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Geburtsurkunde (Gelesen: 1.968 mal)
Themen Beschreibung: Mein Neugeborenes erhält vorerst keine Geburtsurkunde
thun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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13.06.2012 um 23:26:17
 
Hallo,

ich hab ein folgendes Problem. Ich und meine Frau sind vor fast 3 Wochen Eltern geworden und das Standesamt verweigert erst einmal die Geburtsurkunde zu erstellen.

Ich habe in Pakistan geheiratet und mir ist klar, das Pakistan zu den Länderns mit unsicheren Urkundenwesen zählt. Nun wollen sie meine und von Ehefrau die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde auf Echtheit überprüfen. Für die Überprüfung sollen 340 € gezahlt werden.

Die Dame beim Standesamt war der Meinung, die deutsche Botschaft in Pakistan muss die Urkunden anerkennen und ein Stempel sollte drauf sein. Ich habe mich erkundigt und mir wurde gesagt, die Botschaft macht keine Stempel auf Urkunden.

Bevor meine Ehefrau nach Deutschland kam, wurden die Dokumente ja schon bereits überprüft, andersfalls wäre sie ja nicht hier in Deutschland ( Ehegattennachzug ). Ein Botschaft Mitarbeiter war bei Ihr und es war alles in Ordnung.

Ich möchte gerne wissen, ob das so in Ordnung ist und wir nochmal viel Geld zahlen sollen. ( In Pakistan schon eine menge gezahlt ).
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.06.2012 um 23:51:53
 
wenn bereits eine vertrauensanwaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde stattgefunden hat, dann wird dies häufig auf oder an der Urkunde vermerkt. Wird eine solche Urkunde dann von einer deutschen Behörde nochmals an die Botschaft zur Überprüfung geschickt, wird diese normalerweise der deutschen Behörde mitteilen, dass eine erneute Überprüfung nicht in Betracht kommt.

Sofern sich aus der Heiratsurkunde aber keine Überprüfung ergibt, kann jede deutsche Behörde selbst entscheiden, ob es die Urkunde "anerkennt" oder nicht. Dass eine Behörde die Urkunde gereicht hat (z.B. der ABH) bindet andere Behörden in keiner Weise.

Daher ist es in solchen Konstellationen normalerweise sinnvoll, eine Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland vornehmen zu lassen. Dann liegt nämlich eine deutsche Urkunde vor und die ist dann ohne weiteres Theater von allen deutschen Behörden zu akzeptieren.
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.06.2012 um 07:50:39
 
Hallo,

Das Standesamt kann das Ergebnis der bereits erfolgten Urkundenüberprüfung bei der Ausländerbehörde anfordern. Dann müssen die bereits überprüften Urkunden nicht nochmal überprüft werden.

Warum will das Standesamt denn deine Geburtsurkunde überprüfen lassen?
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Aus "Loriots Kommentare":
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thun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 14.06.2012 um 14:49:28
 
Das verstehe ich auch nicht ganz. Ich habe die deutsche Nationalität. Sie verlangen sogar die Einbürgerungsurkunde.
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Blaise
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 14.06.2012 um 15:38:35
 
Hallo,

wo bist Du denn geboren?
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