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Die Ermessenseinbürgerung (Gelesen: 3.348 mal)
allixx10
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.04.2012 um 15:05:05
 
Hallo zusammen!

ich stehe vor folgendem Problem und könnte Hilfe gebrauchen, was Einbürgerung betrifft:

meine Freundin, eine ukrainische Staatsbürgerin, lebt und arbeitet als Künstlerin seit über 10 Jahren in Deutschland, fühlt sich ihrem Gastland sehr verbunden, beherrscht die Sprache nahezu perfekt und möchte nun ihre ukrainische Staatsangehörigkeit endgültig aufgeben und sich in Deutschland einbürgern lassen. So weit so gut..

Auf eine Nachfrage bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde (Baden-Württemberg) kam schriftlich die Anwort, dass eine Einbürgerung für sie nicht in Frage kommt, da sie die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer von 8 Jahren in Deutschland nicht erfülle.

Das ist leider der Haken an der Geschichte, meine Freundin kann leider keine zusammenhängende Aufenthaltsdauer aufweisen, da sie berufsbedingt aber auch aus privaten Gründen (Kinder in der Heimat) sich nicht das ganze Jahr über in Deutschland aufhält.

Ich habe aber kürzlich nachgelesen, daß es eine so genannte Ermessenseinbürgerung gibt, die den Behörden die Möglichkeit gibt, je nach Fall selbstständig entscheiden zu können.

Meine Fragen an die Teilnehmer des Forums:

hat jemand Erfahrungen mir der Ermessenseinbürgerung? Wie geht man da am besten vor? Was ist, wenn auch da eine Ablehnung kommt? Kann man da irgendwie rechtlich vorgehen, z.B. Rechtsberatung bzw. Rechtsanwalt einschalten?

Ich wäre Euch für die Tips und Ratschläge sehr dankbar..
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maki
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Antwort #1 - 19.04.2012 um 15:10:43
 
Hi,

Zitat:
Das ist leider der Haken an der Geschichte, meine Freundin kann leider keine zusammenhängende Aufenthaltsdauer aufweisen, da sie berufsbedingt aber auch aus privaten Gründen (Kinder in der Heimat) sich nicht das ganze Jahr über in Deutschland aufhält.

was heisst das denn ganz genau?
Pro Jahr 3 Monate in D, dann 9 Monate im AUsland?

Welche AE hat sie, seit wann und wie lange gültig?
Am besten wäre es, alle AEs die sie seit ihrem ersten Aufenthalt aufzulisten, inkl. Unterbrechungen.
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allixx10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.04.2012 um 23:19:32
 
Hallo,
so weit ich weiss, ohne mich exakt festzulegen, ist sie seit 1998
in Deutschland, die ersten 2,5 Jahre volle 12 Monate, d.h. 28 Monate und ab 2002 jeweils 6 Monate Aufenthalt in Jahr.
Das wären zusammengerechnet 7,5 Jahre, vielleicht auch 8, aber wie gesagt, nicht zusammen hängend.
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Märchenprinz
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Antwort #3 - 19.04.2012 um 23:27:42
 
Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. (12b I StaaG)

Da die Regelung fast identisch mit der im AufenthG ist, reicht es nachzuschauen ob sie ihre AEs immer im Inland hat verlängern lassen. Wenn ja, dann hat sie die Bedingungen der Einbürgerung mit ziemlicher Sicherheit erfüllt.
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allixx10
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Antwort #4 - 20.04.2012 um 00:12:40
 
Es ist leider ncht der Fall. Vielleicht schildere ich den Fall genauer  zur besseren Verständigung:
meine Freundin ist eine Berufsmusikerin. Sie ist Geigerin und wird von deutschen Orchestern gebucht. Das Ganze funktioniert so: sie bekommt ein Engagement für 6 Monate, geht mit ihrem Arbeitsvetrag in der Ukraine in die deutsche Botschaft und bekommt auf die Vertragsdauer begrenzte AE. Das alles wiederholt sich jedes Jahr, seit über 10 Jahren, immer wieder Ärger und Probleme in den Behörden beider Länder. Deshalb denken wir, ist eine Einbürgerung die beste Lösung.
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Märchenprinz
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Antwort #5 - 20.04.2012 um 00:26:52
 
In dem Falle sieht es allerdings ganz schlecht aus. D.h. sie bekommt also jedes mal keine AE sondern ein Visum.
Meines Erachtens hat sie eigentlich überhaupt gar keinen gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten 10 Jahren gehabt, sodass diese Zeiten überhaupt gar nicht anrechenbar sind. Mithin nur mit einem Visum als AT ist die Einbürgerung auch sowieso ausgeschlossen.
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Muleta
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Antwort #6 - 20.04.2012 um 01:26:08
 
allixx10 schrieb am 20.04.2012 um 00:12:40:
Sie ist Geigerin und wird von deutschen Orchestern gebucht. Das Ganze funktioniert so: sie bekommt ein Engagement für 6 Monate, geht mit ihrem Arbeitsvetrag in der Ukraine in die deutsche Botschaft und bekommt auf die Vertragsdauer begrenzte AE. Das alles wiederholt sich jedes Jahr, seit über 10 Jahren, 


dann wird es mit einer Einbürgerung m.E. nichts. Sie hätte nach dem Ende eines Engagements stets im Inland einen Verlängerungsantrag stellen müssen und sich ggf. in Deutschland um anderweitige Engagements bemühen müssen.

Mit den ständigen neuen Visa-Anträgen und neuen Einreisen beginnt die Uhr für eine NE oder auch für eine Einbürgerung praktisch jedes Mal von Neuem zu laufen (bei Null).

(wobei sich mir die Frage stellt, warum es für solche Aktionen überhaupt eine AE gibt, da es in Deutschland reichlich gut ausgebildete Musiker gibt - insbes. auch solche aus den russischen Nachfolgestaaten, welche ihre Ausbildung an einer deutschen Musikhochschule abgeschlossen haben. Aber wenn das bisher kein Problem war, dann wird es vielleicht auch nie eins).
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allixx10
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Antwort #7 - 20.04.2012 um 09:53:09
 
Zunächst vielen Dank für die Tips, die ich erhalten habe. Ich muß mich mal bei Gelegenheit in diese Sache vertiefen und die ganzen Unterlagen studieren, denn meine Freundin konnte mir auch nicht genau sagen wo und wann,sie welchen Antrag/Visum bzw. AE beantragt/bekommen hat.

Muleta schrieb am 20.04.2012 um 01:26:08:
(wobei sich mir die Frage stellt, warum es für solche Aktionen überhaupt eine AE gibt, da es in Deutschland reichlich gut ausgebildete Musiker gibt - insbes. auch solche aus den russischen Nachfolgestaaten, welche ihre Ausbildung an einer deutschen Musikhochschule abgeschlossen haben. Aber wenn das bisher kein Problem war, dann wird es vielleicht auch nie eins). 

Sicher, es gibt genügend qualifizierte Musiker in Deutschland, es ist aber wie alles im Leben, alles eine Frage des Preises.
Die Musiker aus dem ehemaligen Ostblock sind beliebt, da sie gut ausgebildet sind und vor allem billig.

Eine Frage hätte ich noch zum Schluss:
Wo kann man sich in Sachen Einbürgerung beraten lassen? Gibt es Beratungbüros oder ist es besser sich beim Anwalt beraten lassen? Ich habe es beim Ausländeramt versucht, die zeigten aber wenig Ínteresse einem zu helfen.
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Antwort #8 - 20.04.2012 um 10:11:46
 
Zitat:
Wo kann man sich in Sachen Einbürgerung beraten lassen? Gibt es Beratungbüros oder ist es besser sich beim Anwalt beraten lassen? Ich habe es beim Ausländeramt versucht, die zeigten aber wenig Ínteresse einem zu helfen.

Bei der ABH/EBH, hier oder bein einem fachkundigen Anwalt.

Allerdings wird man immer die Informationen bez. der Aufenthaltstitel/Visas brauchen, die EBH holt sie sich selbstständig, die ABH hat sie bereits.

Man kann natürlich auch gleich einen Antrag auf Einbürgerung stellen, dann bekommt man die genauesten Auskünfte.
Nachdem was du beschrieben hast würde ich aber raten sich das Geld für den Antrag zu sparen weil er aussichtslos ist.
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Muleta
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Antwort #9 - 20.04.2012 um 10:44:16
 
allixx10 schrieb am 20.04.2012 um 09:53:09:
Die Musiker aus dem ehemaligen Ostblock sind beliebt, da sie gut ausgebildet sind und vor allem billig.


und genau deshalb dürften sie nach dem Gesetz eigentlich keine AE bekommen, deshalb wäre ich auch mit

allixx10 schrieb am 20.04.2012 um 09:53:09:
Wo kann man sich in Sachen Einbürgerung beraten lassen? Gibt es Beratungbüros oder ist es besser sich beim Anwalt beraten lassen? Ich habe es beim Ausländeramt versucht, die zeigten aber wenig Ínteresse einem zu helfen


und dem weiteren Vorgehen evtl. günstig, nicht zu viel Wirbel zu produzieren.
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