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Namensänderung nach Eheschließung? (Gelesen: 2.012 mal)
Jessy-Turabi
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19.04.2012 um 22:21:06
 
Hallo,

hatte in einem anderen Thema mal davon erzählt, dass uns eine Scheinehe unterstellt wurde. Letzten endes haben wir eine Verlängerung des Aufenthaltes von dem hiesigen Ausländeramt bekommen und haben geheiratet.
Wir konnten letzten endes auch beweisen, dass es sich um keine schneinehe handelt und mein mann bekam seine Aufenthaltserlaubnis etc.
Nun hatte er bei der Hochzeit meinen Nachnamen angenommen. Nach erkundigungen muss mein Mann um seinen Namen im Pass ändern zu lassen zurück in sein Heimatland. Meine Frage ist weiss jemand bis wann er seinen Namen geändert haben muss??

fons' Änderung:
I hab's mal passend verschoben und ein etwas
aussagekräftigerens topic verpasst
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Jessy-Turabi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.04.2012 um 22:26:37
 
danke
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 19.04.2012 um 23:06:59
 
Jessy-Turabi schrieb am 19.04.2012 um 22:21:06:
Meine Frage ist weiss jemand bis wann er seinen Namen geändert haben muss??


Sein neuer Name gilt zunächst nur für den deutschen Rechtskreis, bis er ihn auch nach seinem Heimatrecht geändert hat. Insofern wird der Pass der denjenigen Namen enthält, der nach wie vor dem Heimatrecht entspricht, nicht inhaltlich
unrichtig. Eine vorgesehene Verpflichtung zur Korrektur
besteht also nicht, solange der Name
nach Heimatrecht im Pass richtig eingetragen ist. 
In Etiketten für den Aufenthaltstitel, in denen der Name wiedergegeben wird und die in den Pass eingeklebt werden, ist im Feld für Anmerkungen oder auf einem Zusatzblatt
(im Beispielsfalle einer Wahl des Namens „Mustermann“) folgender Vermerk anzubringen:
– bei einer Wahl des Ehenamens:
„Der Inhaber führt in Deutschland den
Ehenamen Mustermann.“

Das heißt, er kann im Prinzip einfach warten, bis sein Pass regulär abläuft un eine Neubeantragung fällig wird, und sich erst dann - wenn überhaupt- um dieses Problem kümmern.
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Märchenprinz
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Antwort #3 - 19.04.2012 um 23:39:13
 
...zu obigem:
Ansonsten einfach zur ABH gehen und unter Vorlage der Bescheinigung über die Namensänderung sich einfach das Ergänzungsblatt einkleben lassen. Damit wäre die Passpflicht  auf jeden Fall erfüllt.
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