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Kindesnachzug - Dringend - (Gelesen: 14.909 mal)
Alacrity
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Antwort #15 - 15.05.2012 um 14:25:50
 
wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 12:37:06:
Antragstellung und dann weiter?
Die Botschaft in Thailand wird ein Visumantrag ohne Vorlage der VE nicht abschließend bearbeiten und entscheiden.
Und eine VE nimmt die ALB von mir nicht entgegen.


Die Frau soll einfach den Antrag für ihr Kind ohne VE stellen und dann nur abwarten.

Die Botschaft wird den Antrag schon bearbeiten und entscheiden, tut sie das nicht (in angemessener Zeit), könnt ihr wegen Untätigkeit klagen.

Falls der Antrag schliesslich abgelehnt werden sollte mit der Begründung der LU sei nicht gesichert, könnt ihr klagen und werdet vermutlich gewinnen, weil der Anspruch durchgeht (wenn Muleta recht hat und der Richter derselben Meinung ist).
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Muleta
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Antwort #16 - 15.05.2012 um 14:44:07
 
wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 12:37:06:
Die Botschaft in Thailand wird ein Visumantrag ohne Vorlage der VE nicht abschließend bearbeiten und entscheiden.


doch, wird sie. Muss sie sogar. Ggf. muss man bei der Antragsabgabe etwas hartnäckig sein und darf sich nicht abwimmeln lassen - das kann sein. Auch könnte die Antragstellung etwas problematisch werden, weil normalerweise eine persönliche Antragstellung verlangt wird (ggf. durch den Elternteil). Aber das ändert nichts an den rechtlichen Möglichkeiten.

Und wenn die AV nicht in die Pötte kommt, dann geht das auch über den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes (der funktioniert tatsächlich und zwar gut).

Sollte dann trotz gesichertem LU (abgesichert über die gesetzliche Pflicht über die Bedarfsgemeinschaft) der Antrag abgelehnt werden, dann wäre das voraussichtlich rechtswidrig. Dagegen bietet das deutsche Recht dann die Möglichkeit einer Klage an, so dass über den Visumsantrag (faktisch) ein Richter entscheiden wird.

Rein rechtlich gesehen, gibt es also durchaus Möglichkeiten.
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Antwort #17 - 15.05.2012 um 14:58:22
 
Stellt den Visumantrag und wartet auf die Entscheidung und zwar ohne Verpflichtungserklärung.Wartet damit nicht bis zum Herbst,das ist nur verlorene Zeit.
wenn das Visum abgelehnt wird gibt es die Möglichkeit zu Klagen.
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Antwort #18 - 15.05.2012 um 18:52:33
 
Eine "Dritte Person"":---))))
Tja, ich kenne viele leute, aber es ist niemand dabei, der dies
(verständlicherweise) übernehmen würde.:---(((((
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Antwort #19 - 15.05.2012 um 19:23:49
 
wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 18:52:33:
Eine "Dritte Person"":---))))
Tja, ich kenne viele leute, aber es ist niemand dabei, der dies
(verständlicherweise) übernehmen würde.:---(((((

Ich teile inzwischen Muletas Auffassung, daß Du bereit bist, allen und jeden zu glauben.

Das bringt Dir nichts.

Muleta hat recht.

Auch mit:
Muleta schrieb am 15.05.2012 um 14:44:07:
Muss sie sogar. Ggf. muss man bei der Antragsabgabe etwas hartnäckig sein und darf sich nicht abwimmeln lassen - das kann sein. 

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Antwort #20 - 15.05.2012 um 19:53:51
 
Hi,
was bedeutet:
""(abgesichert über die gesetzliche Pflicht über die Bedarfsgemeinschaft""?
Welche gesetzliche Pflicht?
Der Antrag würde dann von einem autorisiertem und vereidigtem Büro in Bangkok erledigt (das habe ich dort schon abgeklärt).
Die Kosten hierfür ca. 400,00 Euro, aber dafür wird von A-Z alles erledigt und wir brauchen selber nicht extra nach Thail fliegen (nur zur Abholung des Kindes dann).
Nein, ich glaube bei Weitem nicht alles, deswegen bin ich ja hier um geeignete infos und Antworten zu erhalten.
In einem fast ähnlichem Fall hat das Bundesverwaltungsgericht klar und deutlich gegen den Kläger entschieden (und der Kläger mußte auch noch die Verfahrenskosten tragen.
Ich habe da schon berechtigte Zweifel, daß außer hohen Ausgaben (für nichts) sich tatsächlich nichts anderes ergibt.

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Ergebnis zu heute geführtem Gespräch mit meiner zuständigen Ausländerbehörde:
Für den Sohn meiner Partnerin wird kein Einrerisevisum erteilt bzw. der Erteilung wird nicht zugestimmt.
Ich muß  eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben,

Ich darf und kann diese Verpflichtungserklärung aber lt. Behörde nicht abgeben.
Dies:
Wegen meiner Privatinsolvenz. Diesbzgl. ergeben sich Probleme
bzw. darin liegt das Problem.
Der Sachbearbeiter der ALB war beim Insolvenzgericht und hat dort nachgefragt wie es aussieht, wenn
ich eine solche Verpflichtungserklärung abgebe.
Das Gericht hat gesagt, daß diese zusätzliche
Verpflichtung gegenüber (oder für) dritte Personen nicht abgeben darf, weil ich mich dann damit
für irgendetwas zusätzlich verpflichte. Das Gericht stimmt einer solchen zusätzlichen Verpflichtung
keinesfalls zu, Gerichtsakten geschlossen. Ich habe noch nicht einmal Rechtsmittel hiergegen; die Beschlüsse erhalte ich ausschließlich nur zur Kenntnisnahme.
Aus diesem Grund also lehnt dann auch die Ausländerbehörde ein Visum / eine Kindeinreise ab.

Es geht nicht darum was und/oder wem ich glaube, sondern auch hauptsächlich um Tatsachen die vorliegen und/oder vorgelegt werden.

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« Zuletzt geändert: 15.05.2012 um 22:42:22 von Tippi »  
 
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Antwort #21 - 15.05.2012 um 20:05:57
 
wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Ich habe da schon berechtigte Zweifel, daß außer hohen Ausgaben (für nichts) sich tatsächlich nichts anderes ergibt.


Eine Garantie wirst du hier auch nicht bekommen.
Hier werden nur die Möglichkeiten aufgezeigt.
Das Risiko, dass man nciht das bekommt, was man will, trägt immer der Antragsteller

wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
""(abgesichert über die gesetzliche Pflicht über die Bedarfsgemeinschaft""?

http://lmgtfy.com/?q=Bedarfsgemeinschaft
ggf. erklärt bereits der erste Treffer?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
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Antwort #22 - 15.05.2012 um 22:10:37
 
wolle,was hst du zu verlieren ausser eventuell diese 400eu in Thailand und wenns Hart auf Hart kommt 363eu(ich denke soviel war es?) wenns wirklich bis vor das VG Berlin geht?
Wir haben ähnliches grade hinter uns und haben das Stiefkind sogar ohne alleiniges Sorgerecht mit her bekommen ,trotz aufstockendes H4 und ohne VE.

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Antwort #23 - 15.05.2012 um 22:40:15
 
wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Der Antrag würde dann von einem autorisiertem und vereidigtem Büro in Bangkok erledigt 


aha, sowas gibt's dort? Von wem denn authorisiert und vereidigt?!?

Mir schwant da ja so etwas...
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Antwort #24 - 16.05.2012 um 10:59:32
 
wolle1122 schrieb am 15.05.2012 um 19:53:51:
Es geht nicht darum was und/oder wem ich glaube, sondern auch hauptsächlich um Tatsachen die vorliegen und/oder vorgelegt werden.

Und die kann man bereits aus diesem Thema kurz und knallhart zusammenfassen.

Ohne Heirat vergiß das Ganze.

Heiratet.

Hast Du genügend Einkommen (vor Pfändung), daß durch den Nachzug des Kindes und die daraus folgende höhere Pfändungfreigrenze der LU gesichert ist, kann es losgehen

Deine Ehefrau stellt einen Antrag auf ein Visum ohne VE bei der zuständigen AV.

Nachdem über diesen Antrag entschieden ist, ist entweder Dein Stiefkind in Deutschland oder Du hast einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid in der Hand, gegen den Du dann vorgehen kannst - oder auch nicht.


Von Dienstleistungen irgendwelcher Agenturen rate ich grundsätzlich ab - die können Fehler machen, die Euch den Erfolg des Antrags kosten. Die Sache ist wichtig genug.

Mündliche Auskünfte von irgendwem über voraussichtlich zu treffende Entscheidungen und sonstige anderslautende Informationen sind nach meiner unmaßgeblichen Meinung für die Tonne.
Vergiß sie einfach.

@Muleta: Habe ich irgendwas vergessen?
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Antwort #25 - 16.05.2012 um 19:04:49
 
Es handelt sich vielleicht um das Büro eines in Deutschland bei Gericht vereidigten Übersetzers für die thailändische Sprache, den man sowieso braucht für Übersetzungen der thailändischen Originaldokumente und der komplementäre Service der Antragstellung wird von diesem gleich optional gebundeled mit der ohnehin erforderlichen Übersetzungsdienstleistung.
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Antwort #26 - 16.05.2012 um 21:14:12
 
Alacrity schrieb am 16.05.2012 um 19:04:49:
der komplementäre Service der Antragstellung wird von diesem gleich optional gebundeled mit der ohnehin erforderlichen Übersetzungsdienstleistung

Verschieden Auslandsvertretungen im Ausland, aber auch in Deutschland, haben die Visumsantragstellung inzwischen "ausgesourct" und private Firmen damit beauftragt.

In diesen Ländern (z.B. Sri Lanka) ist eine Antragstellung bei der Botschaft garnicht mehr möglich, da muß der Antragsteller zu dieser Firma, welche dann die Vollständigkeit der Unterlagen überprüft und den Visumsantrag an die Botschaft weiterleitet.

In Deutschland sind es die Inder, bei denen so verfahren wird.

Wahrscheinlich wird eine solche Abwicklung inzwischen auch von den AV anderer Länder und in anderen Ländern praktiziert.
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Antwort #27 - 16.05.2012 um 21:31:28
 
Saxonicus schrieb am 16.05.2012 um 21:14:12:
In diesen Ländern (z.B. Sri Lanka) ist eine Antragstellung bei der Botschaft garnicht mehr möglich, 

Gott sei Dank ist diese Auskunft falsch!

Natürlich kann man seinen Antrag bei der AV stellen und ist nicht gezwungen, kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Daß dort ggf. deutlich längere Wartezeiten bis zur Antragstellung entstehen können ...

Konkret bei Sri Lanka habe ich eben nachgelesen, daß die Antragstellung für Langzeitvisa direkt bei der Botschaft erfolgt und nur Schengenvisa beim Visazentrum.
Für unseren TS also genau das, was er braucht.

In jedem Fall würde ich bei einem "komplizierten Antrag"  - und das hier ist nach dem bisher Gelesenen kein einfacher - NICHT irgendwelche Dritte dort irgendwas versauen lassen.

Die Erfahrung mit solchen Dritten ist nun mal, daß dort viel zu schnell Angaben und/oder Dokumente "passend gemacht" werden, damit alles leichter geht.
Und das geht dann immer wieder gründlich in die Hose.
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Antwort #28 - 16.05.2012 um 21:45:21
 
Petersburger schrieb am 16.05.2012 um 21:31:28:
Konkret bei Sri Lanka habe ich eben nachgelesen, daß die Antragstellung für Langzeitvisa direkt bei der Botschaft erfolgt und nur Schengenvisa beim Visazentrum. 

Na ich wäre sehr froh wenn ich nicht mehr zu dieser Botschaft in Colombo müßte, wer da nicht Englisch, besser noch Tamil spricht, hat dort echt die A****karte gezogen. Die Sicherheitsleute behandeln Dich da als Weißen oder Singhalesen wie den letzten Dreck. Vor Jahren verlangten die sogar "Eintrittsgeld", daß gibt's aber wohl jetzt nicht mehr.

Eine weißen oder deutschen Mitarbeiter oder einen der Deutsch spricht, bekommt man da kaum zu Gesicht.
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Antwort #29 - 16.05.2012 um 22:16:51
 
Hier der Bericht aus 2008 eines deutschen Botschaftsbesuchers:
http://324969.forumromanum.com/member/forum/forum.php?q=deutsche_botschaft_colom...
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