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Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre (Gelesen: 15.060 mal)
Mausi251080
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02.07.2012 um 14:06:55
 
Hallo ich brauch mal Hilfe

bin schwanger in der 27. SSW mit einer Fehlbildung der Gebärmutter die ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko mit sich bringt.

Der Vater meines Kindes ist Ägypter und lebt dort. Wurde 2007 aus Deutschland abgeschoben offene Kosten knapp 4000 EUR.

Er ist in Ägypten verheiratet mit einer Ägypterin und hat dort bereits ein Kind mit ihr.

Das war die Kurzform nun meine Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit, dass er zur Geburt noch hier sein kann?
2. Was müssen wir zuerst machen?
3. Wie lange dauert das Verfahren ungefähr?
4. Kann er im Anschluss daran auch hier bleiben?

Ich bin grad total überfordert irgendwie sagt mir die Botschaft so, das auswärtige Amt sagt wieder was anderes ich hab keinen Durchblick mehr. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal für eure Mühe.
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Antwort #1 - 02.07.2012 um 14:24:21
 
Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
1. Besteht die Möglichkeit, dass er zur Geburt noch hier sein kann?

ja (ist aber nicht sehr realistisch, wenn er eine Einreisesperre hat)

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
2. Was müssen wir zuerst machen?

kommt darauf an, was ihr wollt.
Soll er zur Geburt als Besucher kommen? Oder FZF zum ungeborenen Kind?
Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
Wurde 2007 aus Deutschland abgeschoben offene Kosten knapp 4000 EUR. 

Besteht eine Einreisesperre? (Offenbar ja)
Erstmal klären, ob Einreisesperre besteht.
Wenn ja, beantragen die Einreisesperre zu befristen.
Nachdem sie befirstet worden ist, Visum beantragen.

Für das FZF-Visum zum dt. Kind ist eine Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtsteilung notwendig.

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
3. Wie lange dauert das Verfahren ungefähr? 

Mit Einreisesperre?
Kommt auf sein Vergehen an ... ggf. kriegt er das nie,

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
4. Kann er im Anschluss daran auch hier bleiben? 

nur mit FZF zur Personensorge über ein dt. Kind.
Dieses Visum soll auch so erteilt werden, dass der Vater zur Geburt einreisen kann ... aber mit Einreisesperre muss erst diese befristet werden.


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reinhard
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Antwort #2 - 02.07.2012 um 14:25:00
 
Dass er es schafft, ist extrem unwahrscheinlich. Er müsste:

1) die Befristung der Einreisesperre beantragen.
2) die Vaterschaft anerkennen
3) Du musst beim Jugendamt zustimmen und das Sorgerecht teilen
4) dann muss er ein FZF-Visum (zum Kind) beantragen.
5) Deine Ausländerbehörde muss mit Dir Rücksprache nehmen, anschließend zustimmen.
6) er muss das Visum kriegen und kommen

Die Abschiebekosten werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, eventuell wird auch eine Anzahlung verlangt, bevor die Sperre befristet wird.

Falls er nicht weiß, bei welcher Behörde er die Befristung beantragen muss, kann er es durch eine Selbstauskunft erfahren.

Du solltest bedenken, dass die Bearbeitung des 1. Punktes schon leicht mal sechs Monate dauern kann.
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Mausi251080
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Antwort #3 - 02.07.2012 um 14:32:11
 
Ja wunderbar  weinend

Er hat nix schlimmes gemacht er war damals hier verheiratet sie hat die Scheidung eingereicht und danach wurde er abgeschoben das wars. Er ist nicht straffällig geworden oder ähnliches muss halt nur die Kosten tragen.

Er soll zur Geburt kommen und anschließend auch mit uns hier leben sprich die gemeinsame Sorge über unser Kind haben. Demnach dann wohl eher FZF zum ungeborenen Kind.

Die Einreisesperre besteht, da ja die Kosten noch offen sind. Also dann Befristung beantragen? Wie beantragt man so etwas?

Wenn wir das alles nicht mehr schaffen bis zur Geburt kann er dann im Anschluss daran auch noch ein Visum erhalten? Sprich wenn das Kind bereits geboren ist?
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Muleta
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Antwort #4 - 02.07.2012 um 14:32:52
 
Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:06:55:
Hallo ich brauch mal Hilfe


und was genau gefällt Dir an den früheren Antworten nicht?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1319227393

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1302125423

Es ist doch dort alles schon gefragt und sogar beantwortet worden, oder?

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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #5 - 02.07.2012 um 14:38:46
 
Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
Er ist nicht straffällig geworden

nun, er ist nicht ausgereist, obweohl er ausreisepflichtig war.
Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
Also dann Befristung beantragen?

ja

Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
Wie beantragt man so etwas? 

z.B. so Brief: Bezugnahme auf die Einreisesperre und "Ich beantrage die Befristung der Einreisesperre zum Datum x.y.z., datum, unterschrift"
wo?reinhard schrieb am 02.07.2012 um 14:25:00:
Falls er nicht weiß, bei welcher Behörde er die Befristung beantragen muss, kann er es durch eine Selbstauskunft erfahren.


Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:32:11:
kann er dann im Anschluss daran auch noch ein Visum erhalten? Sprich wenn das Kind bereits geboren ist? 

ja, kann er  (trotz der Familie und Kinder in Ägypten)
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Antwort #6 - 02.07.2012 um 14:57:02
 
Danke Muleta
die Antworten von damals gefallen mir schon ich hatte nur nicht mehr im Kopf, dass ich ähnliches schon einmal gefragt hab.

Damals ging es allerdings nicht um mich sondern um eine Bekannte zumindest was den Ablauf angeht. Sie hat anschließend beschlossen nach Ägypten zu gehen und lebt jetzt dort was für mich nicht in Frage kommt. Daher weiß ich eben halt auch nicht wie es bei ihr weitergegangen ist bzw. wäre, denn dazu kam es ja nie.

Desweiteren bezog sich meine andere Frage darauf wie ich nach Erhalt des Bescheides damit umgehen kann, dass ich die Kosten auf einmal abzahlen soll obwohl ich lediglich die Höhe wissen wollte.

Wie du siehst so ganz identisch mit meiner heutigen Frage war das jetzt doch nicht.  Zwinkernd

Hoffe es ist trotzdem ok, dass ich noch mal alles reingeschrieben hab was ich wissen muss, denn derzeit überrennt mich das alles. Die Frühgeburtgefahr, nicht mehr arbeiten, alles alleine machen zu müssen und dann noch einen Weg zu finden wie was möglich ist. Ist bissel zu viel für mich. Daher nochmal sorry  Augenrollen
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Saxonicus
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Antwort #7 - 02.07.2012 um 15:01:54
 
Mausi251080 schrieb am 02.07.2012 um 14:57:02:
wie ich nach Erhalt des Bescheides damit umgehen kann, dass ich die Kosten auf einmal abzahlen soll obwohl ich lediglich die Höhe wissen wollte.

Die Rückzahlungsmodalitäten für die Kosten der Abschiebung mußt Du mit der zuständigen ABH aushandeln.
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Mausi251080
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Antwort #8 - 02.07.2012 um 15:26:00
 
Vielen Dank für die Info zumindest weiß ich jetzt schon mal in welcher Reihenfolge ich vorgehen muss.
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reinhard
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Antwort #9 - 02.07.2012 um 18:02:10
 
Der erste Schritt ist dann, dass er mit einem Brief die Befristung der Einreisesperre beantragt. Das kann er einfach (ohne Gesetze etc.) zu einem bestimmten Termin tun:

"Ich beantrage die Befristung der Einreisesperre zum 1.8.2012. Grund: Ich bin Vater eines deutschen Kindes, das voraussichtlich am ... zur Welt kommt. Ich möchte zur Geburt in Deutschland sein.

Bitte schicken Sie den rechtsmittelfähigen Bescheid an die Mutter meines Kindes: Name, Adresse."

Und dann musst Du nach der Post sehen. Er kann sich den Bescheid auch an die eigene Adresse schicken lassen, ich denke nur, das dauert dann länger.

Er sollte dem Brief eine Kopie seines Passes beifügen und erwähnen, welche ABH für die Abschiebung zuständig war. Die Befristung beantragt er ja bei Deiner ABH, eine Kopie sollte er an die alten ABH schicken. Oder ist das nur eine? Dann wäre es etwas einfacher.

Er kann das Ganze vorab per Fax oder Mail schicken, aber der original unterschrieben Brief sollte hinterher kommen.
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Mausi251080
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Antwort #10 - 03.07.2012 um 14:04:27
 
Huhu also ich hab gerade mit dem zuständigen SB von der ALB damals telefoniert und er befristet nicht eher bis die offene Forderung bezahlt ist.

Er hat gesagt es gibt 3 Möglichkeiten

1. entweder wir zahlen die Forderung in Raten dann wird mit der letzten Rate die Sperre aufgehoben,
2. wir zahlen 2000 EUR den Rest in Raten dann wird eben auch in ein paar Monaten schon die Sperre aufgehoben allerdings mit Zahlung der letzten Rate
3. wir zahlen sofort alles dann kann er in 2 Wochen einreisen  weinend

Wie soll ich denn 3.725 EUR zusammen kriegen als Hartz 4 Empfängerin????
Ich bin froh, dass ich gerade meine Miete so zahlen kann und mich und das Baby dann versorgen kann.
Also wächst mein Kind jetzt ohne Vater auf, weil weder er noch ich mal eben so 4000 EUR rumliegen haben.
Schöne Aussichten  weinend
Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe aber ich bin grad richtig am Ende.
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reinhard
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Antwort #11 - 03.07.2012 um 14:39:03
 
Das ist Quatsch, aber es ist schon sinnlos, zu sowas zu telefonieren.

Er muss tatsächlich die Befristung mit der richtigen Begründung schriftlich beantragen, und dann musst Du auf den schriftlichen Bescheid warten. Wenn die Befristung von einer Bezahlung abhängig gemacht würde, wäre das nicht rechtmäßig - aber schriftlich wird die Ausländerbehörde diesen Fehler nicht machen.

Also: Lies die Antworten in diesem Forum, setz das um und lass Dich durch (unverbindliche!) telefonische Einschätzungen nicht verrückt machen.
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Antwort #12 - 03.07.2012 um 14:39:02
 
Hi,

telefonieren bringt in meinen Augen bei
dem Sachverhalt nichts!!

Stellt den Antrag auf Befristung schriftlich!!,
damit Ihr Anspruch auf einen rechtsmittelfähigen
Bescheid habt.

Im Übrigen ist die Befristung nicht von der Erstattung
der Abschiebungskosten abhängig zu machen, schon
mal garnicht, wenn ein (zukünftig)deutsches Kind
ins Spiel kommt.

Ende
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Muleta
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Antwort #13 - 03.07.2012 um 14:51:04
 
Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 14:04:27:
Er hat gesagt es gibt 3 Möglichkeiten 1. entweder wir zahlen die Forderung in Raten dann wird mit der letzten Rate die Sperre aufgehoben, 2. wir zahlen 2000 EUR den Rest in Raten dann wird eben auch in ein paar Monaten schon die Sperre aufgehoben allerdings mit Zahlung der letzten Rate 3. wir zahlen sofort alles dann kann er in 2 Wochen einreisen 


das wird er Dir aber so wohl nicht schriftlich geben, denn sonst müsste er befürchten, sich demnächst einem Strafverfahren stellen zu müssen. Bearbeitungsdauern oder überhaupt eine Entscheidung von (hohen) Geldzahlungen abhängig zu machen, ist schlichtweg kriminell.

Also: schriftlichen Antrag stellen und brav auf die schriftliche Befristungsentscheidung warten. Die wird dann schon kommen.
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Antwort #14 - 03.07.2012 um 15:01:20
 
Kann ich denn dann die Befristung ohne Angabe von Rückzahlungsabsichten beantragen?
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