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Viele Fragen - keine Antworten (Gelesen: 1.457 mal)
LovelySmart2607
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Viele Fragen - keine Antworten
22.02.2012 um 06:18:07
 
Hallo zusammen.

Ich bräuchte dringend einen Rat, den mir scheinbar sonst niemand wirklich geben kann oder möchte.

Zu meiner Situation: Mein Mann (Türke) und ich haben vor 7 Monaten in Deutschland geheiratet. Einen Aufenthaltstitel hat er noch nicht bekommen weil noch Abschiebekosten aus dem Jahr 2007 i.H.v 5900 Euro offen sind, von denen wir 1/3 komplett anzahlen müssen um den Rest dann in Raten abzahlen zu dürfen (Aussage der ABH).
So lange die 1600 Euro nicht bezahlt sind, erhält er keinen Pass mit Aufenthaltsgenehmigung, nur seine Duldung, dadurch bleibt er ein Fall für die Asylbewerberleistungsstelle.
Ich dagegen beziehe Hartz4 seit 2 Monaten ungefähr weil ich einfach keinen neuen Job finde.
Also bilde ich meine eigene BG beim Jobcenter, beziehe 374 Euro, mein Mann ist Asylbewerberleistungsbezieher, und erhält seine Leistung + Mietzuschuss da er hier mit im Haushalt wohnt.

Wir wohnen beide im Haushalt meiner Mutter, und dies belastet unsere Ehe sehr. Nun wollte ich eine Wohnung suchen , und da beginnt das Chaos.

Mein Sachbearbeiter beim Jobcenter meint mir würde keine Whg zustehen, da ich U25 bin. Meines Wissens gilt dieses Gesetz doch nur für ledige U25 bezieher.  unentschlossen
Und ich weiß nicht, wenn ich mir jetzt eine Wohnung suche bezahlt mir das Amt die komplett oder nur meinen Teil und mein Mann muss den rest von seinem Asylgeld bezahlen?  unentschlossen
Suche ich dann eine Whg die nur für eine Person angemessen ist, oder für 2 Personen? Übernimmt das Jobcenter trotzdem die Kaution? Kann ich vllt einen Antrag beim Jobcenter für ein Darlehen für die 1600 euro abschiebekosten beantragen, so das mein Mann seinen Pass erhielte und zu mir zum Jobcenter wechseln könnte bis wir wieder Arbeit haben? I don't know  Griesgrämig
Ich blick da garnicht durch und hoffe das mir jemand bei meinen Fragen behilflich sein kann und das ich im richtigen themenbereich poste. Außerdem entschuldige ich mich für meine Schreibweise aber das sind so viele Fragen in meinem Kopf, da weiß ich einfach nicht mehr wie ich sie formulieren soll  Zunge


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.02.2012 um 07:58:28
 
Naja: er wurde wohl vermutlich nicht nur abgeschoben, sondern auch ausgewiesen, so dass noch eine Sperre besteht. Dann ist er illegal(?) wieder eingereist und ihr habt geheiratet. Soweit richtig?

In diesem Fall könnte die ABH eine Ausreise und Nachholung des Visumsverfahrens fordern. Von der Zahlung der Abschiebungskosten darf die Befristung aber nicht abhängig gemacht werden. Aber einen klaren Anspruch auf irgendwas habt ihr hier in D dann erstmal nicht.

Neue Whg über das Jobcenter finanziert dürfte wohl schon daran scheitern, dass er nicht in das System des ALG 2 fällt. Ansonsten wäre eine Übernahme der Kaution schon möglich. Eine Übernahme der Abschiebungskosten (auch darlehensweise) hingegen nicht.

Je nach Situation könntet ihr das aussitzen und auf bessere Zeiten warten oder geht erstmal in die Türkei zurück und ihre klärt dann die Verhältnisse. Danach dann FZF-Visum.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 22.02.2012 um 08:26:28
 
Muleta schrieb am 22.02.2012 um 07:58:28:
Ansonsten wäre eine Übernahme der Kaution schon möglich.


Nach allen meinen Erfahrungen "übernehmen" die Jobcenter Kautionen nicht mehr.

Sie schießen sie auf Antrag lediglich vor - gewähren also sozuagen eine Art zinsloses Darlehen. Der Leistungsbezieher muss dieses Darlehen dann bis zur vollständigen Tilgung in monatlichen (mit dem Jobcenter zu vereinbarenden) Raten bedienen.


=schweitzer=
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 22.02.2012 um 09:56:11
 
schweitzer schrieb am 22.02.2012 um 08:26:28:
Nach allen meinen Erfahrungen "übernehmen" die Jobcenter Kautionen nicht mehr.


unglücklich von mir ausgedrückt: "geschenkt" wird die Kaution ja niemals - sie wird nach dem Auszug ja normalerweise zurück erstattet. Insofern ist die Kaution immer ein Darlehen; wichtig für die Betroffenen ist aber erstmal, dass die Kautionsfrage überhaupt gelöst wird.

Die Rückzahlungsmodalitäten stehen dann auf einem anderen Blatt.
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