Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Familiennachzug (Philippinen - Deutschland) (Gelesen: 12.279 mal)
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
01.05.2012 um 18:27:53
 
Hallo Forenmitglieder,

ich bin neu hier im Forum, und kenne mich nocht nicht so aus. Ich hoffe mal dass ich im richtigen Bereich poste, ansonsten bitte verschieben.

Ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung einige hilfreiche Informationen zu erhalten.
Folgender Sachverhalt.
Ich (Deutscher) bin nach mehrjähriger Beziehung nun seit kurzer Zeit mit einer Filipina verheiratet. Nun wollen wir auch das Visum zum Familiennachzug beantragen. Einerseits die Familienzusammenführung meiner Frau zu mir, als auch den Nachzug ihrer Tochter (meiner Stieftochter) zu ihr. Ihr Kind hat ebenfalls die philippinische Staatsbürgerschaft.

Welche Papiere werden für den Nachzug benötigt?
folgend eine Auflistung, die ich bisher zusammentragen konnte - was aber nicht bedeutet, dass diese vollständig ist.
Jegliche Fragen meinerseits wurden direkt bei der Auflistung angefügt.

Nachzug der Ehefrau zum Partner (also zu mir):
- Geburturkunde der Ehefrau auf Sicherheitspapier
- Kopie ihres Reisepasses - muss der Name dazu geändert werden, oder ist ihr bisheriger Reisepass (also mit ihrem Mädchenname) in Ordnung?
- Nachweis einfacher Sprachkenntnisse
- Sicherheitsbelehrung
- Antragsformular
- Passfotos
- CEMAR (certificate of marriage) von der Registrierungsstelle auf Sicherheitspapier
- formloses Einladungsschreiben meinerseits
- Kopie meines Personalausweises
- Einkommensnachweis
- Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen? Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Wohnung, möchte aber nicht irgendeine Wohnung mieten, nur damit wir einen Nachweis für den Antrag vorlegen können.

Nachzug ihrer Tochter (meiner Stieftochter) zur Mutter (also zu meiner Ehefrau):
- Geburturkunde des Kindes auf Sicherheitspapier
- Geburtsurkunde der Mutter auf Sicherheitspapier
- Kopie des Reisepasses des Kindes
- Kopie des Reisepasses der Mutter
- CEMAR (certificate of marriage) / CENOMAR (certificate of no marriage) der Mutter
- Sicherheitsbelehrung
- Antragsformular
- Passfotos
- formloses Einladungsschreiben meinerseits
- Kopie meines Personalausweises
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt - entspricht dies einem Einkommensnachweis?
- Verpflichtungserklärung - in wie weit kann/muss diese tatsächlich abgegeben werden?
- Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?

Vielen Dank schon mal für eine Stellungsnahme zu meiner Ausführung, und bin für jegliche Erweiterungen dankbar, falls ich noch etwas vergessen habe.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #1 - 01.05.2012 um 20:07:40
 
Das sieht alles schon sehr gut aus, ist in Teilen sogar zuviel.

Eine ziemlich genaue, gerade aktualisierte und vor allem authentische Übersicht, was erforderlich ist, findest Du
hier
.

Die Frage, ob sie mit dem Mädchennamen im Pass reisen kann, habe ich hier in den Archiven nicht besonders viel gefunden, nur
diesen relativ alten thread
. -

(Blaues bitte jeweils anklicken!)

Ich persönlich würde, wenn es irgend geht, vor der Visabeantragung den Namen ändern lassen. Damit geht man allen möglichen problematischen Eventualitäten aus dem Wege. - Falls es insoweit andere Erfahrungen/Erkenntnisse gibt, werden die hier sicher noch gepostet.

Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen?


Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist einzig und allein, dass eine Wohnung vorhanden ist, eine "Bleibe" unter der Ihr Euch anmelden könnt, sozusagen. Weitere Anforderungen werden diesbezüglich beim Nachzug zum deutschen Partner nicht gestellt.

Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?


Das ist nicht meine Baustelle, müsste jemand anderes exakt beantworten.

Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Verpflichtungserklärung - in wie weit kann/muss diese tatsächlich abgegeben werden?


Da das Kind  kein Deutsches ist und Du (offenkundig) nicht sorgeberechtigt bist, muss gesicherter LU nachgewiesen werden, im Zweifel durch Abgabe einer VE mit entsprechendem Bonitätsnachweis. Einkommensnachweise der letzten Monate werden da sicher verlangt werden - ganz Genaues und vor allem einzelfallbezogen Verlässliches kann/wird nur die Botschaft sagen können.

Soweit für den Anfang.


=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #2 - 02.05.2012 um 07:32:10
 
Die aktuelle Papiere, die von der Botschaft Manila gefordert werden, sieht man in diesem Merkblatt:

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636870/Daten/2148885/MB_fz_mrz_12.pdf

Wenn man sich daran hält, macht man nichts falsch.


Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?




Wenn kein eintrag in der Geb-Urkunde vorhanden ist, ist kein Nachweis über die Personensorge nötig. Geht auch aus dem Merkblatt hervor.

Wenn noch genügend Zeit ist, kann man ihren Namen im pass ändern lassen... genaugenommen muss ein neuer Pass beantragt werden. Dauert leider recht lang.  Änderungen gehen nicht mehr.  Ansonsten kann der neue Pass dann in D bei der Botschaft beantragt werden.

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #3 - 02.05.2012 um 18:35:11
 
Schon mal danke für die bisherigen Infos - die bringen mich auf jeden Fall schon wieder weiter.
Bezüglich neuen Reisespasses meiner Frau werde ich mich wohl am Besten mal auf den Philippinen schlau machen, wie lange momentan die Bearbeitungszeit dafür ist. Evtl auch per Expresszuschlag. Wenn nicht allzu lange, werden wir das wohl dort schon erledigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #4 - 03.05.2012 um 19:42:05
 
schweitzer schrieb am 01.05.2012 um 20:07:40:
Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen?


Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist einzig und allein, dass eine Wohnung vorhanden ist, eine "Bleibe" unter der Ihr Euch anmelden könnt, sozusagen. Weitere Anforderungen werden diesbezüglich beim Nachzug zum deutschen Partner nicht gestellt.



Dient es nur zum Zweck, dass sozusagen eine Adresse da ist, unter der ich / wir dann gemeldet sind? Gesetzt des Falles dass es so ist, dann verstehe ich es nicht ganz, warum dann nicht eine Meldebescheinigung meinerseits benötigt wird - sagt doch im Prinzip das Selbe aus, oder liege ich damit falsch?
Wäre echt dankbar, wenn mir dabei jemand auf die Sprünge hilft...danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #5 - 03.05.2012 um 20:18:08
 
Beim Nachzug der (ausländischen) Frau zum (deutschen) Mann reicht das.

Allerdings wollt Ihr ja auch den Nachzug des Kindes zur Frau: Beim Nachzug Ausländer zu Ausländer gibt es in verschiedenen Bundesländern auch Quadratmeter-Zahlen, die vorhanden sein müssen.

Du solltest also mit Mietvertrag oder Bestätigung deiner Eltern gleich die Akten auf beide Anträge vorbereiten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #6 - 07.05.2012 um 20:03:15
 
reinhard schrieb am 03.05.2012 um 20:18:08:
Du solltest also mit Mietvertrag oder Bestätigung deiner Eltern gleich die Akten auf beide Anträge vorbereiten. 



Wir wollen sowieso beide Anträge zeitgleich stellen - sollte ja kein Problem sein den Antrag für ihre Tochter gleich zu stellen, obwohl meine Frau auch noch nicht in Deutschland ist.
Oder liege ich damit falsch? Die Botschaft sollte ja auch wissen, dass die Mutter ihr Kind nicht allein zurück lassen kann.
Wäre gut auch darüber etwas mehr zu erfahren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #7 - 08.05.2012 um 04:12:02
 
Tim-Taylor schrieb am 07.05.2012 um 20:03:15:
Wir wollen sowieso beide Anträge zeitgleich stellen - sollte ja kein Problem sein den Antrag für ihre Tochter gleich zu stellen, obwohl meine Frau auch noch nicht in Deutschland ist.
Oder liege ich damit falsch? Die Botschaft sollte ja auch wissen, dass die Mutter ihr Kind nicht allein zurück lassen kann.



Ja, die Anträge kannst du zeitgleich stellen. In Manila wird das so gemacht, das weiss ich definitiv. ( Ob dies in andere Botschaften auch Usus ist, kann ich nicht sagen. )

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.456

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #8 - 08.05.2012 um 06:31:37
 
Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:
- Kopie ihres Reisepasses - muss der Name dazu geändert werden, oder ist ihr bisheriger Reisepass (also mit ihrem Mädchenname) in Ordnung?

Der Paß muß zwingend geändert werden, wenn ein Namenswechsel nach Heimatrecht erfolgt ist.

Der Paß ist ein Dokument zum Nachweis der Identität.
Identitätsänderung -> Paßänderung!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #9 - 08.05.2012 um 11:52:32
 
Petersburger schrieb am 08.05.2012 um 06:31:37:
Der Paß muß zwingend geändert werden, wenn ein Namenswechsel nach Heimatrecht erfolgt ist.Der Paß ist ein Dokument zum Nachweis der Identität. Identitätsänderung -> Paßänderung!
           


Ich widerspreche Dir nur ungern.
Aber für Manila kann ich definitiv sagen, dass für FZ-Visum bis jetzt auch der Pass mit Mädchenname akzeptiert wurde.
Ob dies nun "lege artis" ist, kann ich nicht sagen. Aber so ist dort zur Zeit die Praxis.

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #10 - 08.05.2012 um 12:06:01
 
Petersburger schrieb am 08.05.2012 um 06:31:37:
Der Paß muß zwingend geändert werden, wenn ein Namenswechsel nach Heimatrecht erfolgt ist.

Manche (ausländischen) Behörden begnügen sich auch damit, im Pass zu vermerken:
Passinhaberin trägt ab xx.xx.xxxx den Familiennamen XYZ.
Nach meiner Kenntnis wurde das so, zumindest in der Vergangenheit, auch von den deutschen Behörden akzeptiert.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #11 - 21.05.2012 um 18:23:09
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten auf meine Fragen.
Ich denke dass wir sobald die Heirat beim NSO registriert ist, ihren neuen Pass beantragen werden, und dann die Beantrugung des Visums bereits mit ihrem neuen Namen durchführen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #12 - 21.05.2012 um 19:11:08
 
sorry...ich kann den vorherigen Beitrag nicht ändern, daher ein neuer Post.

Wie ist es mit der Verzichtserklärung? Muss die meinerseits vorgelegt werden? So weit ich weiß, kann die VE nicht für den Familiennachzug meiner Frau zu mir gefordert werden - ist das richtig? Aber wie verhält es sich beim Nachzug meiner Stieftochter zu meiner Ehefrau (beide mit philippinischer Staatsangehörigkeit)?
Möchte nämlich absolut keine VE abgeben, wenn nicht zwingend notwendig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #13 - 21.05.2012 um 19:26:47
 
Nachzug Tochter zu Mutter ist nachzug Ausländerin zu Ausländerin. Da muss der LU gesichert sein.

Entweder die Mutter verfügt über ausreichend Einkommen, oder sie muss jemanden suchen, die / der eine VE abgibt. Falls Du das nicht willst, muss sie einfach weiter suchen.

VE - Verpflichtungserklärung: Der Unterzeichner verpflichtet sich, für etwaige Kosten aufzukommen (d.h. dem Sozialamt / Jobcenter zu ersetzen).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #14 - 21.05.2012 um 20:16:12
 
reinhard schrieb am 21.05.2012 um 19:26:47:
Entweder die Mutter verfügt über ausreichend Einkommen, oder sie muss jemanden suchen, die / der eine VE abgibt. Falls Du das nicht willst, muss sie einfach weiter suchen.

Bitte nicht falsch verstehen - natürlich würde ich die VE für ihre Tochter abgeben, da ich sie absolut akzeptiere und meine Stieftochter auch zu uns holen möchte. Aber wenn es irgendwie umgänglich ist, würde ich es auch gerne umgehen.

reinhard schrieb am 21.05.2012 um 19:26:47:
VE - Verpflichtungserklärung: Der Unterzeichner verpflichtet sich, für etwaige Kosten aufzukommen (d.h. dem Sozialamt / Jobcenter zu ersetzen).

Was könnten Kosten sein, für die sich der Unterzeichner verpflichtet? Mein Einkommen ist für den LU auf jeden Fall ausreichend.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema