist, dürfte Dein Kind Doppelstaater sein und benötigt (zumindest bei Reisen in die Ukraine) auch einen ukrainischen Pass.


Kannst du mir biztte erklären wie du darauf kommst das ein Kind das die deutsche und ukrainische Staatsbürgerschaft hat
einen ukrainischen Pass braucht um in die Ukraine zu reisen ?
Mein Sohn ist auch in der Ukraine geboren und ist Doppelstaatler. Er hat aber nur einen deutschen Pass.
In den letzten 3 Jahren waren wir mindestens 6-7 mal in der Ukraine und mein Sohn hat noch nie einen ukrainischen Pass benötigt.
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Märchenprinz
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Antwort #17 - 20.07.2012 um 13:29:09
 
^ Das ist ein (aus dem Völkerrecht stammendes) Prinzip, daß ein Staat seine eigenen Staatsangehörigen als nur solche anerkennt. Für die Ukraine folgt das aus Art. 2 des ukr. StaaG.
Zitat:
Single citizenship - the citizenship of the state of Ukraine, excluding possibility of existence of citizenship of administrative territorial units of Ukraine. If a citizen of Ukraine acquires citizenship (nationality) of another state or states, then in legal relations with Ukraine he/she is recognized as the citizen of Ukraine only. If a foreigner acquires the citizenship of Ukraine, then in legal relations with Ukraine he/she is recognized as the citizen of Ukraine only;


Das es in der Praxis anders geht, hat eher etwas mit der mangelhaften Verwaltung einiger Länder zu tun. Auf der Seite des Rus. Konsulats z.B. wird darauf auch explicit hingewiesen. Jedenfalls kann es zu sehr bösen Komplikationen führen wenn das Kind defacto illegal mit dem dt. Pass einreist und sich dort aufhällt, falls es jmnd. auffallen sollte.
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Saxonicus
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Antwort #18 - 20.07.2012 um 13:57:14
 
Svitanok schrieb am 20.07.2012 um 11:47:18:
Mein Sohn ist auch in der Ukraine geboren und ist Doppelstaatler. Er hat aber nur einen deutschen Pass.In den letzten 3 Jahren waren wir mindestens 6-7 mal in der Ukraine und mein Sohn hat noch nie einen ukrainischen Pass benötigt.

Da habt Ihr eben (bisher) Glück gehabt, wenn es dann doch einmal bemerkt wird, dürftet Ihr einigen Ärger bekommen.
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Svitanok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 20.07.2012 um 14:08:39
 
Märchenprinz schrieb am 20.07.2012 um 13:29:09:
Das es in der Praxis anders geht, hat eher etwas mit der mangelhaften Verwaltung einiger Länder zu tun. Auf der Seite des Rus. Konsulats z.B. wird darauf auch explicit hingewiesen. Jedenfalls kann es zu sehr bösen Komplikationen führen wenn das Kind defacto illegal mit dem dt. Pass einreist und sich dort aufhällt, falls es jmnd. auffallen sollte.


Du hast Recht, ich habe mich gerade auf Grund dieses Postings mit einer Bekannten in der deutschen Botschaft in
Kiew unterhalten und Sie hat mir das bestätigt. Die Ukraine akzeptiert zwar die doppelte Staatsbürgerschft bei
Kindern aber das Kind muss in der Tat mit einem ukrainischen Pass ein und ausreisen.
Die Botschaft schreibt dies im übrigen auch in einem Ihrer Merkblätter. Man findest das direkt auf Seite 1. Im übrigen
gilt das Procedere auch für Deutschland. Ein und Ausreise nur mit deutschem Pass.
Merkblatt: Merkblatt Beantragung erster deutscher Pass
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Antwort #20 - 20.07.2012 um 15:47:23
 
Svitanok schrieb am 20.07.2012 um 14:08:39:
Im übrigen gilt das Procedere auch für Deutschland. Ein und Ausreise nur mit deutschem Pass.

Das gilt nicht nur für die Ukraine und für Deutschland, sondern für alle Doppelstaater und ist international so üblich und wird überall so verlangt.

Nur weil es nicht immer akribisch kontrolliert wird, ändert das nichts an dieser Vorschrift.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 20.07.2012 um 18:41:29
 
@Saxonicus

Einen sächsischen Dank aus Dresden an dich für diese Information. Ich bin ja eigentlich schon seit fast 10 Jahren
in der Thematik aber das habe ich bisher nicht gewußt und da hat mich auch noch nie jemand drauf hingewiesen.
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Antwort #22 - 21.07.2012 um 18:04:22
 
Wie verhält sich die Sache innerhalb der EU (also, wenn beide Eltern EU - Staatsangehörige sind - also kein Visum erforderlich ist, um in der EU zu reisen)?


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Erika10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 02.06.2013 um 08:34:50
 
Danke für Eure Bemühungen. Das Ordre Public werden wir gerne bei den deutschen Behörden ansprechen. Die Ukraine ist eben kein Rechtsstaat, wie auch vom europäischen Gerichtshof eben wieder festgestellt.

Erika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 02.06.2013 um 09:56:07
 
schweitzer schrieb am 21.07.2012 um 18:04:22:
Wie verhält sich die Sache innerhalb der EU (also, wenn beide Eltern EU - Staatsangehörige sind - also kein Visum erforderlich ist, um in der EU zu reisen)?

Was Deutschland angeht ist die Rechtslage doch eindeutig (§ 1 Abs. 1 Satz 2 PaßG), die Einreise darf nur mit deutschen Papieren erfolgen. In der Praxis dürfte das aber tatsächlich nicht wirklich auffallen.
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