Tumbo4 schrieb am 02.07.2012 um 08:53:42:Wir möchten uns informieren, welchen Aufenthaltstitel meine Frau nun bekommt?
Um eine
NE (unbefristeter AT) zu bekommen, muss sie die
NE beantragen, automatisch bekommt sie das nicht zwingende.
Voraussetzung ist, dass der
LU gesichert ist.
Der
LU ist dann gesichert, wenn Ihr keinen Anspruch auf Sozialleistungen habt.
Ob das der Fall ist, könnt Ihr mit diversen Internetrechner (für z.B. Hartz IV) selber ausrechnen ... aber Achtung, das ist dann nur ein Indiz ... die
ABH kann anders rechnen.
Ansonsten bekommt sie die
AE verlängert,
wenn sie zum Integrations-Kurs verplfichtet war und ihn mit
B1 abgeschlossen hat oder nicht zum I-Kurs verpflichtet war, dann kann die
AE um max. 3 Jahre verlängert werden, ansosten 1 Jahr