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Geforderte Unterlagen für FZF (Arbeitsbescheinigung, Bafög?) (Gelesen: 1.512 mal)
Zeno
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Geforderte Unterlagen für FZF (Arbeitsbescheinigung, Bafög?)
12.06.2012 um 12:02:02
 
Hallo,

heute kam ein Schreiben mit den geforderten Unterlagen die ich zum nächstmöglichen Werktag mitbringen soll.
Arbeitsbescheinigung, Verdienstabrechnung der letzten drei Monate, Mietvertrag und die übliche Erklärung zur Lebensgemeinschaft.

Jetzt ist es so, dass ich noch studiere und nebenbei Bafög erhalte. Ich habe mich mal vorher kurz darüber informiert, und ein Kollege (der aber nicht bei der ABH direkt arbeitet) sagte mir, dass ich die Bafögbescheinigung mitbringen soll und da ich noch bei meinen Eltern wohne reicht eine Erklärung meiner Eltern, dass ich bei ihnen wohne. Und die letzten 3 Monate Verdienstabrechnungen wären dann vom Bafögamt. Die ABH hat mir dazu ein Formular, welches ich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss. Müsste ich in diesem Fall zum Bafögamt gehen oder reicht es wenn ich den Bafög-Bescheid vorlege, der bis Sommer 2013 geht? Ich könnte auch das Master-Studium abbrechen und arbeiten gehen, jedoch ist es ja gerade meine Absicht durch das Studium später eine höhere Chance auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.  Smiley


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reinhard
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Antwort #1 - 12.06.2012 um 12:05:17
 
Der Bafög-Bescheid reicht.

Es scheint ein Formschreiben zu sein - wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, will die Behörde vermutlich prüfen, ob eine Regelausnahme vorliegt.
Wenn nicht, gilt die Regel: Der Lebensunterhalt muss auch nicht gesichert sein, das Visum / AE gibt es trotzdem.
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Zeno
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Antwort #2 - 12.06.2012 um 13:33:49
 
Danke Reinhard.
Nach der Regelausnahme ist es in dem Land zur Zeit eigentlich für niemanden zumutbar zu leben.

Eine Frage habe ich noch und zwar kann es zu bürokratischen Hürden kommen, wenn ich mich jetzt schon für eine andere Wohnung anmelde? Da ich bereits eine neue in Aussicht habe, die wir für mindestens ein Jahr (bis einer von uns beiden einen Job hat) kostenfrei bewohnen dürfen (Eigentumshaus mit Anliegerwohnung). Der neue Wohnhort befindet sich nur 5 Minuten von mir, ist aber in einer kleinen Nebenstadt. Wird somit die ABH des neuen Wohnorts miteinbezogen? Sollte ich schon die Formulare mit der neuen Adresse ausfüllen, oder verzögert sich dadurch der Bearbeitungsprozess für das Visum?
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reinhard
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Antwort #3 - 12.06.2012 um 14:34:28
 
Eine Ausländerbehörde ist in der Regel für einen Kreis zuständig. Das ist eine Stadt oder ein Landkreis.

Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz verlegst, ist die neue ABH für das gesamte Verfahren zuständig. Die Akte wird dann weiter geschickt, jemand anderes muss sich einarbeiten. Das kann durchaus zu einer Verzögerung von einem Monat führen.

Am besten füllst Du alles mit Deiner jetzigen Adresse aus. Bei dem Termin fragst Du Deinen Sachbearbeiter(in), wann und wie die Ummeldung am schmerzlosesten erfolgen sollte.

Wenn es der gleiche Kreis bleibt, nur eine andere Stadt, ist es egal.
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