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Visum abgelehnt trotz bestandenem Deutschtest (Gelesen: 8.837 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführungsvisum
Chickosov
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.06.2012 um 21:21:04
 
Hallo Ihr lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin Deutsche und habe mit einem Kosovo-Albaner im Kosovo geheiratet vor ungefair einem Jahr. Seit dem versuchte er schon zum 3 mal den Deutschtest zu bestehen um ein Visum überhaupt zu bekommen. Vor mehr als 2 Monaten hatte mein Mann den Deutschtest endlich bestanden und hat sofort einen Familienzusammenführungsvisum beantragt. In der letzten Woche wurde er von der Deutschen Botschaft Prishtina angerufen und aufgefordert seinen Ausweis abzuholen. Erst dort wurde ihm verkündet, das sein Visum abgelehnt wurde mit diesem Brief:

Sehr geehrter Herr ......,

die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihrem Antrag auf Erteilung eines
Visums nicht entsprochen werden kann, da Sie nicht über die gemäß 30 Abs. 1 Nr.2
Aufenthaltsgesetz erforderlichen einfachen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in
Ihrem Fall auch keine der gesetzlichen Ausnahmen von dieser Voraussetzung vorliegt. Das
vorgelegte Sprachzertifikat ''Start Deutsch 1'' des ÖSD wurde unrechtmäßig erworben.
Falls  Sie gegen diesen Bescheid Remonstration einlegen, können Sie dabei gegebenenfalls noch nachträglich einen geeigneten Sprachnachweis vorlegen.
Im übrigen hat die zustandige Ausländerbehörde ihre nach 31 AufenthaltV erforderliche Zustimmung verweigert.
Ihr Antrag musste daher abgelehnt werden.


Nun weiß ich nicht, ob die sowas einfach machen dürfen. Eigentlich, wenn er seinen Deutschtest bestanden hat, steht ihm nichts mehr im Weg. Ich habe überlegt einen Anwalt einzuschalten, doch die meisten Anwälte die ich gefragt habe, hatten noch nie solche Fälle gehabt. Ich weiß nicht was ich noch machen kann und bin echt verzweifelt.  Traurig

Ich danke im vorraus für Eure Tipps

Liebe Grüße
Chickosov
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Muleta
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Antwort #1 - 11.06.2012 um 21:47:44
 
wenn sein A1-Zertifikat gefälscht ist oder er geschummelt hat (das heißt das Schreiben der Botschaft wohl), dann hätte er den notwendigen Nachweis nicht erbracht.

Kommt halt drauf an, welche Beweise die Botschaft für solche Unstimmigkeiten haben - in der Regel dürfte es aber ein Rückfrage beim ÖSD gegeben haben, welche dann wohl negativ ausgefallen ist.
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Antwort #2 - 11.06.2012 um 21:54:06
 
Natürlich dürfen "die" so etwas "einfach machen".

Eine Aussage wie "wurde unrechtmäßig erworben" ist nichts, womit man einfach so um sich wirft. Dafür muß es gute Gründe geben.

Ich sage allerdings nicht, daß das unbedingt auch stimmen muß. Habt Ihr nun wieder Belege für das Gegenteil, also für den rechtmäßigen Erwerb, dann müssen die auf den Tisch.

Das aber nur dann, wenn es wirklich ganz sicher ist, daß da nichts "gedreht" wurde. Was Du ja gar nicht unbedingt wissen mußt.
Wer mit Falschangaben weitermacht und dann mit dem Kopf durch die Wand will ...


Und: Ja, die Ablehnung ist korrekt. Wenn die ABH der Visumerteilung nicht zustimmt, kann die AV nicht anders.

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Chickosov
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Antwort #3 - 11.06.2012 um 22:22:57
 
Hallo nochmal,
es wurde aber nichts gesagt von "Fälschung". Die haben nur gesagt, er hätte zu wenig Punkte in der Mündlichen, aber dann verstehe ich nicht warum auf dem Test "bestanden" steht. Er wird seinen Test wohl nochmal machen müssen.
Ich danke für die Antworten

Liebe Grüße
Chickosov
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Antwort #4 - 11.06.2012 um 22:47:00
 
Chickosov schrieb am 11.06.2012 um 22:22:57:
Die haben nur gesagt, er hätte zu wenig Punkte in der Mündlichen, aber dann verstehe ich nicht warum auf dem Test "bestanden" steht.

HAt er in Summe 60 (der maximal möglichen 100) Punkte oder mehr und hat er beide Teile abgelegt?
Wenn ja, dann hat er bestanden.

Steht "bestanden" auf dem Blatt "Gesamtergebniss" oder bezieht sich das nur auf die schriftliche Prüfung?
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Antwort #5 - 12.06.2012 um 08:40:32
 
Chickosov schrieb am 11.06.2012 um 21:21:04:
wurde unrechtmäßig erworben

Chickosov schrieb am 11.06.2012 um 22:22:57:
es wurde aber nichts gesagt von "Fälschung"

Ich schrieb auch nicht Fälschung.

"Unrechtmäßig erworben" heißt, daß das Zertifikat nicht auf die vorgesehene Weise erworben wurde.
Nicht etwa, daß das Ergebnis nicht ausreichend sei.
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Antwort #6 - 12.06.2012 um 08:56:53
 
In Prishtina werden die Deutschkenntnisse auf der Botschaft durch Gespräche mit den Visumsanwärtern vor Ort nochmal überprüft, da bekannt ist, dass die Zertifikate teilweise unrechtmäßig erworben werden.
Evtl. wurde so bei bei Antragsstellung festgestellt, dass sich dein Mann nicht auf A1-Niveau verständigen kann, also seine Deutschkenntnisse nicht zum Zertifikat "passen".......... unentschlossen
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Antwort #7 - 12.06.2012 um 10:02:51
 
"Es besteht Grund zu der Annahme, daß das Zertifikat nicht rechtmäßig erworden wurde."

"Das Zertifikat wurde unrechtmäßig erworben."


Das sind zwei unterschiedliche Aussagen. Im Kern unterschiedliche!
Wer die zweite Aussage trifft ohne dafür Belege zu haben, marschiert auf dünnem Eis.


Wenn
TaBe schrieb am 12.06.2012 um 08:56:53:
seine Deutschkenntnisse nicht zum Zertifikat "passen"

würde ich davon ausgehen, daß meine Kollegen willens und imstande sind, das korrekt zu formulieren.
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Antwort #8 - 12.06.2012 um 10:59:06
 
Die Botschaft führt auch zwei Begründungen an:

1) Das Zertifikat wird so nicht akzeptiert.

2) Die Ausländerbehörde hat nicht zugestimmt (ohne Zustimmung geht aber nichts).

Er sollte klären (oder Du, wenn die AHB zugänglich ist), ob die fehlende Zustimmung der Ausländerbehörde auch mit dem Zertifikat zu tun hat oder es noch einen zweiten Grund für die Ablehnung gibt.

Das Zertifikat kann er durch fleißiges Lernen "echt" machen, das schreibt die Botschaft ja auch.
Ob die fehlende Zustimmung der ABH dann auch kommt, solltet Ihr so schnell wie möglich klären.
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Chickosov
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Antwort #9 - 12.06.2012 um 12:25:10
 
Ich Danke ganz herzlich für die Antworten noch mal,

Ich entschuldige mich für die sehr schlechte Formulierung, ich meinte eigentlich die Botschaft sagte dort zu Ihm, er hätte zu viele Punkte in der Mündlichen bekommen, die er nicht rechtmäßig verdient hätte.

Also zu den Gesamtpunkten die er hatte waren :
Leseverstehen (max.30 Punkte) = 25
Hörverstehen (max. 30 Punkte) = 22
Schriftlicher Ausdruck (max. 15 Punkte) = 4

Mündlicher Ausdruck (max. 25. Punkte ) = 16

Gesamt : 67 Punkte

Beurteilungsskala
Sehr gut bestanden: 100 Punkte
Gut bestanden: 87-75 Punkte
Bestanden: 74- 60 Punkte

Wenn er nochmal dort bei der Deutschen Botschaft Mündlich überprüft wurde, verstehe ich nicht warum Sie nur albanisch mit ihm gesprochen hatte. Sollte er von sich selbst aus auf deutsch antworten?
Mein Mann kann sich gut genug auf Deutsch verständigen(vielleicht nicht gut genug für die Deutsche Botschaft dort) Er müsste sowieso hier nochmal einen Kurs machen. Mir kommt es so vor als würden sie nur einen Grund suchen um sein Visum ablehnen zu können. Deshalb werde ich einen Anwalt einschalten wenn der nächste Test den er macht wieder abgelehnt wird. Mit einem Anwalt haben es so viele geschaft ohne Deutschtest her zu kommen. Dann habe ich noch so viele Fälle gehört die kaum Deutsch sprechen konnten, irgendwie den Test geschaft haben und her gekommen sind. Mein Mann hat seinen Test rechtmäßig erworben, denn ich war selber 6 Monate dort und habe mit ihm für den Test gelernt. Ich hatte der Deutschen Botschaft eine Email geschrieben und wollte den Grund wissen warum wirklich sein Visum abgelehnt wurde, damit ich etwas vorlegen kann bei einem Anwalt. Ich als seine Frau muss den Original Visumsantrag vorlegen um Antworten zu bekommen. Als ich meinen Mann sagte er soll den Antrag dort vorzeigen für mich und sagen das die Emails von mir sind, wurde er von den Beamten weggenommen wie von einem Kind der Lolli abgezogen. Dazu sagten sie dann nur, versuch deinen Test einfach nochmal. Ich entschuldige mich,  wenn meine erklärungen schlimm rüber kommen, ich bin halt verzweifelt und fühle mich auf deutsch gesagt vera ****, denn ich bin die jenige die lange genug gewartet hat.

Wenn es keine weiteren Tipps mehr gibt, wie ich da anders vorgehen könnte schließe ich den Thread. Ich werde wenn es bald doch endlich klappt wieder schreiben, denn irgendwann muss man ja auch mal Glück haben  Augenrollen Zwinkernd
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Antwort #10 - 12.06.2012 um 15:52:12
 
Chickosov schrieb am 12.06.2012 um 12:25:10:
die Botschaft sagte dort zu Ihm, er hätte zu viele Punkte in der Mündlichen bekommen, die er nicht rechtmäßig verdient hätte. 

in meinen Augen ist das eine Unverschämtheit .... welche Qualifikation hat die Botschaftsmitarbeiterin, um das zu beurteilen, wenn ein Zertifikat eines anerkannten Sprachinsituts vorhanden ist.
Genau dafür, dass sowas nicht vorkommt, soll man ja mit einem Zertifikat die Sprachkentnisse nachweisen.

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Antwort #11 - 12.06.2012 um 16:43:43
 
Genau so sehe ich es auch! Ich danke Ihnen *erne* !
Das original Zertifikat vom Deutschtest haben die an sich genommen. Ich habe nur eine Kopie. Ich fühle mich als hätte ich eh keine Chance ohne Anwalt dagegen was zu machen, denn ich kann mir vorstellen, das Die sich wieder etwas ausdenken. Und am Ende wird ihm noch verboten für eine bestimmte Zeit kein Visum beantragen zu können - als Strafe  Augenrollen   Ärgerlich  . Mal sehen wie das jetzt mit dem nächsten Deutschtest wird.
Vielen nach den ich um Rat gefragt habe sagten ich solle der Kanzlerin schreiben  Laut lachend.

Liebe Grüße
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Antwort #12 - 12.06.2012 um 18:55:41
 
erne schrieb am 12.06.2012 um 15:52:12:
n meinen Augen ist das eine Unverschämtheit .... welche Qualifikation hat die Botschaftsmitarbeiterin, um das zu beurteilen, wenn ein Zertifikat eines anerkannten Sprachinsituts vorhanden ist.

Da solche Sprachtests in AV ausschließlich von Deutschen durchgeführt werden dürfen, haben die schon mal vernünftige Deutschkenntnisse.

Und wenn ein solcher Sprachtest zu deutlich von dem abweicht, was man nach dem vorgelegten Zertifikat erwarten darf, denkt man eben weiter.erne schrieb am 12.06.2012 um 15:52:12:
Genau dafür, dass sowas nicht vorkommt, soll man ja mit einem Zertifikat die Sprachkentnisse nachweisen.

Falsch, diese Zertifikate sollen einen einheitlichen Bewertungsstandard festlegen.

Gibt es aber Grund zu der Annahme, daß in einem zertifizierten Institut auch mal Dinge nicht ganz erwartungsgemäß laufen, muß man halt genauer hinschauen.
Sich selbst ein Bild machen - und dann ggf. reagieren.
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Antwort #13 - 12.06.2012 um 19:21:22
 
Ich hatte hier schon mal etwas dazu geschrieben:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1329444059/9#9

Es scheint zwar evtl. eine andere Sprachschule zu betreffen, da hier von einem ÖSD die Rede ist, aber die Botschaft wird wohl Augen und eben Ohren offen halten.

Aber abgesehen vom Sprachtest, es war hier auch die Rede davon, dass die örtliche ABH das Visum ablehnt. DAS wäre doch mal erstmal die wichtigere Baustelle in meinen Augen.

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Antwort #14 - 12.06.2012 um 19:46:03
 
Petersburger schrieb am 12.06.2012 um 18:55:41:
Da solche Sprachtests in AV ausschließlich von Deutschen durchgeführt werden dürfen, haben die schon mal vernünftige Deutschkenntnisse.


das AA wird in den Verfahren am VG Berlin aber nicht müde darzulegen, dass die Mitarbeiter der AV aus fachlichen Gründen nicht in der Lage seien, Deutschkenntnisse zu prüfen oder zu beurteilen. Die Ansicht dürfte, jedenfalls wenn es nicht um ganz krasse Fälle geht, zutreffen. Im Ergebnis kann aus einem Gespräch mit einem Botschaftmitarbeiter jedenfalls nicht geschlossen werden, dass entgegen des Zertifikats keine einfachen Deutschkenntnisse vorliegen.

Mangels fachlicher Beurteilungskompetenz der Botschaftsmitarbeiter und Fachkompetenz der Sprachschule (das ÖSD ist m.W. Lizenznehmer der Tests des Goethe-Instituts), dürfte die Vorlage eines solchen Tests im Ernstfall (gerichtliches Verfahren) jedenfalls ausreichen.

Die Antragsteller können nicht dazu gezwungen werden, bei der Antragstellung Deutsch zu sprechen. Und schon gar nicht so zu sprechen, wie es ihr maximales Sprachvermögen an einem guten Tag unter idealen Bedingungen hergibt.

TaBe schrieb am 12.06.2012 um 19:21:22:
Aber abgesehen vom Sprachtest, es war hier auch die Rede davon, dass die örtliche ABH das Visum ablehnt. DAS wäre doch mal erstmal die wichtigere Baustelle in meinen Augen.


das ist ein Standard-Satz. Denn es läuft doch so:

- Botschaft an ABH: Sprache reicht nicht. Stimmt ihr trotzdem zu?
- ABH an Botschaft: ach, wenn das so ist, dann nicht.
- Botschaft an Antragsteller: Visum wird abgelehnt weil ABH nicht zugestimmt hat.
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