drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:Wenn ich jetzt da nochmal vorspreche, besteht dann die möglichkeit das man Ihr die
AE für drei Jahre erteilt?
sie hat bereits die
AE in Händen ... die Chance, da was zu ändern ist nahe NULL, du kannst dir dir Mühe sparen.
drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:Was passiert wenn ich in den nächsten Monaten ( was ich natürlich nicht hoffe ) Arbeitslos werde, würde man dan Ihr den
AE verweigern?
"veweigern" geht ja nicht mehr, da sie die
AE ja schon hat
"Meine Frau hat die
AE erteilt bekommen "
drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:Zusätzlich würde mich mal interessieren, ob wir der
ABH mitteilen müssen das meine Frau in den Integrationskurs teilnimmt
WEnn sie zum Integrationskurs verpflichtet wurde: ja
drini23 schrieb am 05.10.2012 um 02:01:48:Wofür gibt es eigentlch die B2 und C1 Zertifikate?
na für entsprechende Kentnisse der deutschen Sprache.
(sie sind aber ausländerrechtlich nicht mehr relevant ... relevant ist z.B.
B1 bei Verlängerung der
AE, wenn zum I-Kurs verpflichtet wurde)
Wenn man studieren will, dann werden weiterführende Kentnisse und deren Nachweise interessant, ggf. auch für Arbeitgeber etc.