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Sozialleistungen..Leben und Famillie (Gelesen: 2.899 mal)
YunaJohnson
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15.03.2012 um 11:05:45
 
Hallo nochmal ihr lieben....manche von euch kennen ja unsere blöde situation ..aber ich führe nochmal kurz aus
Ich:32 Woche schwanger (im beschäftigungsverbot netto 1100)
mein mann :Amerikaner erstmal mit dem sofa hier..
Wir warten bis unsere gemeinsame Tochter zu Welt kommt,man sagte uns es wäre einfacher eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.DA das wohl des Kindes an erster stelle steht und er nicht einmal einen Sprachtest abgeben müsste.
Er hat seinen Job verloren und wir leben zurzeit von dem was ich verdiene (ca 500 euro im Monat für beide)
Jetzt verlieren wir unsere Wohnung und ziehen um.
Da ich ab Juli Eltergeld bekomme bezahlt die arge 2/3 meiner wohnung (da mein mann als amerikaner absolut keinen anspruch hat)

So lange rede kurzer sinn....bekommt mein mann einen anspruch auf hartz 4 sozialleistungen solange er einen sprachkurs besucht? Und einen aufenthaltstitel bekommet?und weiss eventuell jemand wie lange dass so dauert??

Danke im Vorrraus und liebe grüße.... Laut lachend
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Muleta
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Antwort #1 - 15.03.2012 um 11:12:42
 
YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 11:05:45:
Er hat seinen Job verloren 


damit fällt er nicht mehr unter das SOFA - egal, was auf seiner Bescheinigung steht. Er sollte daher zügig eine AE beantragen.

YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 11:05:45:
da mein mann als amerikaner absolut keinen anspruch hat)


das ist Quatsch.

YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 11:05:45:
So lange rede kurzer sinn....bekommt mein mann einen anspruch auf hartz 4 sozialleistungen solange er einen sprachkurs besucht? Und einen aufenthaltstitel bekommet?und weiss eventuell jemand wie lange dass so dauert??


man kann darüber streiten, welches Amt für ihn zuständig ist (Jobcenter oder Sozialamt), aber er hat selbstverständlich einen Sozialleistungsanspruch. Es müssten nur eben auch Anträge gestellt werden und man darf sich nicht abwimmeln lassen.
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YunaJohnson
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Antwort #2 - 15.03.2012 um 11:23:46
 
Er fällt noch unter das sofa weil er dependen ist er ist sozusagen unter seinem papa hier.

Ich habe heute mit der arge telefoniert und die meinten mein mann ohne aufenthaltstitel in deutschland hat absolut keinen leistungsanspruch.deshalb würden die uns die miete ersteinmal nur zu 2/3 zahlen und er müsste den aufenthalttitel erst 3 monate haben bevor er überhaupt iwas bekommt aber die arge mitarbeiterin war sich da nicht so ganz sicher weil es doch ne relativ komplizierte situation ist!
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Antwort #3 - 15.03.2012 um 11:43:05
 
Zu der SOFA- Sache kann ich nichts weiter beitragen.

Aber zu der Sozialleistungsproblematik kann ich immerhin auf
diesen
leidigen aber unverändert aktuellen thread verweisen. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=
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Antwort #4 - 15.03.2012 um 12:03:28
 
YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 11:23:46:
Er fällt noch unter das sofa weil er dependen ist er ist sozusagen unter seinem papa hier.


solange er deshalb noch unter die SOFA-Regelung fallen sollte (tut er das als verheirateter Sohn?) ist es m.E. dann zutreffend, dass er keine Sozialleistungen kriegen kann. Er hätte sich dann zwecks Unterhalt an seinen Vater zu wenden oder die Amis regeln das Problem intern (Rückschaffung in die USA).

Ich frag mich nur, wieso er den SOFA-Status nicht ganz schnell loswerden will. Sollte doch kein Problem für ihn sein.
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YunaJohnson
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Antwort #5 - 15.03.2012 um 12:11:55
 
muleta das problem ist dass wir angst haben dass er nicht rechtzeitig eine au bekommt deshalb wollen wir bis mai warten ,da kommt nämlich unsere tochter...

Schweitzer danke schonmal hierfür aber noch ne frage habe ich mein mann ist schon seid einem jahr hier in deutschland zählt das auch?? lol weil 3 monate muss man ja schon in deutschland sein.
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Muleta
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Antwort #6 - 15.03.2012 um 12:29:19
 
YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 12:11:55:
muleta das problem ist dass wir angst haben dass er nicht rechtzeitig eine au bekommt


das ist totaler Quatsch. Ohne SOFA und mit rechtzeitiger Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des SOFA-Status gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der ABH als erlaubt, § 81 Abs. 3 AufenthG. Er bekommt darüber von der ABH auch eine ganz offizielle Bescheinigung (§ 81 Abs. 5 AufenthG).

YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 12:11:55:
weil 3 monate muss man ja schon in deutschland sein.


dann hast Du die Infos im verlinkten Thread offensichtlich nicht richtig gelesen.
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YunaJohnson
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Antwort #7 - 15.03.2012 um 12:35:44
 
muleta zu dem 3 monate muss er sich in deutschland befinden..muss wohl einen aufenthaltstitel über 3 monate haben.weil wenn ich richtig gelesen habe kann man mit einem flugticket nachweisen dass er länger als 3 monate hier ist ...ich bin verwirrt unentschlossen unentschlossen
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Antwort #8 - 15.03.2012 um 12:38:01
 
YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 12:35:44:
zu dem 3 monate muss er sich in deutschland befinden..muss wohl einen aufenthaltstitel über 3 monate haben.


Hä?!?

Was ist an

schweitzer schrieb am 19.05.2011 um 07:11:35:
Für den [ersten] 3-Monatszeitraum kann aber vom ausländischen Partner/Sorgeberechtigten bei nachgewiesenem Bedarf Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII beansprucht werden


so schwer zu begreifen?
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engelchen+
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.03.2012 um 18:14:48
 
YunaJohnson schrieb am 15.03.2012 um 11:05:45:
Hallo nochmal ihr lieben....manche von mein mann :Amerikaner erstmal mit dem sofa hier..

Wie alt ist er? Wann habt Ihr geheiratet? Und wissen die Amis, dass er geheiratet hat?
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