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Heiratsvisum abgelehnt!!! (Gelesen: 20.158 mal)
IriGau
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01.04.2012 um 11:53:44
 
Hallo , liebe Forum Mitglieder!
Ich suche verzweifelt nach einem Rat. Mein Verlobter ist ein Ukrainer und lebt auch aktuell dort. Da wir den Weg nach allen deutschen Gesetzten gegangen sind- haben wir ein Heiratsvisum für ihn beantragt. Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB wurde mir, auf meine Anfrage beid er AB, telefonisch mitgeteil das der Antrag auf Heiratsvisum abgeleht ist. Wir haben alles vorgelegt was die verlangt haben: Fotos, Skype ausdruck u.v.m. Laut der Aussage eines MA bei der AB: "Hat er ein Eindruck als ob wir uns zu wenig kennen"
Ist das ein Grund zur Absage?
Was muss ich jetzt machen? Wenn wir gegen diese Entscheidung vorgehen und eine Klage bei VG in Berlin einreichen, hat es überhaupt Sinn?
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grisu1000
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Antwort #1 - 01.04.2012 um 12:25:27
 
IriGau schrieb am 01.04.2012 um 11:53:44:
Nach mehreren Wochen und Gesprächen bei der örtlichen AB wurde mir, auf meine Anfrage beid er AB, telefonisch mitgeteil das der Antrag auf Heiratvisum abgelehnt ist

Solange ihr nichts schriftlich habt, könnt ihr noch nicht reagieren.
Ihr habt danach drei Möglichkeiten:
-Remonstration - das lohnt sich nur wenn neue Tatsachen von euch vorgelegt werden können.
- Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin
- Heirat im Ausland, anschließend stellt er ein Visa auf FZF. Auf dieses Visa hat er einen Rechtsanspruch. Nichtdestotrotz könnte dann aber von der ABH das Argument Scheinehe auf den Tisch kommen.
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IriGau
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Antwort #2 - 01.04.2012 um 13:14:06
 
Vielen Dank für die Antwort.
Von einer Scheinehe kann bei uns überhaut nicht die rede sein.

Wie können wir das jetzt beweisen?
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reinhard
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Antwort #3 - 01.04.2012 um 13:17:20
 
Das ist sehr schwer.

Möglich wäre es, indem Ihr in der Ukraine heiratet und alle Kontakte vorher sorgfältig dokumentiert.

Ihr könntet auch gegen die Ablehnung des Visums klagen und alle Belege beim Gericht präsentieren. Einen Termin würdet Ihr voraussichtlich erst Anfang 2013 bekommen. Bis dahin könnt Ihr mehr Kontakt-Nachweise sammeln als Ihr bisher vorlegen konntet.
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IriGau
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Antwort #4 - 01.04.2012 um 13:21:12
 
Eine andere Frage, wenn wir jetzt in der Ukraine heiraten können die Behörden dann das Visum auf FZF trotzdem ablehnen?
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Antwort #5 - 01.04.2012 um 13:21:39
 
Die Behörden sehen Scheinehen auch wo keine sind, also sei dir da nicht zu sicher....denn sie versuchen so Herr der Lage zu werden bezüglich der Ausländer Einwanderung.

Remonstrieren würde ich nicht da es meißtens nichts bringt nur wenn du was auf den Tisch legen wirst was alle von den Socken haut. Denn DU musst jetzt beweisen das ihr euch kennt bzw dann später das es keine Scheinehe ist.

Wenn du den Bescheid hast bzw dein Mann dann siehst du hoffentlich auch warum genau. Nur einfach sagen das man sich zuwenig kennt finde ich weit hergeriffen, warst du denn schon mal dort oder er ihr zu besuch oder nur über internet?

Viel Glück....


ja können Sie wenn sie dann der Meinung der Scheinehe sind, was sie dann wohl auch machen würden, da ein Heiratsvisum abgelehnt wurde.
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IriGau
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Antwort #6 - 01.04.2012 um 13:27:31
 
Wir kennen uns über seine schwester. Die wohnt in D und hat hier Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Er war schon mehrmals hier, daher kennen wir uns. Und letztes Jahr haben wir beschlossen das wir Heiraten wollen. Seit ca. September sind wir schon dabei. In zwischenzeit haben wir Kontakt über internet und telefon. Das haben wir auch alless vorgelegt!
Für mich ist es kein treftiger Grund um ein Visum abzulehnen.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #7 - 01.04.2012 um 13:32:23
 
wie lange kennt ihr euch insgesamt also seit zusammen, denn so wie du das hier sagst wäre die Aussage der Bearbeiterin ja unwahr. Und es hört sich ja an das Ihr euch länger kennt.

Ich würde an deiner Stelle klagen, denn die Behörden wenn ihr dann dort heiratet und FZF macht klar ne Scheinehe verdächtigen, aber vielleicht solltest du dir mal n gespräch mit m Anwalt suchen was er meint was besser wäre, Klagen oder heiraten und FZF und dann vielleicht auch klagen was dann noch mehr zeit in Anspruch nimmt...

sie brauchen auch keine triftigen gründe. leider unser rechtsstaat!
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IriGau
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Antwort #8 - 01.04.2012 um 13:38:57
 
Insgesamt kennen wir uns acht Jahre. Wir wollten auch bereits 2008 heiraten. Waren aber damals zu jung. Haben auch davon bei den Gesprächen mit ABH nie erwähnt. Vielleicht war das auch fehler, oder auch nicht. 
Außerdem haben wir ja unsere einverständniss gegeben das die Behörden und gerne in unserer gemeinsamen Whg. besuchen können.
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #9 - 01.04.2012 um 13:47:26
 
wow.... 8 Jahre, und dann sagt dir die Bearbeiterin ihr kennt euch nicht? Das ist ja eigentlich schon heftig... was habt ihr denn der Bearbeiterin erzählt wie lange ihr euch kennt?
Vielleicht war das wirklich dein Fehler. Habt ihr denn noch Sachen aus den 8 jahren?

Dann wäre eine Remonstration schon erwegbar.... nur wissen wir nicht was ihr der Botschaft und ABH erzählt habt-

welche Einverstädniss das Sie die Wohnung besuchen können?
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reinhard
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Antwort #10 - 01.04.2012 um 13:54:07
 
IriGau schrieb am 01.04.2012 um 13:21:12:
Eine andere Frage, wenn wir jetzt in der Ukraine heiraten können die Behörden dann das Visum auf FZF trotzdem ablehnen?


Ja.

Als Verheiratete habt Ihr aber einen Rechtsanspruch auf das Visum (wenn die Ehe "echt" ist). Insofern sind die Hürden bei einer Ablehnung höher, weil die AV weiß, dass sie die Ablehnung letztlich gerichtsfest begründen muss.

Falls Ihr Eure lange Freundschaft bisher nicht erwähnt habt, könnte eine Remonstration sinnvoll sein. Dann solltet Ihr gemeinsam über mehrere Seiten alles aufschreiben, und er sollte das als Begründung für die Remonstration einreichen. Es kostet nichts und dauert ein bis zwei Monate. Ihr "riskiert" also nur eine Verzögerung.
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IriGau
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Antwort #11 - 01.04.2012 um 17:13:22
 
Wäre es eine Möglicchkeit wenn er hier mit einem Besuchsvisum kommt und alle unterlagen mitgringt, z.B. Nachweis über Kenntnisse der deutschen Spache A1 und die Befreiung von der vorbeibrinung des Ehefähigkeitszeugnisses. Können wir hier in Duetschland heiraten. Das er danach wieder ausreisen muss ist uns klar, dann können wir auf FZF antrag stellen?
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reinhard
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Antwort #12 - 01.04.2012 um 17:24:34
 
Ja, das ist eine Möglichkeit.

Die Frage ist natürlich, ob er ein Besuchsvisum bekommt.

Ihr müsst doch für das Visum zum Heiraten schon die Unterlagen beim Standesamt gehabt haben, oder? Sind denn alle schon abgelaufen?

Ihr müsst jedenfalls beim Heiraten mit einem Besuchsvisum bedenken, dass die Zeit zum Vorlegen der Dokumente knapp ist und alles präzise vorbereitet sein muss.

Bleiben kann er danach, das siehst Du richtig, nicht. Wenn er ein Besuchsvisum hat, muss er mit dem Ablauf wieder ausreisen.
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Antwort #13 - 01.04.2012 um 17:36:37
 
hmmm ... eine wichitge Frage in dem Zusammenhang ist IMHo die gemeinsame Sprache.
In welcher Sprache unterhaltet Ihr Euch?
Sprichst du frei ukrainisch/russisch oder er deutsch oder unterhaltet Ihr Euch in einer dritten Sprache? Wie gut sind die Kenntnisse dieser dritten Sprache?
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Antwort #14 - 01.04.2012 um 22:54:06
 
reinhard schrieb am 01.04.2012 um 13:54:07:
Als Verheiratete habt Ihr aber einen Rechtsanspruch auf das Visum (wenn die Ehe "echt" ist). Insofern sind die Hürden bei einer Ablehnung höher, weil die AV weiß, dass sie die Ablehnung letztlich gerichtsfest begründen muss.


ein Anspruch besteht auch auf das Heiratsvisum - Art. 6 GG schützt auch die Eheschließungsfreiheit und somit basiert auch dieses Visum auf § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.

Aber letztlich spielt es keine Rolle und die TS wird hier gerade in ganz missverständlicher Form auf einen falschen Weg geführt: denn selbst wenn man argumentieren wollte, dass auf eine Eheschließungsvisum *kein* Anspruch bestehen sollte, sondern nur ein Anspruch auf pflichtgemäßes Ermessen, dann könnte dieses Ermessen niemals negativ ausfallen - der Unterschied ist für sie also überhaupt nicht (null!!!!) relevant.

Die ABH geht offensichtlich nicht von einer angestrebten ehelichen LG aus und da ist es völlig wurscht, ob ein Eheschließungsvisum oder Ehegattennachzugsvisum beantragt wird: es folgt eine Ablehnung dagegen könnte geklagt werden und das Gerichtsverfahren unterscheidet sich in der Praxis *überhaupt* nicht.

M.E. ist es daher Quatsch, jetzt in der Ukrainie zu heiraten - es ändert nichts und verzögert nur das ohnehin nötige Gerichtsverfahren.

Ein Besuchsvisum wird er im Übrigen nicht bekommen.
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