Hallo alle zusammen.
Mein Freund aus der Türkei und ich haben vor im Dezember ın der Türkei zu heiraten und danach ein Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen. Zu diesem Verfahren habe ich einige Fragen.
Ich bin Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit und werde mich in dieser Zeit noch in meiner Ausbildung befinden, in der ich aber bereits ca. 1200 Euro Netto verdiene. Ich weiss, dass beim Nachzug zu Deutschen die Sicherung des Lebensunterhaltes normalerweise keine Rolle spielt, aber von der
ABH trotzdem oft Einkommensnachweise verlangt werden. Würde dieses Einkommen denn aus Sicht der
ABH ausreichen, um ihn nach Deutschland zu holen (bezieht sich auf die Stadt Hannover)?
Des weiteren habe ich auf der Seite des deutschen Konsulats in İzmir gelesen, dass wenn bei der Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller über die geforderten Deutschkenntnisse verfügt, kein Sprachzertifikat
A1 nachgewiesen werden muss. Mein Freund spricht sehr gutes Deutsch und auch die Antragstellung auf deutsch zu machen sollte für ihn kein Problem darstellen, allerdings kann er nicht gut deutsch schreiben (was ja bei einem richtigen Deutschtest
A1 geprüft wird, oder?). Kann er dann also von dieser Ausnahme gebrauch machen oder wird er den Test vorher machen müssen?
Ausserdem wollte ich im Bezug darauf auch fragen, wie das mıt dem Integrationskurs in Deutschland aussieht, wenn er die deutsche Sprache (wenns rein ums sprechen geht) fast perfekt beherrscht?
Er hat in der Türkei an der Hochschule Elektriker gelernt und darüber auch eine Urkunde erhalten, ist es möglich diese in Deutschland irgendwie anerkennen zu lassen?
Wie lange dauert der Antrag auf Ehegattennachzug in allgemeinen? Ich weiss das das sicherlich von verschiedenen Faktoren abhaengt aber wie lange dauert es im Durchschnitt, wenn keine Probleme auftreten, bis er nach Deutschland kommen kann?
Ganz liebe Grüsse, ich hoffe Ihr könnt mir helfen..
LilliFee