Also, der Weg ist so:
* Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Pass, Eheurkunde, Personalausweis mitnehmen)
* Beantragung der
AE bei der ABH (dazu sind
A1 - Sprachkenntnisse notwendig - ggf. wird zunächst eine
FB erteilt für die Ziet bis die Kenntnisse per Zertifikat nachgewiesen sind, sofern die Behörde nicht selbst feststellt, dass er bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt)
* Bei der
FB sollte darauf geachtet werden, dass sie die Nebensbestimmung "Erwerbstätigkeit gesdtattet" enthält - die
AE (gemäß § 28 (1) Nr. 1
AufenthG ), die er erhalten wird berechtigt ihn quasi automatisch zur Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung in Deutschland.
* Amerikaner, die Ehegatten Deutscher sind müssen die
A1 - Sprachkenntnisse nachweisen, etwa eine Kenianerin, die Ehegattin eies Amerikaners wäre, bräuchte das nicht. - Auch Du wirst Dich halbwegs entgeistert fragen, warum das so ist. Nunja, der Gesetzgeber entwickelt halt manchmal ganz eigene Logiken ...
Weiterhin ist eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (zielt auf
B1 - Kenntnisse Deutsch) möglich, allerdings würde Dein Mann dann die
AE schon haben.
Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 13:06:06:Unverheiratet war bisher das Problem,dass er bei Jobverlust aus Deutschland hätte ausreisen müssen (war unsere bisherige Info zumindest).
Wie verhält es sich verheiratet?
Anders. Er dürfte bleiben, weil Eure Ehe ein schützenswertes Gut ist und Du als Deutsche natürlich sehr grundsätzlich das Recht hast, Deine/Eure Ehe in Deutschland zu führen.
(Nur wenn eine
Regelausnahme angenommen werden könnte, müsste man ggf. genauuer schauen.)
(Zum besseren Verständnis: Bitte alle grün markierten Kürzel und Worte anklicken!)
=schweitzer=