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Eheschliessung in Kosovo (Gelesen: 27.132 mal)
Themen Beschreibung: fzf aus den Kosovo
shpresa
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Antwort #15 - 12.05.2012 um 10:30:46
 
ein sprachkurs? mein mann spricht ja auch gut deutsch. beim antrag abegeben wurde er bereits auf deutsch befragt und er musste keinen kurs von der botschaft aus machen. hier in dtl muss er auch keinen machen, weil die sprachkenntnisse vorhanden sind. kann ich grade gar nciht verstehen,d as die sowas verlangen?  Schockiert/Erstaunt
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erne
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Antwort #16 - 12.05.2012 um 10:58:57
 
shpresa schrieb am 12.05.2012 um 10:30:46:
hier in dtl muss er auch keinen machen, weil die sprachkenntnisse vorhanden sind.

und inwiefern haben die Sprachkenntnisse Deines Mannes was mit dem TS und ihrem Mann zu tun?

Fakt ist: für FZF muss man "einfache" Deutschkenntnisse nachweisen. Am einfachsten ist das mit einem A1 Zertifikat, ggf. kann man, wenn man gut spricht, direkt in der Botschaft "zeigen", dass man deutsch kann.

shpresa schrieb am 12.05.2012 um 10:30:46:
musste keinen kurs von der botschaft aus machen

einen Sprachkurs fordert eine Botschaft niemals.
Der ist es egal, wo man deutsch lernt.

shpresa schrieb am 12.05.2012 um 10:30:46:
kann ich grade gar nciht verstehen,d as die sowas verlangen?


wer verlangt was? Wie gesagt, die Botschaft verlangt das nicht ... verwirre bitte nicht weiter.
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drini23
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Antwort #17 - 22.05.2012 um 22:41:18
 
Guten Abend zusammen,

hin und wieder tauchen mir irgendwelche fragen auf, finde toll das einem hier so schnell geholfen wird.

meine frau hat die A1 Prüfung am 6. Juni ich hab in der zeit ein paar tage frei und hab überlegt dorthin zu fliegen und gemeinsam mit meine Frau den Antrag bei der AV zu stellen.

Ist das ein Vorteil wenn ich gemeinsam mit meine Frau dorthin gehe, oder spielt das eher keine Rolle bezüglich der Visiumvergabe?

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fons
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Antwort #18 - 22.05.2012 um 22:43:36
 
Fraglich ist, ob du überhaupt mit rein darfst. Das ist oft
nicht möglich/erlaubt.
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drini23
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Antwort #19 - 22.05.2012 um 22:53:18
 
oh wirklich, daran hab ich gar nicht gedacht
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Antwort #20 - 22.05.2012 um 22:56:45
 
Is wohl auch recht unterschiedlich je nach Land. Vlt. bekommste
ja noch konkrete Erfahrungswerte . . .
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shpresa
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Antwort #21 - 23.05.2012 um 16:28:22
 
in pristina durfte mein mann alleine rein, wir durften nicht mit rein, warum auch immer.
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shpresa
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Antwort #22 - 23.05.2012 um 16:31:17
 
erne schrieb am 12.05.2012 um 10:58:57:
einen Sprachkurs fordert eine Botschaft niemals.
Der ist es egal, wo man deutsch lernt.


wer verlangt was? Wie gesagt, die Botschaft verlangt das nicht ... verwirre bitte nicht weiter.



sorry das war nicht meine absicht und ich meinte auch nicht die botschaft sondern die ABH. tut mir wirklich leid, wollte nicht verwirren.   Lippen versiegelt unentschlossen
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Antwort #23 - 29.05.2012 um 19:03:39
 
Hallo zusammen,

Hoffe das ich mich nicht wiederhole, 1-2 fragen habe ich noch Augenrollen.
Mir geht es darum, die richtige rheienfolge zu halten.

Muss meine Frau sich erstmal bei der Botschaft persönlich vorstellen ( lt diesen Merkblatt Erteilung eines Visium für Ehegattennachzug/ Eheschliessung) und folgende Dokumente mit bringen ?

- 2 Antragsformulare
- 3 biometrigfähgie Passbilder
- Reisepass
- Familienzertifikat
- Merkblatt für Visum

ist das richtig so?

Wird Sie dann einen Termin bekommen um folgende Unterlagen mit zu bringen?
- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' (nicht älter als 6 Monate)
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels

- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse

Ist das die richtige reihenfolge?

Besten Dank


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Antwort #24 - 29.05.2012 um 20:56:21
 
Ich weiss nicht, wie es speziell bei "ihrer" Botschaft gemacht wird, aber üblich ist, einen Termin für die Antragstellung auszumachen und dann mit allen Unterlagen zum Termin zu kommen um da den Antrag zu stellen (abzugeben).

drini23 schrieb am 29.05.2012 um 19:03:39:
sich erstmal bei der Botschaft persönlich vorstellen


Diese "persönliche Vorstellung" ist ggf. schon der Termin, da sollte sie alle unterlagen vorbereitet dabei haben.

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Antwort #25 - 29.05.2012 um 21:13:28
 
@Drini
Ich nehme an, dass ihr den Antrag in Pristina stellt?

Für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug oder zur Eheschließung gilt für beide Ehegatten ein
Mindestalter von 18 Jahren.
Im Rahmen der persönlichen Vorsprache sind immer folgende Unterlagen vorzulegen:
- zwei vollständig ausgefüllte
und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare
- drei biometriefähige Passfotos
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
- Familienzertifikat (nicht älter als sechs Monate)
- dieses Merkblatt http://www.pristina.diplo.de/contentblob/1566678/Daten/1498618/MerkblattEhegatte...

[b]Für Ehegattennachzug:

- Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit 'Apostille' (nicht älter als 6 Monate)
- formloses Einladungsschreiben des in Deutschland lebenden Ehegatten mit Passkopie und, wo zutreffend,
Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse




Und mit dem - Nachweis elementarer Deutschkenntnisse sollte dann das A1-Zertifikat bei der Antragstellung vorliegen. Es sei denn, sie kann bereits gut deutsch sprechen.
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Antwort #26 - 31.05.2012 um 01:21:21
 
@erne
hab ich das so verstanden, das man alles in einem Termin machen kann, wenn die Unterlagen komplett sind?

@zeno
Ja der Antrag wird in Prishtina gestellt.
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Antwort #27 - 31.05.2012 um 12:44:12
 
drini23 schrieb am 31.05.2012 um 01:21:21:
das man alles in einem Termin machen kann, wenn die Unterlagen komplett sind?

ja, kann man.

Wenn die AV oder die ABH noch offene Fragen hat, dann wird man informiert und muss ggf. noch mal vorbeikommen ...
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Antwort #28 - 27.06.2012 um 00:13:50
 
Hallo zusammen,

Meine Frau hat heute diese A1 Zertifikat bekommen und morgen wird Sie den Antrag für die FZF bei der Botschaft in Prishtina stellen. Wir haben mitte April standesamtlich geheiratet und die Hochzeit wird erst ende Juli stattfinden. Ich habe irgendwo gelesen das man evtl nach Hochzeitsfotos gefragt wird und das man da welche vorlegen muss? Unser Hochzeit ist aber erst im Juli, könnte das für uns problematisch werden?

Was sollte sie sagen wenn Sie morgen mit diese Frage komfrontiert wird?

besten dank für eure hilfe, wir würden hier bis jetzt top informiert.
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Antwort #29 - 27.06.2012 um 00:38:40
 
drini23 schrieb am 27.06.2012 um 00:13:50:
Was sollte sie sagen wenn Sie morgen mit diese Frage komfrontiert wird?


Eben wie es ist.

Dass es nur eine Heirat rein förmlich ist und die Feier
erst noch stattfindet. Is doch nachvollziehbar. Wozu
was erfinden?!
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