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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 2.671 mal)
Themen Beschreibung: Kein Arbeitserlaubnis für Ehemann,weil AB "schlecht gelaunt" ist :P
Semira24
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28.06.2012 um 12:16:34
 
Hallo, also mein Ehemann hat einen unbefristeten Arbeitsplatz seit ca.2 Monaten gefunden,aber darf noch nicht arbeiten weil er kein Arbeitserlaubnis hat.Nun die Ausländerbehörde spielt verrückt.Jedesmal  als wir da waren hatten die immer eine ausrede,entweder hat das und jenes gefehlt,dann haben wir eben die "fehlenden"unterlagen vorgelegt.Wir haben auf antwort  gewartet aber es kamm nix.Deswegen haben wir einen Anwalt eingeschaltet.Trozdem  weigert sich der "nette Mann" von der AB mit uns,sogar mit dem Anwalt zur sprechen.Ich wollte gerne wissen ob der sich rechtlich verhält und was wir machen können das mein Ehemann sein Recht kriegt,weil der "nette Mann" ist nicht das Gesetz in Deutschland Zunge.Bitte um Rat ! Smiley Zunge
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erne
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Antwort #1 - 28.06.2012 um 12:56:05
 
Welchen AT habt Ihr,  du und dein Mann?
Hast du eine uneeingeschränkte Arbeitserlaubnis?
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Semira24
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Antwort #2 - 28.06.2012 um 13:02:05
 
Mein Ehemann hat noch gar keinen AT, deshalb kann er auch nicht arbeiten.Ich habe AT nach §34 oder 35  unentschlossen kann leider nicht nachsehn welches genau! Traurig
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erne
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Antwort #3 - 28.06.2012 um 13:16:07
 
Dann gehe ich nal davon aus, dass du eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis hat.
Der AT für deinen Mann richtet sich wohl nach §29 AufenthG
Damit hat er Anspruch auf die gleiche Arbeitserlaubnis, die du auch hast.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#29
Abs. 5

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Antwort #4 - 28.06.2012 um 13:23:23
 
Danke für die Antwort.Nun weiß ich nicht was wir machen können das er das auch kriegt, weil wie schon erwähnt  die AB benimmt sich echt kindisch. unentschlossen
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Antwort #5 - 28.06.2012 um 13:47:16
 
Du könntest einen Brief an den Leiter / Leiterin der ABH schreiben und höflich fragen, wie lange es noch dauert.

Du kannst auch die Fachaufsicht raussuchen, die liegt je nach Bundesland beim Regierungspräsidium oder beim Innenminister, und fragen, wie lange sowas normalerweise dauert und ob sie sagen können, ob es in Eurem Fall Komplikationen gibt. Dazu müsstest Du natürlich genau schreiben, mit welcher AE Du hier bist und welche er beantragt hat.

Du kannst auch einen Brief an Bürgermeister oder Landrat (je nachdem, wo Du lebst) schreiben und Dein Problem der Wartezeit schildern.
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erne
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Antwort #6 - 28.06.2012 um 16:59:10
 
Semira24 schrieb am 28.06.2012 um 12:16:34:
Jedesmalals wir da waren hatten die immer eine ausrede

Aber er hat schon bereits einen schriftlichen Antrag auf die AE gestellt und diese ist auch angenommen worden.
Habt Ihr beide bereits einen Zettel unterschrieben, auf dem Ihr bescheinigt, dass Ihr in eheliche LG zusammen wohnt?

oder wart Ihr bisher einfach bei der ABH und habt Euch vertrösten lassen, ohne einen Antrag abzugeben?
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Antwort #7 - 29.06.2012 um 12:47:17
 
Semira24 schrieb am 28.06.2012 um 13:02:05:
Mein Ehemann hat noch gar keinen AT

Naja, mit irgendwas muss er sich ja erlaubt hier
aufhalten.

Was für eine Staatsangehörigkeit hat dein Mann
und wie und zu welchem Zweck erfolgte die
Einreise in das Bundesgebiet?

Ende

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