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A1 Nachweis abgelegt, aber immer wieder ne neue Überraschung:-( (Gelesen: 2.433 mal)
walkon
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Zeige den Link zu diesem Beitrag A1 Nachweis abgelegt, aber immer wieder ne neue Überraschung:-(
14.03.2012 um 15:57:25
 
Hallo,

also meine Frau war heute beim Ausländeramt und sie hat die A1-Kenntnisse nachgewiesen.

Bin auch richtig stolz auf Sie denn Sie hat sich die Kenntnisse in gerade mal 5 Wochen angeeignet.

Jetzt dachte ich es steht einer Aufenthaltserlaubnis nichts mehr im Wege, aber es kommen immer neue Überraschungen.

In Brasilien ist es so, dass man zur Beantragung des neuen Reisepass, den alten solange beim Konsulat einzieht.

Meiner Frau war es aber auch wichtig, dass der Aufenthaltstitel auf ihren neuen Namen ausgestellt wird, deshalb haben wir uns dazu entschieden noch schnell den Reisepass zu beantragen. Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis habe ich mir aber sagen lassen, dass unbedingt der aktuelle Pass vorgelegt werden muss.

Deshalb habe ich beim Ausländeramt vorher nachgefragt, ob es in Ordnung ist wenn ich den neuen beantrage, den alten bei der Beantragung nur in Kopie vorlegen haben sowie eine Bescheinigung des brasilianischen Konsulats da der alte Pass zwecks Erstellung des neuen solange dort verbleibt. Bei dem Ausländeramt wurde mir gesagt, dass diese vorgehensweis so in Ordnung ist und wir beim Termin alles soweit fertig machen können, der neue Reisepass ohne neue Terminvergabe eine Woche später eingereicht werden kann und dann der eAT beantragt wird.

Heute war ich dann beim Ausländeramt und eine andere Sachbearbeiterin sagte mir dann, dass sie ohne einen Originalpass nichts machen kann. Das Ergebnis war nun dass meine Frau eine Fiktionsbescheinigung für die nächsten 3 Monate erhalten hat und einen Termin der erst am 24.04. ist. Vorher ist kein anderer Termin möglich. Echt tolle Sache. Dann  haben wir usn bemüht alles hinzubekommen, sind froh das das mit der Prüfung so gut geklappt hat und dann sowas!!

Meine Frau möchte nächst Woche nach Brasilien für 3 Wochen reisen und man sagte mir das mit der Fitkionsbescheinigung die Ausreise/Einreise kein Problem wäre und dass diese Fiktionsbescheinigung genau diesselbe wäre, die wir auch bei der Beantragung zum eAT erhalten hätten.

Den neuen Reisepass erhalten wir allerdings schon nächsten Montag und dann müssen wir natürich darauf achten, dass diese Fiktionsbescheinigung auf den Reisepass geändert wird.

ich hoffe dochmal stark, dass ich dann nicht schon wieder 20 Euro für die änderung bezahlen muss.

sehr, sehr ärgerlich!!!
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erne
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Antwort #1 - 14.03.2012 um 17:23:19
 
walkon schrieb am 14.03.2012 um 15:57:25:
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis habe ich mir aber sagen lassen, dass unbedingt der aktuelle Pass vorgelegt werden muss. 


nicht ganz richtig: Beantragen kann sie die AE auch, solange sie noch den RP auf den alten Namen hat ... zu diesem bekommt sie aber nur eine FB.
Die AE bekommt sie dann zu ihrem neuen RP. Da die AE erst gedruckt werden muss und sich auf den RP (bzw. dessen Nummer) bezieht, muss er aber tatsächlich vorliegen, wenn die ABH den Druck beantragt.

walkon schrieb am 14.03.2012 um 15:57:25:
man sagte mir das mit der Fitkionsbescheinigung die Ausreise/Einreise kein Problem wäre und dass diese Fiktionsbescheinigung genau diesselbe wäre, die wir auch bei der Beantragung zum eAT erhalten hätten.


auch nur halb richtig:
die Ausreise und Einreise ist mit der FB (nach 81.4 aber nicht nach 81.3) dann kein Problem, wenn auch der RP mitgeführt wird.
Ohne RP nutzt die FB alleine wenig.


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walkon
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Antwort #2 - 14.03.2012 um 19:09:14
 
erne schrieb am 14.03.2012 um 17:23:19:
nicht ganz richtig: Beantragen kann sie die AE auch, solange sie noch den RP auf den alten Namen hat ... zu diesem bekommt sie aber nur eine FB.
Die AE bekommt sie dann zu ihrem neuen RP. Da die AE erst gedruckt werden muss und sich auf den RP (bzw. dessen Nummer) bezieht, muss er aber tatsächlich vorliegen, wenn die ABH den Druck beantragt.


auch nur halb richtig:
die Ausreise und Einreise ist mit der FB (nach 81.4 aber nicht nach 81.3) dann kein Problem, wenn auch der RP mitgeführt wird.
Ohne RP nutzt die FB alleine wenig.




Heißt ich kann an der Stelle nichts machen, sondern muss bis April warten oder mich halt eine Stufe höher beschweren. Weil meine Frau nun auch noch extra nach Frankfurt fahren wird um den neuen pass am montag abzuholen. nochmal schlappe 100 euro mit der deutschen bahn, die unnötig gewesen wären.

Die Fiktionsbescheinigung hat oben ein kreuz und somit den status "der aufenthalt als erlaubt § 81 Abs. 3 Satz AufenthaltG). Zusammen mit dem neuen Reisepass und der geänderten Fiktionsbescheinigung müßte das doch in ordnung sein.

Dann frage ich mich allerdings wieso komischerweise die FB auf den neuen Namen ausgestellt ist ohne dass der neue Pass vorlag!?
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Antwort #3 - 14.03.2012 um 19:16:33
 
walkon schrieb am 14.03.2012 um 19:09:14:
Dann frage ich mich allerdings wieso komischerweise die FB auf den neuen Namen ausgestellt ist ohne dass der neue Pass vorlag!?


man glaubt Euch Ehe und Namensänderung halt.

Aber einen eAT gibt's nur in Verbindung mit einem gültigen Pass bzw. einer bekannten Passnummer - solange ihr eine solche nicht vorweisen könnte, geht's halt nicht.

Ggf. prüfen, ob die ABH die eAT-Beantragung auch ohne Termin macht (Wartenummer ziehen oder ähnliches).

walkon schrieb am 14.03.2012 um 19:09:14:
Die Fiktionsbescheinigung hat oben ein kreuz und somit den status "der aufenthalt als erlaubt § 81 Abs. 3 Satz AufenthaltG). Zusammen mit dem neuen Reisepass und der geänderten Fiktionsbescheinigung müßte das doch in ordnung sein.


das hatten wir doch schon hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1331416825/12#12
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Antwort #4 - 14.03.2012 um 19:26:03
 
Muleta schrieb am 14.03.2012 um 19:16:33:
man glaubt Euch Ehe und Namensänderung halt.

Aber einen eAT gibt's nur in Verbindung mit einem gültigen Pass bzw. einer bekannten Passnummer - solange ihr eine solche nicht vorweisen könnte, geht's halt nicht.

Ggf. prüfen, ob die ABH die eAT-Beantragung auch ohne Termin macht (Wartenummer ziehen oder ähnliches).


das hatten wir doch schon hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1331416825/12#12


Ich habe das sofort nachgefragt, dass ich so wie vorher eigentlich besprochen den Pass ohne neue Terminvereinbarung gerne nachreichen würde. Das ist laut Sachbearbeiterin nicht möglich.

Ich weiß dass ich das mit dem § 81 schon mal gefragt habe, aber bin gerade ziemlich verunsichert. Weil mir einerseits hier im Forum gesagt wurde, dass ich die  FB am besten nicht vorzeigen soll und der ARbeitsgruppenleiter beim Amt sagt mir stattdessen, die FB sollten sie auf jeden fall mit dem neuen Reisepass vorzeigen. Meine fRau wurde bei der leztten Einreise regelrecht vom Grenzbeamten ausgequetscht, das möchte ich mich nun allerdings nicht mehr, weil mir immer wichtig war alles richtig gemacht zu haben!!!
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Muleta
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Antwort #5 - 14.03.2012 um 19:34:40
 
walkon schrieb am 14.03.2012 um 19:26:03:
Ich habe das sofort nachgefragt, dass ich so wie vorher eigentlich besprochen den Pass ohne neue Terminvereinbarung gerne nachreichen würde. Das ist laut Sachbearbeiterin nicht möglich.


was sollte daran "nicht möglich" sein? Abgeben geht immer und ein weiterer Termin ist in Eurem Fall wohl gar nicht erforderlich (Fingerabdrücke wurden schon genommen?)

Dein Problem ist ja vermutlich eher, dass Du den Reisepass dann sofort wieder zurück haben willst - da sieht es schon schlechter aus.

walkon schrieb am 14.03.2012 um 19:26:03:
Meine fRau wurde bei der leztten Einreise regelrecht vom Grenzbeamten ausgequetscht, das möchte ich mich nun allerdings nicht mehr, 


das lässt sich halbwegs zuverlässig nur mit dem eAT verhindern... Ob die FB vorgelegt wird oder nicht, ist vermutlich reichlich egal - es kann so oder so zu Nachfragen kommen, aber die BPol wird den Fall dann schon zutreffend beurteilen.
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Antwort #6 - 14.03.2012 um 19:48:17
 
Tatsächlich spielt die FB für die Einreise keine Rolle, sondern nur der Paß.

Wenn sie die FB bei sich hat und der BPOL-Kollege bei der Einreise tatsächlich den Reisezweck überprüfen will, dann werden Eure Eheurkunde, eine Kopie Deines Passes oder Bundespersonalausweises zusammen mit der  FB sicher alle offenen Fragen in kürzester Zeit klären helfen.
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Antwort #7 - 14.03.2012 um 22:44:56
 
Muleta schrieb am 14.03.2012 um 19:34:40:
was sollte daran "nicht möglich" sein? Abgeben geht immer und ein weiterer Termin ist in Eurem Fall wohl gar nicht erforderlich (Fingerabdrücke wurden schon genommen?)

Dein Problem ist ja vermutlich eher, dass Du den Reisepass dann sofort wieder zurück haben willst - da sieht es schon schlechter aus. 


Sie hat gesagt, dass wir dafür einen neuen Termin vereinbaren müssen. Wir haben alle erforderlichen Dokumente dagelassen. Alle Dokumente waren in Ordnung und vollständig. Fingerabdruck hat sie noch nicht genommen.

Vielleicht habe ich das mit dem Reisepass nicht richtig erklärt. Meine Frau bekommt den neuen bereits nächsten Dienstag vom brasilianischen Konsulat (sie holt ihn dort selbst ab), dienstag abend fliegt sie dann richtung brasilien. es wäre also ideal gewesen den reisepass montag oder dienstag einzureichen und das wäre es dann gewesen.

Ich verstehe das Problem auch nicht.

Im übrigen bekommen wir nächste Woche dann auch die Berechtigung für den Integrationskurs. Das ist eine andere Abteilung, aber nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin hat der zuständige Bearbeiter für die Berechtigungen das Go bekommen, dies zu machen.

Das passt für mich allerdings nicht zusammen und finde ich gesagt von der Bearbeiterin ehrlich gesagt nicht in Ordnung. Habe es heute auch über ihren Chef probiert, von dem bekam ich aber nichts anderes gesagt. Dann muss ich vielleicht zur Amtsleitung gehen.

Weil ich nicht einsehe, nochmal 6 Wochen wegen sowas zu warten. Denn wo ist nun der Unterschied? Dann hätte meine Frau heute keine Prüfung machen müssen und sie hätte dieselbe Fiktionsbescheinigung bekommen...



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« Zuletzt geändert: 14.03.2012 um 22:56:07 von walkon »  
 
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Antwort #8 - 14.03.2012 um 22:54:07
 
walkon schrieb am 14.03.2012 um 22:44:56:
Wir haben alle erforderlichen Dokumente dagelassen. Fingerabdruck hat sie noch nicht genommen.

Damit ist habt ihr zwar die AE beantragt, aber es ist ein weiterer Termin erforderlich, bevor die eAT gedruckt wird. Nach Abnahme der Fingerabdrücke dauert es dann noch 6-8 Wochen also bei euch bis Mai oder Juni, bis sie die eAT bekommt.
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Antwort #9 - 14.03.2012 um 22:58:39
 
grisu1000 schrieb am 14.03.2012 um 22:54:07:
Damit ist habt ihr zwar die AE beantragt, aber es ist ein weiterer Termin erforderlich, bevor die eAT gedruckt wird. Nach Abnahme der Fingerabdrücke dauert es dann noch 6-8 Wochen also bei euch bis Mai oder Juni, bis sie die eAT bekommt.


Super und die Sachbearbeiterin hat die AE auf den 12.06. befristet...Wäre dann nochmal ein Termin wegen Verlängerung...ne da muss ich mich wirklch auf höherer Ebene beschweren, das geht so nicht..
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