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Hilfe, Familienzusammenführung (Gelesen: 2.789 mal)
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pusteblume
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14.03.2012 um 04:04:14
 
Hallo  Smiley,
bin zufällig auf diese Seite gestoßen und habe mich direkt angemeldet, weil ich eure Hilfe brauche.
Wäre lieb wenn ihr mir helfen würdet.Danke  Smiley

Also zur meiner Geschichte:
Bin 19 Jahre alt, Kosovo-Albanerin, seit Nov.2011 mit einem Kosovo-Albaner verheiratet. Er lebt in Kosovo ich in Deutschland. Und jetzt kommt die Familienzusammenführung.
Sommer 2011 hat er seinen Deutschkurs bestanden.
Ich verdiene Netto 1400€ (reicht das ? )
meine Wohnung hat ca. 60qm !?!?

Jetzt kommt bestimmt der ein oder andere mit "frag doch bei der ABH " jaa ihr Lieben kann ich machen, aber ich war dort schon sooo oft, wegen viele Fragen und mittlerweile denke ich das ich denen auf die Nerven gehen mit meiner Fragerei (ich habe auch irgendwo im Internet gelesen, dass man da nicht so oft gehen soll sonst macht man sich "unbeliebt", vor allem bei so Themen wie FZF,dass die dann uns länger warten lassen und so..) deswegen bitte ich euch um Hilfe.


Jetzt zu meine Fragen:
Was muss man jetzt als erstes tun?
Wie läuft es ab, muss ich zuerst zum ABH und einen Antrag auf FZF erstellen oder mein Mann bei der d. Botschaft in Prishtina?
Wann muss ich diesen bekannten "Einladungsbrief" abschicken?
Heute hat er diesen Termin für die Apostille bekommen (am 26.03.12)
Sollte er überhaupt als erstes diesen Termin machen für diese Apostille ?

Bitte klärt mich einbisschen auf, was zu beginn zu tun ist.
Ich denke wir haben ein paar "Vorrausetzungen" mitgebracht, sind aber trotzdem unsicher.

Diese Fragen (Thema) wurde bestimmt hier zichhh mal angefragt und Beantwortet aber bis ich das alles gelesen habe..  Traurig

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Antwort #1 - 14.03.2012 um 06:55:55
 
pusteblume schrieb am 14.03.2012 um 04:04:14:
Ich verdiene Netto 1400€ (reicht das ?

ob das reicht, entscheidet Deine ABH!
du kannst aber vorher schon durch diverse Hartz4 Rechner im Netz nachschauen, ob Euch Dann ALG2 zusteht, wenn ja, wird die ABH auf die gleiche Rechnung kommen und die FZF versagen.

Du gehst zu Deiner ABH und gibst eine VE ab. Diesen Vordruck schickst du an deinen Mann. Dieser geht damit und den anderen Dokumenten zur Botschaft und stellt den Antrag auf FZF Visum. Die ABH kommt dann, wenn nötig, wieder auf dich zu.
Und dann werden sich neue Fragen ergeben, die sind dann konkretter und du wirst wieder nachfragen.
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Antwort #2 - 14.03.2012 um 07:44:24
 
erne schrieb am 14.03.2012 um 06:55:55:
Du gehst zu Deiner ABH und gibst eine VE ab.


Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte pusteblume eine VE abegeben müssen? -

Sie muss im Kontext des Visaverfahrens nachweisen, dass der Lebensunterhalt für beide Partner hinreichend gesichert ist, mehr IMHO nicht.

pusteblume schrieb am 14.03.2012 um 04:04:14:
Ich verdiene Netto 1400€ (reicht das ? )meine Wohnung hat ca. 60qm !?!?


Die Größe der Wohnung ist allemal ausreichend, beim Verdienst sollte das eigentlich auch so sein, zumindest, wenn die Warmmiete für die Wohnung nicht mehr als um die 500,- Euro beträgt.

pusteblume schrieb am 14.03.2012 um 04:04:14:
Wie läuft es ab, muss ich zuerst zum ABH und einen Antrag auf FZF erstellen oder mein Mann bei der d. Botschaft in Prishtina?


Dein Mann stellt zunächst den Visaantrag bei der deutschen Auslandsvertretung in Prishtina. (wichtig: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache - Niveau A1 ) -

Du wirst dann von der ABH, die am Visaverfahren beteiligt wird, angeschrieben werden. Grundsätzlich wird es dann einen Termin mit Dir geben, wo geprüft wird, ob von Deiner Seite alle Voraussetzungen für den Ehegattennachzug Deines Mannes erfüllt sind.

pusteblume schrieb am 14.03.2012 um 04:04:14:
Wann muss ich diesen bekannten "Einladungsbrief" abschicken? 


So, dass Dein Mann ihn gleich mit zur Beantragung des Visums nehmen kann.

Du schreibst etwa:

Hiermit lade ich, Frau ... pusteblume, geboren am: ..., in: ..., wohnhaft in: ..., ausgewiesen durch Pass der Republik Kosova Nr: ..., meinen Ehemann, Herrn ..., geboren am:, in: ..., wohnhaft in: ... zur dauerhaften Führung unserer ehelichen Lebensgemeinschaft in die Bundesrepublik Deutschland ein. Gemeinsamer Wohnsitz wird in .... sein.


Ort, Datum       .....        Unterschrift



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Antwort #3 - 14.03.2012 um 16:39:31
 
schweitzer schrieb am 14.03.2012 um 07:44:24:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte pusteblume eine VE abegeben müssen?

stimmt - ist nicht nötig, sorry ... ich hatte irgendwie das Eheschliessungsvisum im Sinn (schäm)
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Antwort #4 - 15.03.2012 um 00:01:47
 
wow das ging aber schnell  Schockiert/Erstaunt

vielen Danke für eure schnelle Hilfe Smiley


schweitzer

Dankeschön sehr lieb von dir mir ein Beispiel für den Brief zu geben, wäre meine nächste Frage gewesen Durchgedreht Dankkkkee

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