Shazoun
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Algier Algeria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Algerisch
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Hallo,
ich habe eine Frage zu der Dauer der Gültigkeit der Papiere bei Bestellung des Aufgebotes zur Eheschließung.
Zur Vorgeschichte: seit Februar 2011 sind wir dabei die notwendigen Papiere für eine Eheschließung in Deutschland zu besorgen. Dies hat unheimlich viel Zeit in Anspruch genommen, weil es auf der Geburtsurkunde meines Verlobten einen Transkribtionsfehler gab und dieser erst durch Urteil eines algerischen Gerichtes geändert werden konnte. Dann wurde auch erst die 4 Geburtsurkunde durch die Deutsche Botschaft legalisiert, da die anderen nicht den Anforderungen entsprachen - was bedeutete, dass jedes Mal eine neue Geburtsurkunde beantragt werden durfte, die dann durch drei algerische Behörden vorzulegalisieren war. Ende November 2011 war dies alles geschafft - da wir wussten, dass wir umziehen würden haben wir dann erst beim Standesamt am neuen Wohnort und nach dem Umzug alle Papiere abgeben.
Das war Anfang März 2012, das Standesamt wollte dann noch von mir zwei Dokumente, die ich dann Anfang April 2012 abgegeben habe. Seit dem haben wir auf ein ok vom Standesamt gewartet, standen auch telefonisch mit ihnen in Kontakt - die Sachbearbeiterin sagte, soweit sei alles ok, die Papiere müssten nur noch zum Vorgesetzten, dann könnten wir unterschreiben und dann gingen diese zum OLG. Leider sei der Chef im Urlaub, ich müsse mich noch 2 Wochen gedulden.
Heute rufe ich wieder an: die zuständige Standesbeamtin ist im Urlaub, der Kollege teilte mir aber mit, dass die Geburtsurkunde meines Verlobten durch den Ablauf von 6 Monaten nach Legalisierung nicht mehr gültig sei und neu ausgestellt werden müsse. Das bedeute für uns erneut einen großen Zeit und Geldaufwand und ist für mich nicht einzusehen, da die Urkunde ja deutlich vor Ablauf der Frist eingereicht wurde. Er sagte auch, dass es so nicht gesichert sei, dass das OLG dem Antrag zustimme.
Ich möchte gerne wissen, obn es tatsächlich ZWINGEND notwendig ist, die Geburtsurkunde neu auszustellen. Dies wird nach den bisherigen Erfahrungen wiederum mehrere Monate in Anspruch nehmen - ich möchte aber endlich heiraten können, wir warten nun schon 15 Monate.
Was können wir tun?
Danke und beste Grüße,
Shazoun
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