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Ehe in D, Malediver und Deutsche, Sprachvisa umwandeln in FZF (Gelesen: 3.663 mal)
NadineO.
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Beiträge: 14

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe in D, Malediver und Deutsche, Sprachvisa umwandeln in FZF
26.04.2012 um 12:10:15
 
Hallo alle zusammen!

Ich wende mich an euch, weil Ihr mir alle so super damals geholfen habt, als ich meinen Mann heiraten wollte, der von den Malediven stammt.

Näheres zu dem Thema hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1283342355/0

So, wir sind seit über einem Jahr verheiratet und alles ist toll.

Heute geht es aber nicht um mich.
Ich versuche nun alles so vollständig und trotzdem knapp wie möglich zu schildern:

Ich habe auf den Malediven gearbeitet, und meine damalige Chefin, die nun meine beste Freundin ist, hatte dort auch einen Freund.
Um sie geht es auch.
Sie ist seit Dez wieder in Deutschland nach 2 1/2 Jahren Aufenthalt auf den Malediven.
Sie musste wieder nach Deutschland weil dort auf der Insel das Management gewechselt hat, und sie dann nicht mehr "benötigt" wurde.
Seitdem und auch dort hatten sie und ihr Freund versucht das Visa zur FZF zu beantragen.

(Nochmals: Auf den Malediven gibt es bzgl. Deutschland nichts, ausser einem Honorarkonsulat. Botschaft, Goethe Institut, Sprachschulen etc. sind alle in Sri Lanka.)

Das mit der FZF hat aber alles nicht geklappt, aufgrund des OLG in Karlsruhe, da die dortige zuständige Dame die Dokumente nicht akzeptieren möchte.

Also hat meine Freundin Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, und mithilfe der Ausländerbehörde in Ihrem Stadtteil in BW und des maledivischen Konsulats in Bad Homburg herausgefunden, dass sie auch ein Visa zum Sprachaufenthalt beantragen kann.
Gesagt, getan, alles erledigt diesbezüglich.

Er ist nun seit Sonntag in D, und am 2.5. fängt sein Sprachkurs an.

Jetzt möchten die beiden bald auf diesem Visa heiraten, da er ja dann auch das A1 Zertifikat hat aufgrund des Sprachkurses.
Mit der Ausländerbehörde ist auch alles abgeklärt, der nette Herr dort hat überhaupt gar kein Problem mit der ganzen Geschichte.

Aaaber die Dame am OLG Karlsruhe ist etwas, sagen wir mal, komisch.
In meinen Augen unverschämt und unwissend, aber das nur mal nebenbei.

Es geht nun darum, dass sie die Dokumente nicht akzeptieren möchte.

Meine Freundin hat alle seine benötigten Dokumente in Male´ auf den Malediven von dem Family Court umtauschen lassen von Dhivehi (Landessprache, siehe hier oben bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Malediven , ist dem arabischen ähnlich.)
auf englisch.

Das alles haben wir ja bei meinem Mann auch gemacht, da war es auch in Ordnung.
Diese Dokumente hat sie dann von einer notariell beglaubigten Dame auf deutsch übersetzen lassen, und zum OLG geschickt.
Dazu muss ich sagen, die Dokumente sehen im Original folgendermaßen aus:

Auf der linken Seite steht es auf englisch, und auf der rechten (da dhivehi von rechts nach links geschrieben wird) auf dhivehi.
Ganz genau das gleiche, nur eben für uns aufgrund des Alphabets nicht lesbar.
Dieses Dokument wurde vom Family Court erstellt, ist gestempelt usw...

NUN der Knaller:
Das ganze akzeptiert das OLG nicht, WEIL ihr ja durch das dhivehi geschriebene evtl. Informationen vorenthalten würden.
Selbst ein doofer erkennt, dass dort nur genau das gleiche stehen kann, aber egal.

Jetzt verlangt sie, dass sämtliche Dokumente, die meine Freundin hat, in Male nochmals übersetzt werden von einem staatlich vereidigten Anwalt o.ä..... DAS GIBT ES DA ABER NICHT!
Und dann nochmal von einem vom OLG bestellten Menschen, den meine Freundin dann bezahlen soll, WIEDER ins deutsche übersetzt werden sollen.

Das kann meines Erachtens nicht richtig sein.

Der Oberhammer ist, dass diese Dame dann meiner Freundin erzählt: "Ich habe die Malediven mal gegoogelt, und die Landessprache ist englisch, also kann das ja kein Problem sein!" -und dann äußerst unfreundlich auf die Aussage meiner Freundin, dass das nicht stimme, gesagt, meine Freundin solle sich mal richtig informieren.

Das die Landessprache aber DHIVEHI ist, hat sie anscheinend übersehen, also auch noch zu doof zum googeln....

So, das ist das erste.

Ich verstehe ja, dass sie das auf deutsch haben möchte, DAS HAT SIE JA AUCH VORLIEGEN, es ist nunmal die Amtssprache hier. Wir hatten Glück dass das OLG Düsseldorf unsere Sachen auf englisch akzeptiert hat, aber die Aussagen dieser Dame grenzen für mich an Dummheit und Unverschämtheit!


Damit noch nicht genug.

Er war einmal auf den Malediven verheiratet, hat aber die Scheidungsurkunde etc, alles vorliegen, auch dieses ist übersetzt auf dem gleichen Wege wie o.g.!
Jetzt will die OLG Frau K.,  dass die Ex Frau dieses nochmal bestätigt weil : O-Ton:"Er hat ihr bestimmt nur 3x gesagt , Ich verstoße dich, und war dann geschieden."

Dieses zeigt mir nur wieder Inkompetenz, da dieses zwar vor 20 jahren dort mal so war, aber auch dort heutzutage vor einem Gericht geschieden wird.

Desweiteren meinte die Dame, dass die Malediven der Hochzeit zustimmen müssten, was auch wieder Quatsch ist, da dieses bei uns auch nicht gemacht wurde, und vor allem ist ja unsere Ehe dort gar nicht legal, da die Malediven 100% Islam sind, und die Ehe ja gar nicht nach Islamischen Gesetzt hier vor dem Standesamt geschlossen wird!!


Also, ihr seht, dass ist alles etwas komisch, und ich hoffe, Ihr könnt uns etwas helfen...

Die Frage, die ich mir im besonderen stelle ist, könnten die beiden denn nicht einfach hier in NRW heiraten statt in BW, so dass das alles vom OLG in Düsseldorf statt Karlsruhe bearbeitet wird?


Ich freue mich auf zahlreiche Antworten und danke euch im Vorfeld herzlich!!

Einen schönen Tag euch allen!!!
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Muleta
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Antwort #1 - 26.04.2012 um 12:24:08
 
verstehe das Theater nicht: Amtssprache ist laut Wikipedia Dhivehi und sonst nichts. Damit ist die Sprachfassung in Dhivehi verbindlich und nicht eine englische Übersetzung.

Es müsste daher eine Übersetzung der Urkunden von Dhivehi nach Deutsch vorgenommen werden und zwar sinnvollerweise von einem in Deutschland ansässigen Dolmetscher (mal die Großen der Branche kontaktieren - die finden eigentlich für jede Sprache etwas). Die Übersetzung irgendeines maledivischen Anwalts ist m.E. überflüssig wie ein Kropf.
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NadineO.
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Antwort #2 - 26.04.2012 um 12:37:36
 
Danke Muleta,

aber das Dokument ist doch schon von der Behörde offiziell international ausgestellt, so wie eben bei uns die Sachen auf Deutsch, Englisch und Französisch bei offiziellen internationalen Dokumenten.

Und mit dem Übersetzer kann man knicken, das gibt es einfach nicht von Dhivehi auf Deutsch  unentschlossen


LG
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Muleta
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Antwort #3 - 26.04.2012 um 13:28:58
 
mal unabhängig davon, ob die englische Fassung in einem solchen Fall genügt:

NadineO. schrieb am 26.04.2012 um 12:37:36:
Und mit dem Übersetzer kann man knicken, das gibt es einfach nicht von Dhivehi auf Deutsch


das kann ich mir nicht vorstellen (Link zu einem Übersetzungsvermittler per PN).
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reinhard
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Antwort #4 - 26.04.2012 um 13:39:32
 
Es stimmt, es gibt keine ermächtigte Übersetzerin.

Die Sprache ist im Justizportal unter "M" einsortiert.

Man könnte nur noch die Landgerichte der Länder, die das Portal noch nicht nutzen (Bremen) fragen.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 30.04.2012 um 10:21:18
 
Muleta schrieb am 26.04.2012 um 12:24:08:
Es müsste daher eine Übersetzung der Urkunden von Dhivehi nach Deutsch vorgenommen werden und zwar sinnvollerweise von einem in Deutschland ansässigen Dolmetscher (mal die Großen der Branche kontaktieren - die finden eigentlich für jede Sprache etwas). 

Hast Du in dieser Hinsicht schon mal bei der deutschen Botschaft in Colombo angefragt ?

Die sind doch auch für die Malediven zuständig und kennen möglicherweise eine Lösung für dieses Problem.
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