Ich habe im Jahre 1999 meine thailändische Ehefrau in Bangkok geheiratet; es erfolgte
FZF, seitdem leben wir ununterbrochen in Deutschland.
Die Ehe wurde in Deutschland registriert und es wurde beim damaligen Standesamt ein Familienbuch angelegt.
Vor knapp einem Jahr haben wir uns getrennt und aus irgendeinem Grund war ich bisher davon ausgegangen, dass eine Scheidung in D zu erfolgen hat. Das Thema „Scheidung in Thailand“ haben wir nicht weiter verfolgt.
Jetzt, kurz vor Ablauf des Trennungsjahres, bin ich aber unsicher geworden.
Durch Suche im Internet bin ich auf zwei Varianten der Scheidung in Thailand gestossen; zum einen die gerichtliche Scheidung (analog zur Scheidung in D) , zum anderen aber auch die so genannte „Privatscheidung“, bei der die Eheleute vor einem Standesbeamten einvernehmlich den Willen zum Beenden der Ehe bekunden und die Scheidung dann vom Standesbeamten durchgeführt wird. Dies ist nur bei Einvernehmen möglich.
Nun habe ich unterschiedliche Auffassungen gefunden, ob eine solche Privatscheidung in Deutschland anerkannt wird (bei der gerichtlichen wäre das sicherlich der Fall). Die einen sagen so, die anderen sagen so, aber keiner ist wirklich ein Experte… Dass die Dokumente übersetzt/legalisiert werden müssten, ist klar.
Wie sähe es überhaupt für den Fall einer Scheidung in Deutschland aus? Ich bin hier im Forum auf einige Threads aufmerksam geworden, wo die Geschiedenen bei einer solchen Konstellation hinterher Schwierigkeiten hatten, wieder zu heiraten, weil die Scheidung erst noch in dem Land, wo die Ehe geschlossen wurde, registriert werden musste. Müssten wir dies auch tun?
Danke vorab
Niedersax