Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Familiennachzug (Philippinen - Deutschland) (Gelesen: 12.286 mal)
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #15 - 21.05.2012 um 20:59:59
 
Tim-Taylor schrieb am 21.05.2012 um 20:16:12:
Was könnten Kosten sein, für die sich der Unterzeichner verpflichtet? Mein Einkommen ist für den LU auf jeden Fall ausreichend. 

Das steht im Gesetz, siehe § 68 AufenthG .
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #16 - 21.05.2012 um 23:20:41
 
Da die Tochter wohl zusammen mit Euch leben wird, sollte es einer VE analog zu dem Fall in einem anderen Thread doch nicht bedürfen, wenn Euer Einkommen nach Zuzug so hoch wäre, dass Eure Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf Transferzahlungen hätte:
Muleta schrieb am 14.05.2012 um 09:46:56:
** der LU für das ausl Kind müsste gesichert sein. Gesichert ist der LU, wenn nach dem Zuzug rechnerisch kein Anspruch auf ALG 2 besteht (auf den tatsächlichen Bezug von Leistungen kommt es nicht an). Der LU wäre gesichert, wenn Dein Einkommen (netto) zzgl. Kindergeld, ggf. Kinderzuschlag abzgl. Miete ausreichend ist, ...

Eine VE für das nachziehende Kind ist im Übrigen nicht erforderlich, da eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft vorliegen wird. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #17 - 25.05.2012 um 20:05:36
 
Alacrity schrieb am 21.05.2012 um 23:20:41:
Da die Tochter wohl zusammen mit Euch leben wird, sollte es einer VE analog zu dem Fall in einem anderen Thread doch nicht bedürfen, wenn Euer Einkommen nach Zuzug so hoch wäre, dass Eure Bedarfsgemeinschaft keinen Anspruch auf Transferzahlungen hätte:

Soll das heißen, dass ich keine VE vorlegen muss? Worauf kann ich mich dabei beziehen, gesetzt des Falles es wird darauf bestanden eine VE abzugeben? Oder wäre ich / wir der Willkür des bearbeitenden Beamten ausgesetzt? Möchte natürlich auf gar keinen Fall, dass das Verfahren unnötig rausgezögert wird, oder gar einem Visum nicht stattgegeben wird. Wie hoch muss das Einkommen sein - am Besten wäre ein Hinweis, wo es nachgelesen werden kann?
Ich hoffe hier im Forum kann mir noch jemand in diesem Fall weiterhelfen. Vielen Dank für weitere Tipps
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #18 - 25.05.2012 um 21:37:48
 
Tim-Taylor schrieb am 25.05.2012 um 20:05:36:
Möchte natürlich auf gar keinen Fall, dass das Verfahren unnötig rausgezögert wird, oder gar einem Visum nicht stattgegeben wird.

um das sicherzustellen, gibt es nur eins: die Anforderungen der ABH und AV erfüllen, auch wenn zu viel gefordert wird.

Als Problem sehe ich:
Solltest du dich von Deiner Frau trennen, dann ist das Kind nicht mehr Teil Eurer Bedarfsgemeinschaft ... wodurch ist dann ihr LU gesichert? Wenn die ABH auch so denkt ....
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #19 - 19.06.2012 um 20:44:31
 
erne schrieb am 25.05.2012 um 21:37:48:
Möchte natürlich auf gar keinen Fall, dass das Verfahren unnötig rausgezögert wird, oder gar einem Visum nicht stattgegeben wird.

um das sicherzustellen, gibt es nur eins: die Anforderungen der ABH und AV erfüllen, auch wenn zu viel gefordert wird.



Werde mich natürlich nicht mit aller Macht dagegen stellen, mir gings nur um die Information, ob überhaupts eine Chance darauf besteht, dass keine VE abgegeben werden muss.
Nochmals danke fpür die bisherigen Antworten zu meinen Anliegen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #20 - 08.07.2012 um 22:19:30
 
Habe noch eine weitere Frage zum Familiennachzug.
Was ist ein angemessener Zeitraum zwischen Terminvergabe (Callcenter) bis zum Termin bei der deutschen Botschaft (Interview)? Hatte die letzten Tage mehrfach von ca 2 Monaten! gehört. Im Gegensatz dazu steht für das Schengenvisum ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen gegenüber!!
Das grenzt an Diskriminierung, zumal ich bisher der Annahme war, dass die Familie einem besonderem Schutz untersteht.
lt Visakodex Art.9 Abs. 2 (gilt allerdings für Visa bis 3 Monate bzw für Transit) steht ganz klar 2 Wochen. Gibt es auch einen Visakodex für Visum des Typ-D, also Langzeitvisa?
Worauf kann sich bei der Terminvergabe bezogen werden, um nicht 2 Monate warten zu müssen - das ist nämlich absolut nicht tragbar! Das kann einer Ehe ja wohl nicht zugemutet werden, zumal bis zur Erteilung des Visums (Absprache mit dem Ausländeramt) ebenfalls noch mehrere Wochen vergehen.
Hoffe mal, dass hier jemand mit hilfreichen Tipps zur Seite stehen kann - schon mal danke dafür
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #21 - 08.07.2012 um 23:28:30
 
Tim-Taylor schrieb am 08.07.2012 um 22:19:30:
Worauf kann sich bei der Terminvergabe bezogen werden, um nicht 2 Monate warten zu müssen 

mag ja sein, dass der Visakodex laut Art. 1 nur für 3 Monatsvisa oder Durchreisen verfasst wurde, ich würde mich trotzdem darauf beziehen.

Tim-Taylor schrieb am 08.07.2012 um 22:19:30:
Das kann einer Ehe ja wohl nicht zugemutet werden,

einer Ehe wird auch mehr zu gemutet, u.a. dass der Erwerb der notwendinge Deutschkenntnisse mehr als die von dir genannte Zeit dauern kann .... dieses Argument wird also nicht ziehen

(edit:
und dabei kann man ist Feld führen, dass dein erster Post zu diesem Thema bereits 2 Monate her ist und der Antrag offenbar noch nicht gestellt ist, noch nichtmal der Termin vereinbart, damti zeigt Ihr selber, dass das wohl nicht die Prio hat, die du jetzt forderst)

und dumm ist dabei, dass die Termine so spät sind, weil die AVn unterbesetzt sind und mit den Anträgen nicht nachkommen.
Dein Fall kommt also nur dann früher dran, wenn jemand anders rausgekickt wird (bzw. der Fall zwischen andere geschoben wird und dadurch zwangsweise andere länger warten müssen)


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
birk
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 320

xyz, Rheinland-Pfalz, Germany
xyz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #22 - 08.07.2012 um 23:29:00
 
1. Tip: über's Callcenter bekommt man wesentlich schneller einen Termin als bei persönlicher Terminvergabe in der Botschaft.

2. Tip: erstmal versuchen, wie lange es wirklich dauert, den Termin zu bekommen. Dann erst bei Bedarf beschweren, z.B. beim Bürgerservice des AA
Zum Seitenanfang
  

"Reisepässe verursachen immer nur ehrlichen Leuten Probleme. Gaunern erleichtern sie bloß die Flucht."
Jules Verne, Reise um die Erde in 80 Tagen
 
IP gespeichert
 
Tim-Taylor
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #23 - 09.07.2012 um 09:30:33
 
erne schrieb am 08.07.2012 um 23:28:30:
(edit:
und dabei kann man ist Feld führen, dass dein erster Post zu diesem Thema bereits 2 Monate her ist und der Antrag offenbar noch nicht gestellt ist, noch nichtmal der Termin vereinbart, damti zeigt Ihr selber, dass das wohl nicht die Prio hat, die du jetzt forderst)


Dass der Antrag bisher noch nicht gestellt wurde, hat einen ganz enfachen Grund. Da die Registrierung beim NSO in Manila (deren Index-Bescheinigung für den Antrag benötigt wird) noch nicht abgeschlossen ist. Regellaufzeit: 3 bis 4 Monate. Wie sollen wir also einen Antrag auf Familiennachzug stellen, wenn die Unterlagen noch nicht komplett sind. Wenn ich gewusst hätte, dass die Zeit von der Terminvergabe bis zum Termin 2 Monate benötigt, hätte ich den Antrag bereits gestellt, was wir jetzt dann auch tun werden.
Bin bisher aber von ca 2 Wochen ausgegangen - sonst habe ich einen Termin aber die Unterlagen sind noch nicht vollständig --> hilft dann auch nicht weiter, da der Antrag dann garnicht angenomen wird - "kommen Sie wiedr, wenn die Unterlagen komplett sind --> neue Terminvergabe, sprich neue Wartezeit bis zum Termin...so beißt sich die Katze wieder in den Schwanz

birk schrieb am 08.07.2012 um 23:29:00:
1. Tip: über's Callcenter bekommt man wesentlich schneller einen Termin als bei persönlicher Terminvergabe in der Botschaft.


Die von mir geschilderten Fälle hatten die Terminvergabe über das Callcenter gemacht. Und bei einem anderen Fall (zum Schwengenvisum) erhielt den Termin bereits in 3 Wochen - Anruf im Callcenter fand in etwa zur selben Zeit statt!!
Weshalb wird dort differenziert!? Fürs Kurzzeitvisum geht ja auch ein früherer Termin!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug (Philippinen - Deutschland)
Antwort #24 - 13.07.2012 um 19:32:53
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema