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Temporäre Reise in die Heimat - Gibt es eine zeitliche Beschränkung? (Gelesen: 894 mal)
Earl Grey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Temporäre Reise in die Heimat - Gibt es eine zeitliche Beschränkung?
12.04.2012 um 11:34:43
 
Hallo Leut's,

Folgender Fall:
Meine Frau lebt mit mir in Deutschland zusammen. Sie ist hier gemeldet, und hat eine AE bis 2014. Derzeit ist sie in ihrer Heimat auf Familienbesuch.

Frage:
Gibt es eine Art "zeitliche Beschränkung" wie lange so ein Heimatbesuch dauern darf, ohne dass er später Auswirkungen hat, z. B.
wenn es darum geht Aufenthaltszeiten für die Beantragung einer NE zusammenzuzählen,
oder erlischt die AE gar, wenn diese Besuchzeit einen festgelegten Wert überschreitet?
Gibt es eine solche zeitliche Beschränkung? Hat das irgendwelche Auswirkungen bei späteren Anträgen bei der ABH?

Danke.
Gruß
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 12.04.2012 um 11:55:46
 
Earl Grey schrieb am 12.04.2012 um 11:34:43:
Gibt es eine solche zeitliche Beschränkung?


Ja - siehe § 51 AufenthG. Der Aufenthalt im Ausland darf seinem Charakter nach nur vorübergehender Natur sein und sechs Monate nicht überschreiten. Sonst erlischt die AE. -

Die 6 - Monatsfrist kann von der ABH auf Antrag verlängert werden.

Bei Unsicherheit oder im Zweifel würde ich immer rechtzeitig die ABH kontaktieren.


=schweitzer=
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