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Visum abgelehnt trotz bestandenem Deutschtest (Gelesen: 8.854 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführungsvisum
erne
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Antwort #15 - 12.06.2012 um 20:37:19
 
Petersburger schrieb am 12.06.2012 um 18:55:41:
Da solche Sprachtests in AV ausschließlich von Deutschen durchgeführt werden dürfen, haben die schon mal vernünftige Deutschkenntnisse.

Und wenn ein solcher Sprachtest zu deutlich von dem abweicht, was man nach dem vorgelegten Zertifikat erwarten darf, denkt man eben weiter



Ich habe große Achtung von den Beiträgen von Dir, aber das obige halte ich für sehr weit daneben.

Die Mitarbeiter deutscher AVen im Ausland mögen noch so gute Deutschkenntnisse haben, das befähigt sie aber nicht dazu, einfache Deutschkenntnisse zu bestätigen oder abzustreiten.

Petersburger schrieb am 12.06.2012 um 18:55:41:
was man nach dem vorgelegten Zertifikat erwarten darf, 

Das ist wohl das Problem .... was darf
man
denn von diesem Zertifikat erwarten? Ich kenne viele mit einem solchen Zertifikat, die in meinen Augen kein einfaches Deutsch sprechen, aber das ist nicht relevant. Relevant ist, dass von zwei ausgebildeten und zertifizierten Prüfern, festgestellt wird, dass die Sprachkenntnisse dem A1 Niveau entsprechen.

Wenn das einfach abgestritten werden darf, dann hat die Forderung nach A1 Zertifikat keinen Sinn. 

Wenn nachgewiesen werden kann, dass bei der Prüfung geschummelt wurde, dann ist es was anderes ... aber die "Meinung" eines als Prüfer unqualifizierten SB ist nicht das Mass der Dinge.


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Antwort #16 - 13.06.2012 um 01:14:11
 
erne schrieb am 12.06.2012 um 20:37:19:
das befähigt sie aber nicht dazu, einfache Deutschkenntnisse zu bestätigen oder abzustreiten.

Mein Argument, warum ich die Zertifikate für eine gute Sache halte.

erne schrieb am 12.06.2012 um 20:37:19:
Relevant ist, dass von zwei ausgebildeten und zertifizierten Prüfern, festgestellt wird, dass die Sprachkenntnisse dem A1 Niveau entsprechen.

Relevant ist, wie zuverlässig diese Prüfungen tatsächlich sind - oder ob da auch geschummelt wird.

Bereits eine nachlässige Identitätsprüfung beim Prüfling öffnet Tür und Tor für Betrug. Dann wurden zwar Grundkenntnisse festgestellt, aber es ist nicht klar, bei wem die festgestellt wurden.
Wurde hier im Forum auch schon berichtet.

Bevor eine AV solche Dinge nachweisen kann, müssen ihr (der AV) entweder dahingehende Fakten auf dem Silbertablett serviert werden oder es müssen stichprobenartig "eigene Meinungen gebildet werden", um bei Auffälligkeiten (re)agieren zu können.

Inwieweit das dann Einfluß aufs konkrete Visumverfahren hat, wollen wir jetzt bitte nicht diskutieren - aber das konsequente Verneinen von "eigener Meinung bilden" bringt auch niemanden weiter.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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