Hallo alle Zusammen!
ich war letzte Woche bei meinen zuständigen Sachbearbeiter zwecks die neue Änderung der Anrechnung von Studienzeiten in BaWü um nachzufragen ob die Änderung meinen Fall auch betrifft!
zu meinem Fall:
Seit 01-01-2003 in Deutschland in Baden-Württemberg zwecks Studium.
von 2003 bis 2005 Aufenthaltsbewilligung
von 2005 bis 2006 Aufenthaltserlaubnis § 16 Abs. 1
AufenthGvon 2006 bis 2012 (laufend) Aufenthaltserlaubnis § 28 (Familiennachzug zu deutschen Ehegatte)
einen Antrag habe ich seit fast einem Jahr gestellt und zwar Einbürgerung nach §9 was ist bei mir noch nicht geklappt hat wegen fehlenden 60 Monaten Renteversicherung, ich bin erst vor kurzem mit dem Studium fertig und meine Frau studiert noch!
und deshalb habe ich mich gefreut als ich die Änderung der Anrechnung von Studienzeiten in BaWü hier im Forum (als passiver Mitleser) mitbekommen habe.
Nun leider hat mein zuständiger Sachbearbeiter mir die Hoffnung auf einer Einbürgerung nach §10 weggenommen indem er gemeint hat dass die Zeiten für die Aufenthaltsbewilligung bzw. Aufenthalte vor 2005 immer noch nicht als gewöhnlicher Aufenthalten gelten, und damit hat bei mir sozusagen die Änderung der Einbürgerung bei Studenten in BaWü nichts gebracht, ich muss dann noch ein Jahr warten oder liegt mein Sachbearbeiter doch nicht ganz richtig?
Auf eure Antworten werde ich mich freuen.
Junes