Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Brüssel- II Verordnung (Gelesen: 4.567 mal)
Themen Beschreibung: Formular nach Scheidung für erneute Heirat
morimad
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brüssel- II Verordnung
10.05.2012 um 12:26:31
 
Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt / Frage:

Mein Freund (Kolumbianer) ist noch in Spanien verheiratet. Er lässt sich dort nun scheiden, damit wir hier in D heiraten können. Hier im Standesamt wurde mir mitgeteilt, dass ich von ihm u.a. eine "Brüssel -2-Verordnung" brauche. Das ist ein einfaches, EU-weites Formular, dass das Scheidungsurteil "ersetzt". Quasi eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Scheidung auf EU-Ebene.

Nun kennt in Spanien aber niemand dieses Formular! Hab es schon im Internet auf spanisch gefunden und auch ausgedruckt. Aber weder spanischer Anwalt, noch Scheidungsrichter noch das dortige Standesamt (Registro Civil) können damit etwas anfangen.

Nun weiß ich nicht weiter, denn hier im Standesamt können sie mir auch nicht sagen wie das in Spanien funktioniert. Hat hier vllt. jemand Erfahrung mit der Brüssel -II Verordnung? Wo würde man das denn in Deutschland beantragen?

Bin schon dankbar für kleine Tipps evtl auch aus anderen EU-Ländern. Thx!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brüssel- II Verordnung
Antwort #1 - 10.05.2012 um 14:14:23
 
Ich hab den Tip von einer Kollegin aus dem Bereich Standesamt:

Auf der Seite der deutschen Konsulater in Spanien gibt es unter Bürgerservice/Merkblätter genau dazu ein Merkblatt. Zu finden unter dem Buchstaben E=Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen.

Folgendes ist ausgeführt:

Das Scheidungsurteil muss einen Rechtskraftvermerk und eine Bescheinigung nach Art. 39 der EUVerordnung 2201/2003 enthalten.
Verlangen Sie deshalb bitte "la debida certificación conforme al Art. 39 del Reglamiento (CE) No. 2201/2003 del Consejo de 27 de noviembre 2003 relativo a la competencia, el reconocimiento y la ejecución de resoluciones judiciales en materia matrimonial y de responsabilidad parental sobre los hijos comunes", Fundstelle Diario Oficial No. L 338 de 23/12/2003.

Ob eine Übersetzung des Urteils und/oder der Bescheinigung in die deutsche Sprache erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und wird von der Behörde entschieden, die mit der Frage der Anerkennung befasst ist.

Danke an die Kollegin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brüssel- II Verordnung
Antwort #2 - 10.05.2012 um 14:18:30
 
Wenn ich keine Ahnung habe, halte ich mich grundsätzlich mit Antworten zurück - aber ich habe ein paar Informationen und auch ein Formular gefunden, die möglicherweise Ansätze liefern können (wohl auch in der Richtung, das von Deutschland aus zu machen):

Du findest sie
hier
,
hier
und
hier
. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Vielleicht öffnet das ja zumindest weitere (Denk-)Türen ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brüssel- II Verordnung
Antwort #3 - 10.05.2012 um 14:35:20
 
schweitzer schrieb am 10.05.2012 um 14:18:30:
(wohl auch in der Richtung, das von Deutschland aus zu machen):


Von Deutschland aus ist da wenig zu machen.

Es gibt verschiedene Verfahren, wie eine Scheidung, die im Ausland ausgesprochen wurde, in Deutschland anerkannt werden kann.

Eine Ehe, die aktuell in Spanien geschieden wird, kann ohne größeres Brimborium hier in Deutschland anerkannt werden, wenn diese entsprechende Bescheinigung nach Art. 39 der EUVerordnung 2201/2003 ausgefüllt und vorgelegt wird.
Das macht eine spanische Behörde, möglicherweise das Standesamt oder das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat.
Das Dokument muss dann noch gegebenenfalls ins deutsche übersetzt werden und die Scheidung kann dann ohne weitere Unterlagen als rechtskräftig angesehen werden.

Vor Brüssel II war in dem vorliegenden Fall eine Anerkennung der Justizverwaltung nötig, "Eingeweihte" nannten das eine "große Anerkennung".  Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Die Bescheinigung müsste im Grunde genommen ohne Probleme zu erhalten sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
morimad
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brüssel- II Verordnung
Antwort #4 - 10.05.2012 um 14:42:16
 
Ihr seid ja schnell! Danke (auch an deine Kollegin)!
Das mit dem Rechtskraftvermerk wusste ich bisher noch nicht.

Also ich habe es jetzt so verstanden, dass das in Spanien zuständige Gericht die Bescheinigung ausfüllen muss, nachdem man einen entspr. Antrag gestellt hat. Mal sehen ob die das machen. :/

Eine Übersetzung ist dann nicht mehr nötig, meinte meine zuständige Standesbeamtin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brüssel- II Verordnung
Antwort #5 - 10.05.2012 um 14:56:39
 
Ich hab schon solche Bescheinigungen in der Hand gehabt.
Wenn ihr da irgendwelche Schwierigkeiten haben solltet, könnt ihr euch auch an die deutsche Auslandsvertretung, die für den Wohnort deines Verlobten in Spanien zuständig ist, wenden.

Ich habe das Merkblatt angehängt, da könnt ihr Näheres nachlesen.

Viel Glück

Zum Seitenanfang
  

Merkblatt_Spanien.pdf (31 KB | 231 )
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema