Das sieht alles schon sehr gut aus, ist in Teilen sogar zuviel.
Eine ziemlich genaue, gerade aktualisierte und vor allem authentische Übersicht, was erforderlich ist, findest Du
hier
.
Die Frage, ob sie mit dem Mädchennamen im Pass reisen kann, habe ich hier in den Archiven nicht besonders viel gefunden, nur
diesen relativ alten thread
. -
(Blaues bitte jeweils anklicken!)
Ich persönlich würde, wenn es irgend geht, vor der Visabeantragung den Namen ändern lassen. Damit geht man allen möglichen problematischen Eventualitäten aus dem Wege. - Falls es insoweit andere Erfahrungen/Erkenntnisse gibt, werden die hier sicher noch gepostet.
Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:Wohnungsnachweis - in wie weit kann dieser gefordert werden? Wohne derzeit im Haus meiner Eltern, kann es dadurch zu einem Problem kommen?
Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist einzig und allein, dass eine Wohnung vorhanden ist, eine "Bleibe" unter der Ihr Euch anmelden könnt, sozusagen. Weitere Anforderungen werden diesbezüglich beim Nachzug zum deutschen Partner nicht gestellt.
Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:Nachweis über das alleinige Personensorgerecht der Mutter - wie kann dieses nachgewiesen werden? Auf der Geburtsurkunde ihrer Tochter / meiner Stieftochter ist kein Vater eingetragen (Grund dafür würde hier jetzt zuweit führen), aber nach Family Code Art 176 liegt das Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei der Mutter, richtig?
Das ist nicht meine Baustelle, müsste jemand anderes exakt beantworten.
Tim-Taylor schrieb am 01.05.2012 um 18:27:53:Verpflichtungserklärung - in wie weit kann/muss diese tatsächlich abgegeben werden?
Da das Kind kein Deutsches ist und Du (offenkundig) nicht sorgeberechtigt bist, muss gesicherter
LU nachgewiesen werden, im Zweifel durch Abgabe einer
VE mit entsprechendem Bonitätsnachweis. Einkommensnachweise der letzten Monate werden da sicher verlangt werden - ganz Genaues und vor allem einzelfallbezogen Verlässliches kann/wird nur die Botschaft sagen können.
Soweit für den Anfang.
=schweitzer=