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Urkundenprüfung durch Vertrauensanwalt für Einbürgerung erforderlich? (Gelesen: 2.586 mal)
birk
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09.03.2012 um 00:40:27
 
Ich bin über diesen Satz von Mitglied Muleta aus diesem thread, post #3 gestolpert.
Zitat:
Im Ergebnis werdet ihr um eine Urkundenüberprüfung nicht herum kommen (spätestens, wenn mal eine Einbürgerung ansteht geht da sowieso kein Weg dran vorbei).


Meine Frau möchte sich einbürgern lassen, Antrag ist noch nicht gestellt.
Sie kam 2008 nach Deutschland, aus den Philippinen mit einem Visum zur Eheschließung.
Die Philippinen gelten als Land mit unsicherem Urkundenwesen, trotzdem kamen wir um die gefürchtete Prüfung durch den Vertrauensanwalt herum; alle beteiligten Behörden haben alle Papiere auch so akzeptiert: Botschaft, ALB, Standesamt, OLG.
Könnte die Prüfung jetzt für die Einbürgerung doch noch gefordert werden? Ist dies sogar verpflichtend, wie ich Muleta verstehe?
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fons
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Antwort #1 - 09.03.2012 um 00:53:55
 
Is nich so meine Baustelle, aber:

wenn die Dokus damals beim Familiennachzug anerkannt
wurden, sollten eben diese auch bei der EBH nicht für die
Frage der Einbürgerung angezweifelt werden. Wäre ja
hirnrissich  Cool
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Muleta
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Antwort #2 - 09.03.2012 um 07:09:38
 
wir hatten die Frage schonmal hier und ich schließe mich Ralfs Meinung dazu vorbehaltlos an:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214826530

Ist nach meiner Erfahrung auch die Regel, da die EBH (stärker noch als die ABH) auf eine korrekte Namensführung achten und daher auf das Problem einer nicht überprüften Geburtsurkunde regelmäßig stoßen.
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Eduard
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Antwort #3 - 09.03.2012 um 09:21:07
 
Muleta schrieb am 09.03.2012 um 07:09:38:
wir hatten die Frage schonmal hier und ich schließe mich Ralfs Meinung dazu vorbehaltlos an:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214826530

Ist nach meiner Erfahrung auch die Regel, da die EBH (stärker noch als die ABH) auf eine korrekte Namensführung achten und daher auf das Problem einer nicht überprüften Geburtsurkunde regelmäßig stoßen.


Da ich diesen Thread damals angefangen habe, möchte ich anmerken, dass bei uns am Ende bei der Einbürgerung keine Überprüfung der Geburtsurkunde durchgeführt wurde. Es wurde aber großen Wert darauf gelegt, dass die vorgelegte Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate sein darf...
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birk
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Antwort #4 - 09.01.2013 um 15:47:56
 
kurzes feedback:
Antrag genehmigt, UP wurde  nicht gefordert
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