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Vaterschaftsanerkennung Visum zum Kind und Einreisesperre (Gelesen: 15.069 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 03.07.2012 um 15:10:01
 
Nein.

Du hast ja überhaupt keine Sperre.

Er sollte reinschreiben:

"Ich bitte darum, mich sobald wie möglich eine Aufstellung der Kosten zuzusenden. Ich werde dann eine Ratenzahl-Vereinbarung vorschlagen."

Aber die Befristung (bzw. den Bescheid dazu) muss die Behörde nicht notwendigerweise gemeinsam mit der Kostenaufstellung verschicken, das kann auch getrennt geschehen. Früher war es üblich, das nur gemeinsam zu machen, das ist heute nicht mehr nötig.

Wichtig ist, dass er jetzt den schriftlichen Antrag stellt und Ihr nicht weitere Zeit mit Telefonaten verliert.
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Muleta
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Antwort #16 - 03.07.2012 um 15:14:44
 
Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:01:20:
Kann ich denn dann die Befristung ohne Angabe von Rückzahlungsabsichten beantragen?


ja, sicher.


reinhard schrieb am 03.07.2012 um 15:10:01:
"Ich bitte darum, mich sobald wie möglich eine Aufstellung der Kosten zuzusenden. Ich werde dann eine Ratenzahl-Vereinbarung vorschlagen."


das würde ich so nicht tun, weil die ABH das meist als Aufforderung sehen, über einen Befristungsantrag erstmal nicht zu entscheiden. Und bis die Kosten zusammengetragen sind, kann es durchaus Monate dauern.

Daher würde ich schreiben:

"Ich beantrage die Befristung der Sperrwirkungen mit sofortiger Wirkung. Sie sind zur Befristungsentscheidung gesetzlich verpflichtet, ohne dass Sie die Entscheidung von der vorherigen Aufstellung oder gar Bezahlung von Abschiebungskosten abhängig machen dürfen."

Gefällt nicht jedem, ist aber dann klar, was gemeint ist.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Mausi251080
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Antwort #17 - 03.07.2012 um 15:19:17
 
Die Kostenaufstellung hab ich seit letztem Jahr schon hier liegen die hatte ich damals schon mal angefordert. Er hatte nur gesagt so lange wie keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen ist befristet er die Einreisesperre auch nicht daher bin ich jetzt bissel verunsichert.

Also wenn wir dort hin schreiben, beantragen die Befristung zum.....auf Grund des Kindes welches hier dann und dann geboren wird....und ich werde die Rückzahlung umgehend aufnehmen sobald ich hier bin ginge das auch?

Es sieht ja wie folgt aus, wenn er kommt und arbeiten darf dann hätte er binnen 24 Stunden einen Job mit festem Einkommen davon wäre er auch bereit mtl. die Raten in angemessener Höhe zurück zu zahlen nur zum jetztigen Zeitpunkt ists weder mir noch ihm möglich irgendeine größere Summe aufzubringen.

Er würde bei mir wohnen, mein Vermieter hätte nichts dagegen wäre bei meiner Krankenversicherung mit versichert das ist alles schon abgeklärt selbst der Job wäre kein Thema und würde so laufen das er den Integrationskurs auch sofort starten könnte und der parallel zur Arbeit laufen würde. Heißt er bräuchte noch nicht mal Geld vom Amt beantragen.

Uns gehts eben nur darum das er bei der Geburt dabei ist. Und ich kann ja nicht mein erstes Kind entbinden und dafür bestraft werden, weil vor 5 Jahren mal scheiße passiert ist mit einer Exfrau von ihm oder? Das ist doch nicht fair  Traurig
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Antwort #18 - 03.07.2012 um 15:22:05
 
Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:19:17:
und ich werde die Rückzahlung umgehend aufnehmen


Lass das Gedöns mit der Rückzahlung weg.
Stell einen Befristungsantrag, so wie Muleta
es vorgeschlagen hat. Genauso ist das nämlich
richtig!!

Ende
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Antwort #19 - 03.07.2012 um 15:30:51
 
Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:19:17:
Er würde bei mir wohnen, mein Vermieter hätte nichts dagegen wäre bei meiner Krankenversicherung mit versichert das ist alles schon abgeklärt 


In deiner Krankenversicherung? Bist du da sicher?
Ich will dich nicht erschrecken, aber auf welchem Weg soll das gehen?

Eine Familienversicherung funktioniert nur wenn ihr verheiratet seid.
Heiraten könnt ihr nicht, weil er ja schon eine Frau hat.
Einen Lebensgefährten kann man meines Wissens nicht in die Familienversicherung aufnehmen. Das geht nur bei Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
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Mausi251080
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Antwort #20 - 03.07.2012 um 15:40:06
 
Nee nicht in Form der Familienversicherung er bekommt eine eigenständige Absicherung aber das hab ich mit dem Bezirksleiter der hiesigen KK schon abgeklärt das es kein Problem ist ihn aufzunehmen sobald er herkommt.

Ok dann schreib ich das so wie Muleta das formuliert hat ich beantrage die Befristung der Sperrwirkungen mit sofortiger Wirkung spätestens bis zum 01.09.2012.
Sie sind zur Befristungsentscheidung gesetzlich verpflichtet, ohne dass Sie die Entscheidung von der vorherigen Aufstellung oder gar Bezahlung von Abschiebungskosten abhängig machen dürfen.

Kann ich das dann so formulieren? Also mit ner Zeitvorgabe? Und soll ich dann auch noch reinschreiben, da er Vater von einem deutschen Kind wird welches vorraussichtlich dann und dann geboren wird?
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reinhard
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Antwort #21 - 03.07.2012 um 15:47:35
 
Ja, ich würde immer einen konkreten Termin reinschreiben, z.B. 1,8.2012.

Und ich würde das Kind mit voraussichtlichem Geburtsdatum auch reinschreiben. Bei einem eventuell nötigen Widerspruchs- oder Klageverfahren wäre es wichtig, dass der Befristungsgrund schon frühzeitig klar genannt wurde.
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Antwort #22 - 03.07.2012 um 16:27:02
 
Jetzt bleibt ja nur noch die Frage welchen Zeitpunkt man vorgibt. Geburtstermin ist der 04.10. allerdings hab ich vom Arzt ein bescheinigtes erhöhtes Frühgeburtsrisiko auf Grund einer Gebärmutterfehlbildung.

Wenn ich mir jetzt überlege das ein Visumsantrag 6-8 Wochen dauern soll dann kann ich der ALB ja nur max. 14 Tage Zeit geben aber das ist doch zu wenig oder?
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reinhard
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Antwort #23 - 03.07.2012 um 16:31:39
 
Mach Dir darüber nicht zu viele Gedanken. Wähle einfach einen frühen Termin (1.8.2012) und warte auf die Antwort.

Falls die ABH findet, es ist zu wenig Zeit, wird sie Dir das schon mitteilen. Du musst nur entscheiden, was Du willst. Die ABH macht sich ihre Gedanken schon selbst, das musst Du nicht auch noch übernehmen.
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Antwort #24 - 03.07.2012 um 16:51:59
 
Mausi251080 schrieb am 03.07.2012 um 15:40:06:
Und soll ich dann auch noch reinschreiben, da er Vater von einem deutschen Kind wird welches vorraussichtlich dann und dann geboren wird? 


Nicht nur das, schick auch Deine Atteste vom
Arzt mit. Alle für Euch günstigen Umstände
belegen!!

Ende
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Antwort #25 - 03.07.2012 um 18:31:53
 
Genau, du brauchst ihn nicht erst zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, sondern so schnell wie möglich. 1.8. hört sich da sehr vernünftig an.
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Antwort #26 - 04.07.2012 um 00:48:20
 
Kann ich das Anschreiben so formulieren?

Sehr geehrte Damen und Herren

ich beantrage die Befristung der Einreisesperre mit sofortiger Wirkung spätestens jedoch zum 01.08.2012.
Begründung:
Ich bin Vater eines deutschen Kindes, das voraussichtlich am 04.10.2012 zur Welt kommt und ich möchte zur Unterstützung meiner Frau sowie zur bevorstehenden Geburt in Deutschland sein.
Meine Frau erwartet ihr erstes Kind und braucht mich bei sich, da bei ihr ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko festgestellt wurde auf Grund einer angeborenen Fehlbildung in ihrer Gebärmutter. Sie hat durch dieses Risiko bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten seit dem 23.5.! Sie lebt alleine im 2. OG eines Mehrfamilienhauses und muss täglich Treppen steigen was sie bei der derzeitigen Wärme in Deutschland körperlich enorm beansprucht. Desweiteren sind die täglichen Dinge des Lebens (wie Wäsche waschen, Einkäufe tragen usw.) für sie alleine mit fortschreitender Schwangerschaft und wachsendem Bauch nur noch schwer zu bewältigen. Eine Bestätigung über ihren Gesundheitszustand ihres behandelnden Arztes erhalten Sie in der Anlage.
Ich beantrage daher die Befristung der Sperrwirkungen.
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Ich bitte Sie hiermit die Befristung auf den kurzfristigsten Zeitpunkt festzusetzen und den rechtsmittelfähigen Bescheid meiner Frau XY zukommen zu lassen.
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Antwort #27 - 04.07.2012 um 11:48:54
 
Genau. So solltest Du das machen.

Schickt er das? Dann sollte er eine Passkopie dazu tun.

Vermutlich ist es zu umständlich, wenn Du die Belege (Schwangerschaft etc.) erst ihm schickst und er dann beifügt. Deshalb sollte er noch schreiben: "Belege schickt die Mutter Ihnen separat zu."
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Antwort #28 - 04.07.2012 um 17:15:29
 
Er druckt das bei sich in Ägypten aus und schickt mir das dann per Email unterschrieben zurück. Das Orignial bringen mir dann Bekannte mit die derzeit dort Urlaub machen. Das schick ich dann hinterher inkl. der notwendigen Belege.

Dann hat ers doppelt und kann es erstmal bearbeiten und dann gucken wir mal was ich für eine Antwort bekomme.

Aber mal was anderes was wenn er sich negativ äußert? Hab ich dann noch eine Möglichkeit meinen Mann hier her zu holen?
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Antwort #29 - 04.07.2012 um 17:27:10
 
Mausi251080 schrieb am 04.07.2012 um 17:15:29:
Aber mal was anderes was wenn er sich negativ äußert? 

zu was?
mache dir erstmal keine Gedanken, sondern gehe die Sache einfach an (aber natörlich mit Bedacht und nicht gedankenlos)

Mausi251080 schrieb am 04.07.2012 um 17:15:29:
Hab ich dann noch eine Möglichkeit meinen Mann hier her zu holen? 

vor der Geburt wird es dann schwierig, wenn Schwierigkeiten gemacht werden

allerdings hat dein Mann als Vater eines Deutschen Kindes einen rechtlichen Anspruch auf ein FZF Visum (sofern er der rechtliche Vater ist und die Personensorge ausübt)
... und auch umgekehrt: dein Deutsches Kind hat ebenfalls ein Recht darauf, dass sich sein Vater um ihn kümmern kann, dieses Recht wiegt ungemein schwer.

sieht er das Kind aber nur als Fahrkarte für eine AE und kümmert sich dann nicht um das Kind, dann hat er auch keinen Anspruch auf eine AE zur Personensorge.
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