schweitzer schrieb am 18.04.2012 um 10:11:35:Nein.
Und es wird mir auch nicht klarer werden soviel Du hier noch posten magst.
Nimm es bitte einfach so zur Kenntnis, dass mein IQ dafür nicht reicht.
Ich bins jetzt wirklich leid.
=schweitzer=
Ich glaube auch, dass zwischen uns zur Zeit leider keine konstruktive Diskussion möglich ist. Aber ich möchte dir doch ein Anlass für Überlegungen geben. Im Herbst 2004 hat eine Inintiativgruppe von ausländischen Wissenschaftlern die folgende Antwort vom Bundesinnenministerium bekommen:
Zitat:Auf Ihre zweite Frage, die auf die Anrechenbarkeit von Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsbewilligung zielt, kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass nach der Übergangsbestimmung des § 101 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltsbewilligung als Aufenthaltserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck fortgilt. Soweit zur Aufenthaltsbewilligung kein ausdrücklicher Ausschluss der Verlängerung verfügt wurde oder eine Aufenthaltsverfestigung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. §16 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), werden die Zeiten des Besitzes der Aufenthaltsbewilligung wie Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis auf die nach § 9 Aufenthaltsgesetz geforderte erforderliche Frist angerechnet.
Wenig später wurden die VAH BMI mit einer ganz anderen Auslegung veröffentlicht.
*
katran76 schrieb am 18.04.2012 um 10:35:47:leider nicht (für solche Fragen wäre aber eine PM angebracht)
Die Bedeutung von "gelten fort" ist
IMHO nicht eindeuig.
Einerseits kann man behaupten, dass die "alten" Aufenthaltsgenehmigungen erst ab dem 01.01.2005
fortan als
AE gelten.
Andererseits kann es auch dahingehend interpretiert werden, dass die "alten" nach dem 01.01.2005
als entsprechende AufenthG-AE betrachtet werden sollen.
Ich habe schon in einem anderen Thread zitiert:
Zitat:9.2.1.1.1 AufenthG-VwV
...
Rückwirkende Folgen wurden vom Gesetzgeber hingegen nicht angeordnet.
...
Zitat:Ich sehe allerdings keinen Sinn im Fortführen dieser Diskussionen, das alles ist Schnee von gestern.
Für die Hauptfrage des geschlossenen Thread wird dies nur in 8 Monaten Schnee von gestern.
Änderung: Folgepost eingefügt. - Markiertes Wort bitte anklicken!