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Wie bekomme ich meinen Verlobten ( Ägypter ) zur Gebut nach Deutschland (Gelesen: 4.427 mal)
Uschi4711
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie bekomme ich meinen Verlobten ( Ägypter ) zur Gebut nach Deutschland
27.06.2012 um 19:17:28
 
Hallo ,
ich bin in der 29SSW und möchte meinen zukünftigen Mann gerne dabei haben . Er ist  Ägypter,  für das Besucher Visaum fehlt noch die Steuernummer seiner Arbeit . Die Zeit drängt , der Geburtstermin ist Anfang September .
Weiß jemand wie wir den Prozess beschleunigen können . Von der Ausländerbehörde und der Visastelle hab ich keine weitern Infos , die mir weiterhlfen können .
Vielen Dank und Viele Grüsse
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reinhard
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie bekomme ich meinen Verlobten ( Ägypter ) zur Gebut nach Deutschland
Antwort #1 - 27.06.2012 um 19:37:50
 
Warum ein Besuchervisum? Will er nur kommen, gucken und wieder fahren?
Weiß das Konsulat, dass er Vater wird? Das könnte das Visumverfahren erschweren, wenn nicht geglaubt wird, dass er nach der Geburt wieder ausreist.

Falls er kommen und bleiben will, muss er ein Visum als Vater (FZF-Visum) beantragen. Deshalb die Frage: Hat er die Vaterschaft anerkannt? Hast Du das Sorgerecht geteilt?
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Uschi4711
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.06.2012 um 20:10:10
 
ich bin noch schwanger , die Vaterschaft muss er persönlich unterschreiben .
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erne
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Antwort #3 - 27.06.2012 um 20:58:21
 
Uschi4711 schrieb am 27.06.2012 um 20:10:10:
ich bin noch schwanger


darum gibt es ja auch die Möglichkeit, kurz vor der Geburt einzureisen (das richtige Visum ist aber das FZF Visum zur Sorge über ein deutsches Kind)

Uschi4711 schrieb am 27.06.2012 um 20:10:10:
die Vaterschaft muss er persönlich unterschreiben 

unterschreiben kann man auch im Ausland.
Schon im Konsulat/Botschaft angefragt?

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Muleta
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Antwort #4 - 27.06.2012 um 21:10:05
 
Uschi4711 schrieb am 27.06.2012 um 20:10:10:
die Vaterschaft muss er persönlich unterschreiben .


ja, dann sollte er das ganz hurtig mal tun. Beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft.

Wenn er dann wirklich nur zu Besuch kommen will, dann Besuchsvisum.

Wenn er in Wirklichkeit dauerhaft bleiben will, dann nationales Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
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reinhard
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Antwort #5 - 27.06.2012 um 21:15:31
 
Uschi4711 schrieb am 27.06.2012 um 20:10:10:
ich bin noch schwanger , die Vaterschaft muss er persönlich unterschreiben .



Das Problem ist vermutlich, dass Du von völlig falschen "Informationen" ausgehst und deshalb hier nicht die richtigen Fragen stellen kannst.

Mach es mal andersrum: Sag, was ihr wollt, und frage einfach ins Blaue hinein, wie das geht. Dann bekommst Du hier Informationen über die nächsten fünf Schritte.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.06.2012 um 21:38:10
 
vemutlich habe ich völlig falsche Informationen .
Ich möchte meien Verlobten  so schnell wie möglich hier in Deutschland haben ihn heireten und mit ihm zusammen leben . Unser Sohn kommt Anfana September zur Welt das heist viel Zeit ist nicht mehr.Und jetzt möchte ich wissen , was ich wie machen muss...
Macht man ja nicht jeden Tag Smiley
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Antwort #7 - 27.06.2012 um 21:48:14
 
Dann müsst Ihr seine Vaterschaft anerkennen, er bei der dt. AV, du hier beim Jugendamt.
Am besten auch gleich das Sorgerecht teilen (Ihr wollt ja sowieso heiraten) ... aber Achtung, dass kann man bei Nichtgefallen nicht einfach so rückgängig machen.
Dann muss er einen Antrag auf FZF zum dt. Kind stellen. Die Einreise ist rechtzeitig zur Geburt zu ermöglichen (wenn er den Antrag nicht zu spät stellt).
Natürlich musst Du nachweisen, dass du schwanger bist und wann der Geburtstermin st.


Besuchsvisum ist da definitive das falsche Visum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 28.06.2012 um 11:20:47
 
Als Vater eines deutschen Kindes, um das zu ergänzen, soll das Visum rechtzeitig zur Geburt gegeben werden. Nach der Einreise bekommt er hier eine AE als Vater eines deutschen Kindes. Beides ist nicht an Sprachkenntnisse oder Einkommen gebunden, sondern er bekommt es auf jeden Fall. Mit dieser AE darf er unbeschränkt arbeiten. Gleichzeitig bekommt er aber auch einen Gutschein für den Integrationskurs, zu dem er auch verpflichtet werden kann, lernt also normalerweise die ersten Monate Deutsch.

Wenn er die AE hat, lebt er hier ganz normale. Die AE wird verlängert, solange er sich um das Kind kümmert (unabhängig vom Verhältnis zu Dir), bis das Kind 18 Jahre alt ist. Ihr könnt dann also unabhängig von allen Behörden Eure Hochzeit planen, es gibt keinerlei Frist mehr dafür, Wenn's mit den Papieren oder der Verwandteneinladung einen Monat länger dauert, ist das ausländerrechtlich völlig egal.
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Antwort #9 - 29.06.2012 um 21:08:53
 
Vielen Dank für die Informationen... Wir werden es versuchen ...
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