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Muss ich ausreisen bei Trennung tzrotz Job? (Gelesen: 3.804 mal)
kek123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.04.2012 um 13:09:12
 
Ich habe ein aehnliches Problem, ich muss aber erst dieses Jahr im Juli meine titel verlaengern lassen. Meine Frau will die Scheidung, aber wir sind noch kein 3 Jahr verheiratet,,,erst 2,8 Jahre. Ich habe Job und alles.

Muss ich dann nach ablauf meines titels das Land verlassen? gibt es wirklich keine moeglichkeiten hier zu bleiben?

fons' Änderung:
Grundsatz: eigener Fall = eigener thread, auch wenn das
ähnliche Konstellationen sind. Oft spielen details eine Rolle
und dann wird das etwas verwirrend - daher abgetrennt

P.S. hab's nun zudem noch in das passendere Forum verschoben,
hatte ich übersehen

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« Zuletzt geändert: 20.04.2012 um 19:40:34 von N/V »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 20.04.2012 um 13:38:44
 
Ob es eine andere Möglichkeit gibt, kann so niemand sagen - dazu müsstest Du viel mehr schreiben. Besser wäre es, Du suchst vor Ort eine Beratungsstelle (MBE) und stellst dort alles vor.

Allerdings: Eine eigenständige Aufenhaltserlaubnis aufgrund der Ehe kannst Du nur erhalten, wenn Du Dich erst nach Ablauf von drei Jahren trennst, nicht vorher.
Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Arbeit ist vor allem für hochbezahlte Spezialisten vorgesehen, nicht für einen "normalen" Job.
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kek123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.04.2012 um 14:02:12
 
Achso, das wusste ich nicht, sorry : /

Dann stelle ich meine Situation kurz vor.

ich habe meine frau vor 2,8 jahr geheiratet, es sind noch keine 3 jahre und meine frau will sich schon scheiden lassen.

ich habe nie geld von staat genommen und arbeite.

was gilt denn als hochbezahlt?

also kann die behoerde einen einfach einen zur ausreise zwingen? obwohl man hier ein leben aufgebaut hat?

ist da jeder abh gleich?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.04.2012 um 14:08:23
 
Vielleicht leist du auch erstmal in Ruhe in unserer ...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 20.04.2012 um 14:10:19
 
Die Behörde geht davon aus, dass Du Dir innerhalb von drei Jahren noch kein Leben hier aufgebaut hast, sondern problemlos nach Hause kannst. Erst nach drei Jahren geht die Behörde davon aus, dass Du Dir hier ein Leben aufgebaut hast.

Das ist ein Bundesgesetz (Aufenthaltsgesetz § 31), das gilt für alle Ausländerbehörden gleich.

Solange Du nicht mehr zu Dir selbst sagen willst, kann Dir nur eine Beratungsstelle weiterhelfen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.04.2012 um 14:11:53
 
kek123 schrieb am 20.04.2012 um 14:02:12:
ist da jeder abh gleich? 


Jede ABH muss sich an das Gesetz (AufenthG ) halten, und das besagt, dass eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach drei Jahren ehelicher Gemeinschaft erworben wird. Ist das nicht der Fall, muss die Person ausreisen.

Eine AE allein wegen der Arbeit zu bekommen wird schwer sein, wenn die entsprechende Stelle auch von bevorrechtigten Personen (also Deutsche, EU-Bürger oder auch Ausländer mit Aufenthalts/Arbeitserlaubnis), das wird dann je nach Arbeitsstelle entschieden.
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Reni
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Antwort #6 - 20.04.2012 um 14:25:36
 
Es sei denn, du bist Türke und hast mindestens ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet. Leider hast du deine Nationalität nicht angegeben, aber bei deinem Nick schließe ich das mal nicht aus.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 20.04.2012 um 16:42:04
 
Zitat:
Eine AE allein wegen der Arbeit zu bekommen wird schwer sein, wenn die entsprechende Stelle auch von bevorrechtigten Personen (also Deutsche, EU-Bürger oder auch Ausländer mit Aufenthalts/Arbeitserlaubnis), das wird dann je nach Arbeitsstelle entschieden. 

Selbst wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer da sind,
wird es schwer sein. Auch dann ginge es nur, wenn die Art
der Erwerbstätigkeit quasi grundsätzlich zu einer Einreise
berechtigen würde (i.d.R. Tätigkeiten nach der BeschV).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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leyli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.07.2012 um 21:12:48
 
Guten Abend, ich hoffe es ist ok, wenn ich zu dem genannten Thema auch meine Frage stellen darf.
Die Antwort von dem User Reni hat mich neugierig gemacht.
Also ich bin seit einem Jahr verheiratet, mein Mann ist seit Anfang März in Deutschland. Wir haben in der Türkei geheiratet.
Mein Mann hat über einen bekannten eine Arbeitsmöglichkeit in der Nähe von Frankfurt bekommen. Er ist dorthin gefahren um zu schauen, ob ihm die Arbeit gefällt. Nun hat er mir vor 3 Wochen mitgeteilt, dass er sich trennen möchte einfach so. Er möchte weiterhin dort arbeiten. Er ist seit guten 4 Monaten hier in Deutschland.
Wieso gibt es bei einem Türkin die Ausnahme das er bleiben kann, wenn er 1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber arbeiten würde?
Habe ich das jetzt falsch verstanden oder ist das so?
Und wie geht man weiter vor?Ich war noch nicht bei der Ausländerbehörde,mir geht es momentan psychisch nicht gut.Also ich werde das melden, was passiert danach?
Über eure antworten bin iich sehr dankbar.
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erne
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Antwort #9 - 07.07.2012 um 22:28:03
 
leyli schrieb am 07.07.2012 um 21:12:48:
Wieso gibt es bei einem Türkin die Ausnahme das er bleiben kann, wenn er 1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber arbeiten würde?


http://www.info4alien.de/gesetze/arb_1_80.htm
http://www.info4alien.de/gesetze/aharb.pdf

leyli schrieb am 07.07.2012 um 21:12:48:
Und wie geht man weiter vor?

um was zu erreichen?
leyli schrieb am 07.07.2012 um 21:12:48:
Also ich werde das melden, was passiert danach?


du kannst melden, dass Ihr Euch getrennt habt ...
damit ist ggf. die AE §28 futsch (wird demnächst befristet) bzw. die ABH wird die AE nicht verlängern.
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