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Ehescheidung in Thailand oder Deutschland? (Gelesen: 1.478 mal)
Niedersax
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Beiträge: 78

Mannheim, Germany
Mannheim
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehescheidung in Thailand oder Deutschland?
13.03.2012 um 11:30:55
 
Ich habe im Jahre 1999 meine thailändische Ehefrau in Bangkok geheiratet; es erfolgte FZF, seitdem leben wir ununterbrochen in Deutschland.
Die Ehe wurde in Deutschland registriert und es wurde beim damaligen Standesamt ein Familienbuch angelegt.

Vor knapp einem Jahr haben wir uns getrennt und aus irgendeinem Grund war ich bisher davon ausgegangen, dass eine Scheidung in D zu erfolgen hat. Das Thema „Scheidung in Thailand“ haben wir nicht weiter verfolgt.
Jetzt, kurz vor Ablauf des Trennungsjahres, bin ich aber unsicher geworden.
Durch Suche im Internet bin ich auf zwei Varianten der Scheidung in Thailand gestossen; zum einen die gerichtliche Scheidung (analog zur Scheidung in D) , zum anderen aber auch die so genannte „Privatscheidung“, bei der die Eheleute vor einem Standesbeamten einvernehmlich den Willen zum Beenden der Ehe bekunden und die Scheidung dann vom Standesbeamten durchgeführt wird. Dies ist nur bei Einvernehmen möglich.

Nun habe ich unterschiedliche Auffassungen gefunden, ob eine solche Privatscheidung in Deutschland anerkannt wird (bei der gerichtlichen wäre das sicherlich der Fall). Die einen sagen so, die anderen sagen so, aber keiner ist wirklich ein Experte… Dass die Dokumente übersetzt/legalisiert werden müssten, ist klar.

Wie sähe es überhaupt für den Fall einer Scheidung in Deutschland aus? Ich bin hier im Forum auf einige Threads aufmerksam geworden, wo die Geschiedenen bei einer solchen Konstellation hinterher Schwierigkeiten hatten, wieder zu heiraten, weil die Scheidung erst noch in dem Land, wo die Ehe geschlossen wurde, registriert werden musste. Müssten wir dies auch tun?

Danke vorab
Niedersax

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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.03.2012 um 15:13:40
 
Die einfachste Methode. Scheidung vor Gericht in einem der beiden Länder. Wenn die Frau in D ist, fragt sich ob ein Thai Gericht zuständig ist.

Die "Privatscheidung" musst dann in D meist in einem aufwändigeren Ablauf vor dem OLG oder Kammergericht bestätigen lassen.

Wenn ihr keine vermögensrechtliche Auseinandersetzungen habt und einen gemeinsamen Anwalt nehmt, dann wird die Sache auch nicht soo teuer.

Einfach mal zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Kostet ca. 200 Euro + MwSt.  I.d.R. gut angelegetes Geld.

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