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Falsche Adresse in Geburtsbescheinigung (Gelesen: 2.482 mal)
Anachi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Falsche Adresse in Geburtsbescheinigung
10.05.2012 um 19:10:55
 
Hallo!
In der Geburtsbescheinigung meines Sohnes ist meine Adresse falsch eingetragen. Bei meinem Mann steht die richtige Adresse. Dementsprechend stehen bei uns jetzt unterschiedliche Adressen - bei ihm unsere korrekte Anschrift, bei mir die Adresse vor unserem Umzug.
Der Standesbeamte sagte er kann das nicht mehr ändern. Also werde ich jetzt die Diskussionen mit Elterngeldstelle etc. haben.
Warum kann der Stamdesbeamte das nicht korrigieren???
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Blaise
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Si taus vilat einisses
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.05.2012 um 20:54:36
 
Hallo,

Mir erschließt sich das Problem nicht ... wo und warum soll der Standesbeamte das ändern? Welche Auswirkung hat die falsche Adresse denn?
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Anachi
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Beiträge: 143

Limburg, Netherlands
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.05.2012 um 22:52:29
 
Ob es ein Problem ist wird sich zeigen, ich habe nur die Befuerchtung dass die Kindergeldstelle bzw Elterngeldstelle ein Problem sehen. Laut Bescheinigung lebe ich jetzt in Deutschland,mein Mann in NL. Ich wundere mich nur wieso er die Adressen so eingetragen hat und warum es nicht korrigiert werden kann. Dann hoffe ich mal, dass es wirklich keine Probleme gibt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.05.2012 um 14:38:03
 
Anachi schrieb am 10.05.2012 um 22:52:29:
Laut Bescheinigung lebe ich jetzt in Deutschland,mein Mann in NL.

Dann lebt Ihr nicht in D, sondern in NL?
Dir ist schon klar, dass für Kindergeldbezug im Ausland besondere Vorgaben gelten?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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grisu1000
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.05.2012 um 14:53:47
 
Anachi schrieb am 10.05.2012 um 22:52:29:
Laut Bescheinigung lebe ich jetzt in Deutschland,mein Mann in NL. Ich wundere mich nur wieso er die Adressen so eingetragen hat und warum es nicht korrigiert werden kann. Dann hoffe ich mal, dass es wirklich keine Probleme gibt.
           

Der Geburtsbescheinigung. Es wird dann doch irgendwann mal eine Geburtsurkunde geben.  Notfalls reicht eine aktuell Meldebescheinigung von der Meldestelle auf der ihr dann alle drei mit Wohnsitz eingetragen seit.
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Anachi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 11.05.2012 um 20:23:40
 
@erne
Ja, ich weiss. Ich arbeite in Deutschland Zwinkernd

@grisu
Geburtsurkunde haben wir auch schon, da ist zum Glück alles richtig.Smiley
Dann lege ich halt die deutsche Abmeldebescheinigung und niederländische Meldebescheinigung bei.
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