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Aufenthalt Amerikaner (Gelesen: 6.505 mal)
Mick
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Antwort #15 - 13.03.2012 um 07:01:29
 
Reisender schrieb am 13.03.2012 um 06:25:34:
Das stimmt nicht.

Doch, das stimmt.

Mit dem "Ausländer" in der von Dir zitierten Norm ist der stamm-
berechtigte Ausländer gemeint. Das ist der, der sich bereits hier
aufhält und zu dem nachgezogen wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muleta
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Antwort #16 - 13.03.2012 um 07:27:32
 
grisu1000 schrieb am 13.03.2012 um 00:07:01:
Ich gehe davon aus, solange er unter das SOFA fällt , keinen Antrag auf AE stellen kann. Durch das SOFA fällt er schlicht und einfach nicht unter deutsches Recht in diesen Bereichen.


Anträge stellen kann er immer und das war nicht die Frage. Es ging darum, ob er bereits vor Erteilung einer AE und noch mit SOFA-Status in eine deutsche KV kommt. Die Antwort lautet "nein"

grisu1000 schrieb am 13.03.2012 um 00:07:01:
Solange kein Bußgeld verhängt wird IMHO nicht. Und auch dann müßte die Ordnungswidrigkeit gegenüber der schützenswerten Ehe abgewogen werden.


ob Ausweisungsgründe vorliegen ist bekanntermaßen völlig unabhängig davon, ob eine Verurteilung tatsächlich erfolgt bzw. eine Bußgeld tatsächlich verhängt wurde. Da ein Verstoß gegen die KV-Pflicht m.W. aber nicht mal bußgeldbewehrt ist, ist das ohnehin graue Theorie.

Darauf kommt es aber auch nicht an:
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
1. ...
1a. ...
2. einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften ... begangen hat,


Im Ergebnis könnte man daher einen Ausweisungsgrund im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 annehmen. Der ehelichen LG mit einer Deutschen könnte die ABH dann mit einer langfristigen Duldung oder einer AE 25 V Rechnung tragen. Die Aussage zur KV:

schweitzer schrieb am 12.03.2012 um 13:13:23:
Das gilt nicht für ausländische Ehegatten von Deutschen.


ist also soooo pauschal nicht richtig.

Reisender schrieb am 13.03.2012 um 03:42:14:
Als Amerikaner benötigt er keinen Sprachtest!


wer das Gesetz richtig lesen kann, ist klar im Vorteil: er braucht einen Sprachtest und wir hatten das schonmal hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1270546708/6#6
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Antwort #17 - 13.03.2012 um 08:11:30
 
Muleta schrieb am 13.03.2012 um 07:27:32:
ist also soooo pauschal nicht richtig. 


Dann bitte ich mal um nähere Erläuterung, weshalb das soooo pauschal nicht gilt. Habe da womöglich tatsächlich ein Wissensdefizit ...?


=schweitzer=
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Muleta
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Antwort #18 - 13.03.2012 um 08:22:16
 
schweitzer schrieb am 13.03.2012 um 08:11:30:
Dann bitte ich mal um nähere Erläuterung, weshalb das soooo pauschal nicht gilt.


hab ich doch oben geschrieben: als direkte Erteilungsvoraussetzung kann eine KV bei deutschem Partner nicht gefordert werden. Aber eben durch die "Hintertür" mit den Ausweisungsgründen m.E. schon. Das mag derzeit kaum eine ABH erkennen, aber wenn das auf den Tisch kommt, dann wird das Geheule bei den Betroffenen groß sein.

(Und es macht auch wenig Sinn, sich nur auf die aufenthaltsrechtliche Seite zu konzentrieren: denn bis zur ersten AE (bei Positivstaatern, insbes. nach § 41 AufenthV) vergehen teilweise viele Monate, für die dann ggf. eine private Nachversicherung zu erfolgen hat, welche im schlechtesten Fall mit ca. 600 EUR p.M. zu Buche schlägt. )
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Antwort #19 - 13.03.2012 um 08:42:57
 
Guten Morgen,

ich kann dem fast nicht mehr folgen und verstehe auch nicht warum immer das Wort Familienzusammenführung auftaucht. Hier muss doch nichts mehr zusammengeführt werden.

Er ist seit 2007 in Deutschland, hat bisher immer für die Amerikaner unter SOFA Status gearbeitet, er war  zu keinem Zeitpunkt hier illegal.

Wir haben dieses Jahr nun endlich geheiratet und nun fällt sein Job weg. Da kann man ihn doch nicht einfach wieder in die USA schicken???? Er hat dort überhaupt nichts mehr. Wie gesagt er ist 2007 nach Deutschland gekommen.

Ich habe mich bereits bei meiner Krankenkasse erkundigt und die haben mir auch erklärt ich muss ihn einfach nur anmelden und dann kann er in die Familienversicherung. Das ich ihn erst anmelde wenn er nicht mehr für die Amerikaner arbeitet versteht sich ja von selbst. Somit wäre er dann auch nicht mehr unter dem SOFA Status hier aufenthaltsberechtigt.

Ich dachte die Reihenfolge ist dann die folgende:

1. Meldebehörde
2. Krankenkasse
3. Finanzamt (damit ich dann endlich in die Steuerklasse 3 kann, da ich ja Alleinverdiener wäre)
4. ABH
5. Führerscheinstelle (bisher ist er mit einer USAF license gefahren, aber die Umschreibung seines Maryland Fürherscheins funktioniert  zum Glück auch ohne Extraprüfung)



PS: das mit dem 400€ Job hat sich mittlerweile erledigt, das war ein Fehler von der Personalsachbearbeiterin. Man wäre aber gewillt ihn jederzeit fest einzustellen, sobald er Aufenthalts-technisch alles geklärt hat, da man ja weis dass er super arbeitet.
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Antwort #20 - 13.03.2012 um 11:08:32
 
Lotte2009 schrieb am 13.03.2012 um 08:42:57:
ich kann dem fast nicht mehr folgen und verstehe auch nicht warum immer das Wort Familienzusammenführung auftaucht. Hier muss doch nichts mehr zusammengeführt werden.

wenn er eine AE nach §28 begehrt (als Ehemann oder Vater eines dt. Staatsangehörigen), dann ist es eine Familienzusammenführung, auch wenn er bereits in D ist.

Wenn er eine andere AE will, dann natürlich nicht .... aber das habt Ihr wohl kaum im Sinn

Lotte2009 schrieb am 13.03.2012 um 08:42:57:
Somit wäre er dann auch nicht mehr unter dem SOFA Status hier aufenthaltsberechtigt.

nein ... er braucht einen Aufenthaltstitel.
Als Amerikaner kann er sich zwar bis 90Tage im halbjahr visafrei hier aufhalten, aber wenn er hier leben will, braucht er einen AT.
Dafür dann die FZF und AE nach §28

Lotte2009 schrieb am 13.03.2012 um 08:42:57:
1. Meldebehörde
2. Krankenkasse
3. Finanzamt (damit ich dann endlich in die Steuerklasse 3 kann, da ich ja Alleinverdiener wäre)
4. ABH
5. Führerscheinstelle (bisher ist er mit einer USAF license gefahren, aber die Umschreibung seines Maryland Fürherscheins funktioniertzum Glück auch ohne Extraprüfung)

in Eurem Fall würde ich als erstes zu der ABH gehen ...
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Antwort #21 - 13.03.2012 um 13:51:55
 
also als 1. zur ABH auf keinen Fall weil die schicken uns sowieso direkt erstmal zur Meldestelle, soweit konnte ich das schon in Erfahrung bringen und ich habe keine Zeit alle Gänge doppelt und dreifach zu bewältigen, denn so ganz "nebenbei" arbeite ich auch Vollzeit und ein Kind ist ja auch noch da Smiley

Darum hatten wir ja schon den Reihenfolge-Schlachtplan aufgestellt. Gut das Finanzamt könnte man hintenran hängen, aber hier anmelden und Krankenkasse ist erstmal das Allerwichtigste wegen der krankenversicherungspflicht in Deutschland.

Für mich persönlich ist eben auch das Finanzamt wichtig, denn durch die Heirat ist mein Anspruch auf UVG vom Jugendamt erloschen und die Pflegestufe für meine Tochter wird auch neu überprüft und fällt wahrscheinlich weg, da ich ja nun nicht mehr alleinerziehend bin. Daher wäre die Änderung der Steuerklasse auf die 3 natürlich optimal um den Verlust der anderen Gelder auszugleichen. Aber gut das hat jetzt nicht soooooooo hohe Priorität.


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Antwort #22 - 13.03.2012 um 20:11:41
 
Lotte2009 schrieb am 13.03.2012 um 13:51:55:
also als 1. zur ABH auf keinen Fall weil die schicken uns sowieso direkt erstmal zur Meldestelle

wie du meinst.
Ich kenne allerdings den aufenthaltsrechtlichen Status eines US Amerikaners, der bereits seit > 90 Tagen am Stück in D ist und bisher unter das SOFA Reglement gefallen ist und dann aus diesem Regelement ausscheidet, nicht.
Da er als SOFA sozusagen in D nicht existent ist, könnte dann sein erster Tag nicht unter diesem Status wie der erste Tag nach einer (fiktiven) Einreise gelten. Wenn es so ist, ist alles in Ordnung. Wenn es nicht so ist, kann das ein GROSSES Problem werden.
Ich würde das klären wollen.
(Aber vielleicht bekommst du noch hier eine Antwort)
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Antwort #23 - 14.03.2012 um 12:24:34
 
da wir vor geraumer Zeit schon einmal vor der Job-Weg-Situation standen, damals aber noch unverheiratet, hatten wir uns damals informiert wie das ist bei Wegfall des Sofa.

Da hatte man uns gesagt dass die 90Tage dann neu beginnen. Auf Grund der Verdienstnachweise die ja taggenau geführt werden bei den Amerikanern ist auch der genaue Austrittstermin beweisbar. Sonst wäre es ja gar niemandem möglich Wohnung aufzulösen, Verträge zu kündigen und die Ausreise aus dem Land zu organisieren ohne sofort den Status "illegal" zu haben. Als wir nämlich noch nicht verheiratet waren, hätte uns das geblüht. Damals hat er dann glücklicherweise schnell wieder einen Job gefunden.

Wir sind allerdings dieses ewige hin und her mit den Amerikanern leid, darum wollen wir jetzt dieses Mal endgültig weg da und ihn ganz regulär hier integrieren. Immerhin sind wir ja nun verheiratet und dieser ständige Psychodruck "was passiert wenn wieder Job weg" usw. was bei einer Anstellung für die Amerikaner leider hin und wieder auch recht unerwartet vorkommt, das wollen wir nicht mehr.

Er hat hier mehrere Jobs in Aussicht, d.h. wenn er eine AE bekommt, dann kann er auch arbeiten und die Familie mit unterstützen.

Manchmal frage ich mich ja ob ich in einem falschen Film bin, ob mein Mann einfach nur die falsche Nationalität hat. Wenn ich sehe wie bestimmte Nationalitäten hier einmarschieren und ab Tag 1 aus unserem Sozialsystem-Topf bezahlt werden und andere Menschen die schon jahrelang hier leben und arbeiten und dann hier eine AE brauchen bekommen so Steine in den Weg gelegt, dann ganz ehrlich da fehlen mir die Worte.

Mein Mann hätte noch nicht einmal Anspruch auf Sozialleistungen, da ich mehr als anständig verdiene. Darüber bin ich auch froh, denn wir wollen ja auch gar niemandem auf der Tasche liegen. Er kommt aus keinem "Drittweltsland". Er hat Schulabschluss, hat sein ganzes Leben immer gearbeitet,lebt seit fast 5 Jahren in Deutschland und hat natürlich auch hier immer gearbeitet und trotzdem muss man an allen Ecken betteln. Und das Schlimmste ist ja sogar noch, wären wir nicht verheiratet, könnten wir nun grad wieder anfangen Kisten zu packen und seine Ausreise vorbereiten in seine "Heimat" wo er gar kein zuHause mehr hat, da er eben schon soviele Jahre jetzt hier bei mir lebt.

Traurig.. sorry musste meinem Frust grad mal freien Lauf lassen.
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