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Verlängerung einer Arbeitserlaubnis mit befristetem Arbeitsvertrag (Gelesen: 2.162 mal)
malinov
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25.03.2012 um 22:43:53
 
Hallo,

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr bekommen. Wenn ich eine Verlängerung dieses Arbeitsvertrages für nächstes Jahr bekommen habe, muss ich eine neue Arbeitserlaubnis beantragen oder geht es um eine Verlängerung bestehender Arbeitserlaubnis?
Noch andere Frage:
Wie viel mal darf mein Arbeitsgeber meinen Vertrag verlängern. Ich habe mal gelesen, das ein Arbeitsvertrag nur 3 mal verlängert werden darf. Habe ich einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag danach?
Danke im voraus für Ihre Antwort  Smiley
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schweitzer
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Antwort #1 - 26.03.2012 um 07:33:09
 
Zum ausländerrechtlichen Teil Deiner Frage ein paar Nachfragen:

Wie lange und mit welchem Aufenthaltstatus bist Du bereits in Deutschland?

Welche AE hast Du jetzt?

Mit welchen Nebenbestimmungen (Beschäftigung nur in einer bestimmten Firma erlaubt?) ist Deine jetzige AE versehen?


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 26.03.2012 um 10:34:08 von schweitzer »  

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erne
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Antwort #2 - 26.03.2012 um 17:55:19
 
malinov schrieb am 25.03.2012 um 22:43:53:
Wie viel mal darf mein Arbeitsgeber meinen Vertrag verlängern.

Ein ohne Sachgrund befristetet Arbeitsvertrag kann bis zu 3 mal verlängert werden.

malinov schrieb am 25.03.2012 um 22:43:53:
Habe ich einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag danach?

Die Frage ist missverständlich. Natürlich hast du keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages oder dass du nach Ablauf in ein Dauerarbeitsverhältniss übernommen wirst.
Aber um dich dann weiter zu beschäftigen, müsste dein AG dich in ein unbefristetes Arbeitsverhältniss übernehmen.
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malinov
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Antwort #3 - 18.02.2013 um 22:39:16
 
danke schon. Mitte letztes Jahr habe ich einen Arbeitserlaubnis bekommen. Eure Antwort hat mir viel geholfen  Laut lachend
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