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Heiratsvisum abgelehnt!!! (Gelesen: 20.165 mal)
IriGau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 02.04.2012 um 12:38:00
 
Das hört sich ja alles sehr negativ an. Aber es muss doch für uns eine möglichkeit geben das wir endlich zusammen sein können.
Es bleibt uns also nichts anderes übrich als zu Klagen?
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xxtuzlacjeloxx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 02.04.2012 um 12:54:40
 
wie du selber schon gesagt hast seit ihr doch schon 8 Jahre zusammen das ist je ein Indiz das ihr euch wie die Bearbeiterin sagt ihr kennt euch nicht hinfällig,
daher wäre eine Remonstration schon erwägbar aber du musst jetzt erstmal das Schreiben abwarten das dein Verlobter bekommt denn da stehen die Sachen drin warum und dann sich am besten einen Anwalt nehmen der dann die Remonstration macht oder Klagt auch das würde ich mit ihm besprechen.

<<<<es wird noch ein steiniger Weg... viel Erfolg
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Porsche4
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 03.04.2012 um 13:25:27
 
Ich würde an deiner Stelle selbst mal zur AB gehen und dies nicht am Telefon klären!
Würde den Sachverhalt vor Ort bei der AB klären und vielleicht Zeugen oder dessen
Erklärung mitbringen, dass Sie bezeugen können, dass Ihr euch schon längere Zeiten kennt.
Immer daran denken, wie man in den Wald ruft schalt es heraus!
Wenn der Sachbearbeiter meint, dass Ihr euch zu wenig kennt, ist die lange Beziehung nicht eindeutig
zu diesem gekommen.
Ein Visum zur FZF würde ich erst als letzten Schritt erwägen, da bestimmt eine Scheinehe vorgeworfen wird.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #18 - 03.04.2012 um 13:31:13
 
Über den Visumantrag entscheidet die Auslandsvertretung.

Es ist vielleicht möglich, mit der Ausländerbehörde zu "reden". Aber bei der Stelle, die über den Visumantrag entscheidet, kommt davon voraussichtlich nichts an.
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Porsche4
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 03.04.2012 um 13:58:12
 
......Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB wurde mir, auf meine Anfrage beid er AB, telefonisch mitgeteil das der Antrag auf Heiratsvisum abgeleht ist....

Bitte beachte, was die Fragestellung war. Zwinkernd
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 06.04.2012 um 05:45:16
 
Bleibt im Grunde nur noch der Klageweg, denn wenn Erklaerungen uber ein mehrjaehriges Kennenlernen nichts nutzen, dann ist auch eine Remonstration verlorene Zeit.

Belege sammeln aus denen bisherige Kontakte hervorgehen. Das waeren Telefonrechnungen, gegenseitige Besuche, Chatprotokolle, ... E-mails, ...

Zeugenliste, die dies benennen koennen.

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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 06.04.2012 um 11:53:59
 
Porsche4 schrieb am 03.04.2012 um 13:58:12:
Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB 

So macht man es den Behörden leicht abzulehnen. Wer sagt, dass von den Gesprächen z.B über die Dauer der Beziehung irgendetwas in den Akten gelandet ist und damit Entscheidungsrelevant ist. Insbesondere der Sachbearbeiter der AV kennt ja den Inhalt der Gespräche nicht.

Hat man zu einem wesentlichen Streitpunkt eine andere Meinung so macht man es schriftlich als Anschreiben an die ABH und/oder AV und bittet um Aufnahme in die Akten, oder man macht die Gespräche unter einem Zeugen, dazu bietet sich ein Beistand (§14 VwVfG) an, der darf auch nicht rausgeschickt werden.
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IriGau
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Antwort #22 - 18.04.2012 um 15:53:07
 
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mittlerweile haben wir das offizielle Schreiben von der Botschaft erhalten. Haben auch schon mit mehreren Anwälten gesprochen die uns Raten eine Remonstration zu schreiben.
Aber wie soll eine Remonstration aussehen und wie schreibt man diese?
Bitte nochmal um eure Hilfe!!!!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 18.04.2012 um 16:02:07
 
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IriGau
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Antwort #24 - 15.07.2012 um 19:57:52
 
Hallo nochmal!

Ich möchte euch einmal auf den Laufenden bringen!

wir haben die Remonstation eingeshickt. Seitdem sind fast 2 Monate vergangen und wir haben immer noch nichts werder von der Botschaft in Kiev was gehört noch von AE.
Auf unsere Telefonate und E-Mail werden wir nur vertösten und keiner kann uns sagen wie lange es noch dauern kann.

Wir sind so langsam am verzweifeln!!!

Was mich noch interessiert, wenn ich jetzt im September in die Ukraine fahre und dort heiraten werden. Müssen wir ja einen neuen antrag auf FZF stellen.

Falls wir bis dahin nichts von der Botschaft hören können wir trotzdem einen neuen Antrag vorlegen?

Können die diesen auch ablehnen weil ja auf seinen Namen schon ein Remonstation verfahren läuft?

Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!!
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reinhard
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Antwort #25 - 15.07.2012 um 21:47:54
 
Wenn Ihr heiratet und er dann einen neuen Visumantrag stellt, kann der nicht abgelehnt werden, "weil" eine Remonstration läuft.

Allerdings ist die Akte ja vorhanden, aus denen die Gründe für die Ablehnung des Visumantrages hervorgehen. Falls diese Gründe für die Botschaft immer noch gelten, könnte auch der neue Visumantrag deshalb abgelehnt werden.

Es kann aber auch sein, dass die Heirat selbst die Botschaft überzeugt, dass sie in ihrer Einschätzung falsch lag.

Aber wirklich sicher sagen kann man das von außen nicht.
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IriGau
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Antwort #26 - 16.07.2012 um 11:23:57
 
Die Gründe für die Ablehnung kennen wir nicht. In dem Schreiben von der Botschaft stand nur das sie eine Scheinehe vermuteten. Unsere gemeinsamen Fotos und schriftverkehr liegt der Botschaft vor. Unser Berater bei der AB hat herablassend mit mir gesprochen. Kann ich wenn ich den Antrag auf FZF abgebe, einen anderen Berater verlangen?
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Saxonicus
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Antwort #27 - 16.07.2012 um 11:48:22
 
IriGau schrieb am 16.07.2012 um 11:23:57:
Unser Berater bei der AB hat herablassend mit mir gesprochen. Kann ich wenn ich den Antrag auf FZF abgebe, einen anderen Berater verlangen? 

Den Antrag auf FZF kann nicht Du bei der ABH abgeben, sondern muß Dein Ehemann bei der AV in seinem Heimatland beantragen.
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IriGau
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Antwort #28 - 16.07.2012 um 12:07:29
 
Vielen Dank für eure Unterstützung!

Noch eine Frage. Kann er mich hier in D besuchen, solange das Verfahren läuft?
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reinhard
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Antwort #29 - 16.07.2012 um 12:24:05
 
Für einen Besuch benötigt er ein Visum. Für ein Besuchsvisum muss er seine Verwurzelung in der Ukraine (z.B. ukrainische Freundin oder Frau, Kinder, Arbeit, Einkommen) darstellen, damit die Botschaft überzeugt ist, dass er nach Ende des Besuchs wieder ausreist.

Wenn er eine Freundin in Deutschland hat, wird es sehr schwer.

Aber versuchen kann er es.
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