schweitzer schrieb am 10.05.2012 um 14:18:30:(wohl auch in der Richtung, das von Deutschland aus zu machen):
Von Deutschland aus ist da wenig zu machen.
Es gibt verschiedene Verfahren, wie eine Scheidung, die im Ausland ausgesprochen wurde, in Deutschland anerkannt werden kann.
Eine Ehe, die aktuell in Spanien geschieden wird, kann ohne größeres Brimborium hier in Deutschland anerkannt werden, wenn diese entsprechende Bescheinigung nach Art. 39 der EUVerordnung 2201/2003 ausgefüllt und vorgelegt wird.
Das macht eine spanische Behörde, möglicherweise das Standesamt oder das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat.
Das Dokument muss dann noch gegebenenfalls ins deutsche übersetzt werden und die Scheidung kann dann ohne weitere Unterlagen als rechtskräftig angesehen werden.
Vor Brüssel II war in dem vorliegenden Fall eine Anerkennung der Justizverwaltung nötig, "Eingeweihte" nannten das eine "große Anerkennung". Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Die Bescheinigung müsste im Grunde genommen ohne Probleme zu erhalten sein.