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Was passiert nun nach Trennung (Gelesen: 5.395 mal)
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 18.06.2012 um 23:04:43
 
Naja es ändert sich ja nichts an der Rechtslage. Er muss sich entweder in Polen einbürgern lassen, einen polnischen Daueraufenthalt-EG beantragen [um eine AE nach §38a zu bekommen] oder sich um eine andere deutsche AE kümmern. Für die letzte Möglichkeit bräuchte er aber einen Aufenthaltsgrund nach dem AufenthG (nach dem was du hier schilderst gibt es aber wohl keinen).
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Bellabianca1978
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Antwort #16 - 19.06.2012 um 00:42:12
 
neee,..aber so wie ich das vom polnischen übersetzen konnte
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DevilsDaughter
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Antwort #17 - 30.06.2012 um 22:33:17
 
Bellabianca1978 schrieb am 19.06.2012 um 00:42:12:
neee,..aber so wie ich das vom polnischen übersetzen konnte

Der genaue Wortlaut wäre aber wichtig, denn eine Niederlassungserlaubnis ist kein Daueraufenthalt EG!
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