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Nachweis über den Wohnsitz in der dominikanischen Republik (Gelesen: 2.561 mal)
hastenichgesehn
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03.06.2012 um 14:32:23
 
Hallo,

laut Standesamt muss meine Verlobte einen Nachweis über ihren jetzigen Wohnsitz für eine Heirat in Deutschland beibringen. Das Problem ist, das es in der dominikanischen Republik kein Melderegister wie in Deutschland gibt. Mein Verlobte hat schon zwei Anwälte gefragt, die ihr auch nicht sagen können wie sie an ein solches Dokument kommt. Hat jemand eien Idee was ansonsten als gültiges Dokument anerkannt wird?
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Antwort #1 - 03.06.2012 um 15:27:23
 
Eine Meldebescheinigung muss nur über einen Wohnsitz im Inland (=Deutschland) vorgelegt werden. So steht es zumindest in der Numer 12.4.1 der Verwaltungsvorschrift zum PStG.
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hastenichgesehn
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Antwort #2 - 03.06.2012 um 19:37:43
 
Danke für die Antwort.
Hm, ich habe direkt mit dem Standesbeamten gesprochen. Der sagte es muss ein Nachweis über den jetztigen Wohnsitz in der dominikanischen Republik sein. Ich habe extra noch einmal nachgefragt. Ich werde dort noch einmal anrufen. Kam mir gleich komisch vor.
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Blaise
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Antwort #3 - 03.06.2012 um 20:01:28
 
Hallo,
dann würde mich doch interessieren, was der Standesbeamte mit dieser Bescheinigung machen will, oder weshalb er die braucht...

Grüße,
Blaise
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Antwort #4 - 03.06.2012 um 22:00:32
 
hastenichgesehn schrieb am 03.06.2012 um 19:37:43:
Ich habe extra noch einmal nachgefragt. Ich werde dort noch einmal anrufen. Kam mir gleich komisch vor.
           

Mach es schriftlich, das es in der Dominikanischen Republik kein Melderegister gibt und damit keinen amtlichen Nachweise des Wohnsitzes (So wie es ein Melderegister in den meisten Ländern dieser Erde nicht gibt). Meistens erfolgt in diesen Ländern mit den Rechnungen der Energieversorger, Telefongesellschaften oder Schreiben des Vermieters ein entsprechender Beleg.

Solche Nachweise soll deine Freundin besorgen und gibtst du als Anlage zum Schreiben.

Wenn es um die Befreiuung von der Beibringung eines Ehefahigkeitseugnis geht, so wird von den OLG in Bayern keine Bescheinigung über den Wohnsitz bei Bürgern der Domunikanischen Republik verlangt.
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hastenichgesehn
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Antwort #5 - 04.06.2012 um 08:08:10
 
Vielen Dank, das hilft mir hoffentlich weiter. Also ein Ehefähigkeitseugnis wird nicht verlangt. Sie soll aber eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen, in der steht, dass sie ledig ist. Kann es sein, dass sie deshalb den Wohnsitz nachweisen muss? Eine Ehefähigkeitszeugnis ist sicherlich einfacher zu beschaffen.

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Antwort #6 - 04.06.2012 um 14:52:26
 
Hallo,

ein Ehefähigkeitszeugnis ist Scherer zu beschaffen und gibt es zudem in der DomRep gar nicht.

Der Standesbeamte darf grundsätzlich keinen Nachweis über den ausländischen Wohnsitz verlangen; eine Ausnahme kann ich mitraucht nicht vorstellen. Deshalb ist es eigentlich egal, ob es die in der DomRep gibt oder nicht. Wenn er Nachweise zum Familienstand braucht, sollte er die vor Ort üblichen anfordern.
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