mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:Ich habe eine AEauf meine Name (von man, was ich jetzt ich habe) beantragt, aber bekomme
AE mit Geburtsname.
nicht ganz ...
du beantragst die
AE auf deinen Ehenamen, aber die
AE wird nicht gegeben, da dein Pass noch einen alten Namen enthält.
Also bekommst du eine
FB (auf den Namen, der im Reisepass steht mit dem Zusatz, wie Petersburger oben geschrieben hat). DAmit kannst du ausreisen und einreisen.
Eine
AE auf deinen Ehenamen (und nur der ist in D gültig) bekommst du erst, wenn du einen Reisepass auf diesen Namen hast.
Den musst du in Deiner Botschaft/Konsulat oder im Heimatland beantragen und erhalten.
mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:aber muss doch nicht pass ändern wenn ich pass nicht brauche.
Natülich brauchst du als Ausländern einen Pass.
mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31: jetzt habe ich doch Deutsche recht
wie bitte? Hast du auch die deutsche Staatsangehörigkeit?
wohl nein, denn dann bräuchtest du keine
AE.
mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:Ich habe doch Heiratsurkunde von diese Stadt wo ich
AE beantrage.
AE ist
kein Ausweis oder gar Reisepass.
mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:Ich weiß es nicht. wenn andere so bekommen dass sie kein Pass ändern müssen, warum ich?
dann haben sie ihren Namen in D nicht geändert.
mez schrieb am 14.06.2012 um 17:45:31:Liebe mache ich so wenn es geht, dass ich mein Name Zurücknehmen
ob das geht?
daher die Frage von Blaise, wo du geheiratet hast.