Ich schreibe hier weil ich Rat und Hilfe zum Thema Kindernachzug suche und ich den Eindruck habe, dass hier doch einige sehr kompetente Leute unterwegs sind.
Ich habe letztes Jahr in Russland geheiratet. Meine Frau hat im April dieses Jahres beim deutschen Konsulat einen Antrag auf ein nationales Visum für sich und ihren Sohn aus erster Ehe also meinen Stiefsohn gestellt.
Vor kurzem haben wir die Bescheide bekommen. Der Antrag für meine Frau wurde akzeptiert, der für meinen Stiefsohn wurde abgelehnt.
Begründung aus dem Schreiben: "...Sie haben keinen Anspruch auf Visumerteilung gemäߧ 31 Absatz 1
AufenthG, da Ihre Mutter nicht das alleinige Sorgerecht für Sie inne hat. Eine besondere Härte im Sinne des § 32 Abs. 4 wurde Ihrerseits nicht geltend gemacht..."
Tatsächlich hat meine Frau gemeinsam mit ihrem Ex-Mann von dem sie seit etwa 10 Jahren geschieden ist das gemeinsame Sorgerecht. Wir haben zusammen mit dem Antrag ein vom leiblichen Vater unterschriebenes und notariell beurkundetes Dokument mit eingereicht, das er mit der Ausreise seines Sohnes einverstanden ist. Offensichtlich genügt das nicht...
Ich versuche jetzt herauszufinden was wir tun können um der Anforderung "alleiniges Sorgerecht" zu genügen.
Ein Informationsgespräch mit einem russischen Familienanwalt hat ergeben, dass eine gerichtliche Übertragung des alleinigen Sorgerechts in Russland auch dann nicht möglich ist, wenn beide Elternteile dies ausdrücklich wünschen. Nur wenn objektive Gründe wie Misshandlung des Kindes, starker Drogenkonsum oder ähnliches vorliegt ist dies ausnahmsweise möglich. Daher scheidet diese Variante für uns aus.
Mich würde jetzt vor allem interessieren, ob es möglich ist zum Beispiel durch freiwillige Erklärung des leiblichen Vaters (der sehr kooperativ ist) eine Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter vorzunehmen?
Ich habe dazu zwar beim deutschen Konsulat in Russland nachgefragt, aber die sind dort alles andere als hilfsbereit. Antworten die ich von dort bekomme sind sehr vage und laufen letztlich immer darauf hinaus: "Reichen sie die Unterlagen mal ein und dann entscheiden wir".
Falls es hier also jemand gibt, der uns sagen kann was von den deutschen Behörden (Konsulat/Ausländeramt) hinsichtlich des alleinigen Sorgerechts akzeptiert wird, wäre ich sehr dankbar.
Natürlich bin ich auch dankbar für alle anderen Tipps oder Hinweise die uns weiterhelfen können.