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Personenstand beim Einwohnermeldeamt (Gelesen: 6.272 mal)
Jani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Personenstand beim Einwohnermeldeamt
06.03.2012 um 07:47:06
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Verständigungsfrage.

Ich, geheiratet im Kosovo. Mann hat Familienzusammenführung beantragt, kam allerdings nie nach Deutschland. Das ist jetzt schon Jahre her.
Ich habe das Standesamt nie über die Ehe informiert. Jetzt würde ich in Deutschland nach deutschem Recht gescheiden.

Ist mein Einwohnermeldeamt über die im Ausland geschlossene Ehe informiert. Muss ich dort die Scheidung mitteilen?

Oder bin ich "nicht verheiratet"gewesen, weil das Einwohnermeldeamt nichts von der Ehe wusste?

Wie wurde ich all die Jahre beim Einwohnermedleamt geführt?

Danke für die Antworten

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.03.2012 um 08:26:04
 
mir ist zwar nicht klar, wozu die Eintragungen in das Melderegister in der Vergangenheit jetzt so wichtig sein sollten, aber trotzdem:

Wenn das  Einwohnermeldeamt nichts von der Ehe wusste, dann wird es Dich in der Vergangenheit irrtümlich als "ledig" geführt haben. Zutreffend wäre es aber gewesen, Dich als "getrennt lebend" zu führen. Jetzt wäre der richtige Status "geschieden".

Wenn Du es verbindlich und zuverlässig erfahren willst, müsstest Du Dein Einwohnermeldeamt fragen.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Jani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.03.2012 um 09:09:04
 
Jetzt woich geschieden bin, habe ich mir einfach mal gedanken gemacht.
Eigentlich konnte ja niemand von der Heirat wissen, da ich es nicht mitgeteilt habe. Allerdings weiß ich ja auch nicht, wie die Behörden untereinander kommunizieren.

Mich hat einfach mal der gesamte Ablauf interessiert.

Wenn es keine Mitteilung untereinander gibt, kann es dann ja auch in "seltenen Fällen" dazu kommen, dass jemand im Ausland verheiratet ist, dies die Deutschen Behörden allerdings nicht wissen.
Wäre dies nicht eine Lücke im System?

Wie gesagt, mich interessiert der Ablauf bei einer Eheschließung im Ausland ohne Mitteilung an die Deutschen Behörden.

Gruß
Jani
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Runenwolf
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Antwort #3 - 06.03.2012 um 09:25:38
 
Hallo Jani,

im Normalfall legen die Partner, die in Deutschland leben, sehr großen Wert darauf, im Melderegister als verheiratet eingetragen zu werden.
Im Normalfall will ja der im Ausland lebende Partner nachziehen. Und der im Inland lebende Partner hätte ja auch steuerliche Vorteile, wenn er arbeitet.

Manche Länder verschicken untereinander Mitteilungen, wenn eine Person im Ausland heiratet. Das ist im Personenstandsrecht geregelt. Es gibt auch Länder, die verschicken keine Mitteilungen und da gibt es tatsächlich eine Lücke, die allerdings im Normalfall von den Leuten selbst geschlossen wird.

Ich empfehle dir, zum Meldeamt zu gehen und die ganze Sache zu erklären, damit dein richtiger Familienstand "geschieden" eingetragen werden kann. Du bist definitiv nicht ledig, nur weil das Melderegister aufgrund der fehlenden Mitteilung dich so führt.

Manchmal sind die Wege, die Dokumente gehen, etwas undurchsichtig. Es könnte sein, dass das Gericht eine Mitteilung an die Gemeinde macht, in der du lebst. Dann bekommen die eine Mitteilung zu einer Scheidung, von einer Person, die als ledig eingetragen ist. Das kann Ärger geben.
Ich habe genau das schon mal erlebt.

Solltest du wieder einmal heiraten wollen, dann müsstest du auch die Vorehe angeben, eine falsche Angabe in dem Zusammenhang wäre eine Straftat und würde entsprechend geahndet werden. Und wenn du angibst, du bist geschieden und legst eine Meldebescheinigung mit Familienstand "ledig" vor, dann werden in jedem Fall Nachfragen auftauchen. Und dann wirds kompliziert und könnte eine zweite Eheschließung entsprechend verzögern. Und das Risiko würde ich nicht eingehen.

Gruß
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Jani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.03.2012 um 09:54:31
 
Für die Heirat im Kosova waren ja einige Papiere notwendig. Die ich damals vom Standesamt bekam.

Nach der Rückkehr war ich wohl im Standesamt um nachzufragen, wie es nun weiter geht. Damals wusste ich wohl nicht, dass mein Mann nie einreisen wird.

Das Standesamt hat mich weggeschickt, ohne Sichtung irgendwelcher Unterlagen mit der Bergündung dies würde nach der Einreise meines Mannes geklärt werden.

Somit wurde wohl der Standesbeamte von mir mündlich unterrichtet. Allerdings hat dieser von mir nie irgendwelche Papiere erhalten bzw. gesichtet. Für mich war das in diesem Zusammenhang "nicht informiert" da zumindest in meinem Beisein keine Änderungen am Personestand vorgenommen wurden.

Als dann mein Mann nie eingereist ist ( Familienzusammenführung war beantragt und genehmigt ) habe ich keine Veranlassung mehr gesehen irgendiwe zu reagieren.

Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass an meinem Personenstand nichts geändert wurde.
Einzige Möglichkeit wäre in meinen Augen, dass eine Änderung im Zusammenhang mit der beantragten Familienzusammenführung erfolgt ist.
Dies wäre dann allerding "ohne mein Wissen" erfolgt.

Ich denke ich gehe zum Stnadesamt und erkundige mich nach der Sachlage.
Es ist dennoch interessant zu erfahren wie das im allgemeinen so funktioniert.

Gruß
Jani

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muffin1
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Antwort #5 - 06.03.2012 um 10:20:28
 
Runenwolf schrieb am 06.03.2012 um 09:25:38:
Und der im Inland lebende Partner hätte ja auch steuerliche Vorteile, wenn er arbeitet.


das halte ich aber für ein gerücht. ich werde immer noch nach steuerklasse I besteuert und das wird auch laut auskunft des finanzamtes erst geändert, wenn mein mann in deutschland ist.
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Runenwolf
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Antwort #6 - 06.03.2012 um 10:26:58
 
Das mag sein, aber ohne dass die Eheschließung offiziell den Ämtern gemeldet wird, wird ein Zuzug wohl nicht erfolgen.

Ich kenne es so, dass bei Auslandsehen einer der ersten Schritte nach der Wiedereinreise zum Meldeamt ist mit dem Wunsch, dass der Familienstand als verheiratet eingetragen wird.

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erne
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Antwort #7 - 06.03.2012 um 17:02:53
 
muffin1 schrieb am 06.03.2012 um 10:20:28:
Zitat:
Runenwolf schrieb am Heute um 09:25:38:

Und der im Inland lebende Partner hätte ja auch steuerliche Vorteile, wenn er arbeitet.


das halte ich aber für ein gerücht. 


jain ...
die Steuerklasse ändert sich zwar nicht, wenn der Ehegatte (noch) im Ausland ist, allerdings kann man im Rahmen der "aussergewöhnlichen Belastung" Zuwendungen an den Ehegatten steuerlich geltend machen.

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Jani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.03.2012 um 17:57:28
 
Hallo,
ich wollte nur mal für alle die es interessiert eine Rückmeldung geben.
Ich war auf dem Einwohnermeldeamt. Auch ohne mein Zutun war ich ordnungsgemäß als verheiratet geführt. Mittlerweile sogar als geschieden, da das Urteil des Amtsgerichtes wirklich an das Einwohnermeldeamt übermittelt wurde.

Meine Gedanken, es könne nicht richtig bzw. ich könne falsch gemeldet sein waren somit nicht richtig.

Und ich war schon von davon ausgegangen die Behörden würden nicht richtig miteinander kommunizieren.

Es ist für einen Laien schon mal interessant zu erfahren wie das so alles funktioniert.

Es geschieht so vieles von dem wird "normale"Bürger nichts mitbekommen.

Liebe Grße und Danke für den Austausch.

Jani
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Antwort #9 - 19.03.2012 um 12:20:52
 
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