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Aufenthalt Amerikaner (Gelesen: 6.494 mal)
Lotte2009
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16.02.2012 um 13:06:06
 
Ich bin seit kurzem mit einem Amerikaner verheiratet, der noch über das Truppenstatusabkommen seinen Aufenthalt in Deutschland hat (arbeitet zivil unter SOFA Status für die Amerikaner).

Unverheiratet war bisher das Problem,dass er bei Jobverlust aus Deutschland hätte ausreisen müssen (war unsere bisherige Info zumindest).

Wie verhält es sich verheiratet?

Kann er ohne Probleme die Aufenthalts/Arbeitsgenehmigung bekommen?

Was sind die Voraussetzungen? Muss er den Sprachkurs ablegen bzw. Sprachkenntnisse nachweisen oder bekommt er den Aufenthalt als mein Ehemann auch so ohne Probleme? Ich habe mal gehört dass Amerikaner keine Sprachkenntnisse vorweisen müssen. (er kann ein Bisschen deutsch, was reicht um einkaufen zu gehen oder nach dem Weg zu fragen)

Mein Einkommen ist ausreichend um ihn hier zu finanzieren.

Wenn wir für ihn Aufenthaltsgenehmigung beantragen welche Schritte müssen erfolgen?

Er ist als Amerikaner unter dem Truppenstatut (SOFA plus ID-Cardholder) bisher ja nicht meldepflichtig in Deutschland, da sozusagen nicht wirklich "existent".

Müssen wir ihn erst in der Wohnung offiziell anmelden und dann zur Ausländerbehörde oder andersrum? Wir wollen natürlich unnötige Doppelwege vermeiden,zumal ich voll berufstätig bin und auch nur begrenzt freie Zeit für Behördengänge habe.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfestellung.

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Lotte2009
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Antwort #1 - 16.02.2012 um 14:06:57
 
achso wollte noch anmerken, dass er bereits einen 400€ job nebenher hat, das geht wohl unter Sofa-Status problemlos. Man hat ihm auch eine "richtige" Anstellung in Aussicht gestellt, wenn er sich dazu entschließen würde seinen Ziviljobs für die USarmy aufzugeben.

Könnte das positiv zur AE beitragen?
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schweitzer
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Antwort #2 - 16.02.2012 um 14:17:14
 
Also, der Weg ist so:

* Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Pass, Eheurkunde, Personalausweis mitnehmen)

* Beantragung der AE bei der ABH  (dazu sind A1 - Sprachkenntnisse notwendig - ggf. wird zunächst eine FB erteilt für die Ziet bis die Kenntnisse per Zertifikat nachgewiesen sind, sofern die Behörde nicht selbst feststellt, dass er bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt)

* Bei der FB sollte darauf geachtet werden, dass sie die Nebensbestimmung "Erwerbstätigkeit gesdtattet" enthält - die AE (gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG ), die er erhalten wird berechtigt ihn quasi automatisch zur Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung in Deutschland.

* Amerikaner, die Ehegatten Deutscher sind müssen die A1 - Sprachkenntnisse nachweisen, etwa eine Kenianerin, die Ehegattin eies Amerikaners wäre, bräuchte das nicht.  - Auch Du wirst Dich halbwegs entgeistert fragen, warum das so ist. Nunja, der Gesetzgeber entwickelt halt manchmal ganz eigene Logiken ...    nixsag

Weiterhin ist eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs  (zielt auf B1 - Kenntnisse Deutsch) möglich, allerdings würde Dein Mann dann die AE schon haben.

Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 13:06:06:
Unverheiratet war bisher das Problem,dass er bei Jobverlust aus Deutschland hätte ausreisen müssen (war unsere bisherige Info zumindest).

Wie verhält es sich verheiratet?


Anders. Er dürfte bleiben, weil Eure Ehe ein schützenswertes Gut ist und Du als Deutsche natürlich sehr grundsätzlich das Recht hast, Deine/Eure Ehe in Deutschland zu führen.

(Nur wenn eine Regelausnahme angenommen werden könnte, müsste man ggf. genauuer schauen.)

(Zum besseren Verständnis: Bitte alle grün markierten Kürzel und Worte anklicken!)


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Antwort #3 - 16.02.2012 um 14:28:01
 
super vielen lieben Dank. Ich habe aber noch eine weitere Frage. Wenn er nachweisen kann dass er eine Arbeitsstelle hat wenn er AE hätte, müsste er dann dennoch den Sprachkurs/Integrationskurs machen? Integrationskurs mit 30 Wochenstunden ist doch dann gar nicht mehr realisierbar.

Bitte nicht falsch verstehen, generell wären wir glücklich wenn er so an einen finanzierbaren Sprachkurs kommen würde, denn die Kurse auf dem freien Markt sind ja fast nicht bezahlbar, aber natürlich steht bei uns auch das Geld verdienen an erster Stelle, heist also wenn er die Wahl hat zwischen arbeiten gehen/Geld verdienen und Sprachkurs, dann steht natürlich das Arbeiten an erster Stelle.
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schweitzer
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Antwort #4 - 16.02.2012 um 15:06:03
 
Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 14:28:01:
Wenn er nachweisen kann dass er eine Arbeitsstelle hat wenn er AE hätte, müsste er dann dennoch den Sprachkurs/Integrationskurs machen?


Wenn er verpflichtet würde, müsste er dieser Verpflichtung grundsätzlich nachkommen. Dazu hätte er aber zwei Jahre Zeit. Und es müsste zumutbar sein, die Verpflichtung zu erfüllen.

Ggf. ginge das parallel zur Arbeit, wenn etwa der Integrationskurs als Abend- und/oder Wochenendkurs angeboten würde. - Um so ein Angebot müsste man sich bei einer bestehenden Verpflichtung schon bemühen. - Stünde aber gar keins zur verfügung und geriete der Arbeitsplatz letztlich in Gefahr, dann wäre das ein Fall, den die ABH einzelfallbezogen noch einmal zu prüfen hätte.


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Antwort #5 - 16.02.2012 um 17:38:00
 
vielen Dank Schweitzer, Du hast mir sehr geholfen.

Da Du Dich so super auskennst, kann ich ja weiter mit Fragen löchern Smiley

Diesen A1 Test kann man den auch ablegen ohne an einer Sprachschule gewesen zu sein? Wir haben diverse Deutschbücher und Sprachkurse auf CD und auch Trainingskärtchen und üben schon immer fleissig.

Wenn eine Sprachschule besucht werden muss, hat man dann Anrecht auf diese vergünstigten Kurse wo man nur 1€ pro Stunde zuzahlen muss? Sonst wird das Ganze ja auch wieder extrem teuer, wenn man dann doch in diese privaten Sprachschulen muss.

Ach und gleich noch etwas. Bis jetzt hat mein Mann noch keine Krankenversicherung (über die Amerikaner einfach nicht bezahlbar teuer), kann ich ihn eigentlich auch jetzt schon in meine Familienversicherung reinbekommen? Ich hatte schon einmal angefragt gehabt bei meiner KV die meinten es würde nicht gehen, aber für eine AE muss er doch auch Krankenversicherung nachweisen, oder sehe ich das falsch bzw. hat mir einfach falsche Info gegeben?

vielen lieben Dank, ich weis es sehr zu schätzen dass Du Dir Zeit für unsere Problemchen nimmst
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Antwort #6 - 16.02.2012 um 18:28:25
 
Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 17:38:00:
Diesen A1 Test kann man den auch ablegen ohne an einer Sprachschule gewesen zu sein?

ja

Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 17:38:00:
Wenn eine Sprachschule besucht werden muss, hat man dann Anrecht auf diese vergünstigten Kurse wo man nur 1€ pro Stunde zuzahlen muss? 

Wenn er von der ABH eine Berechtigung oder Verpflichtung bekommt: ja

Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 17:38:00:
kann ich ihn eigentlich auch jetzt schon in meine Familienversicherung reinbekommen?

sobald er in D gemeldet ist: ja

Aber zum Thema SOFA solltest du auch diesen Thread lesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1326556696/16
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Antwort #7 - 16.02.2012 um 18:42:00
 
klasse vielen lieben Dank
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Lotte2009
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Antwort #8 - 12.03.2012 um 13:03:28
 
ich habe noch eine weitere Frage zur Reihenfolge der notwendigen Wege.

Einwohnermeldeamt dann ABH. Was ist mit Krankenversicherung? Kann ich ihn in meine Familienversicherung nehmen? Wenn er bei den "Ami´s" aussteigt, hat er ja dann erstmal kein richtiges Einkommen mehr. Ich hab mal gelesen das man für eine AE zwingend KV nachweisen muss. Ist das so?

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Antwort #9 - 12.03.2012 um 13:13:23
 
Lotte2009 schrieb am 12.03.2012 um 13:03:28:
Ich hab mal gelesen das man für eine AE zwingend KV nachweisen muss. Ist das so?


Das gilt nicht für ausländische Ehegatten von Deutschen.

Lotte2009 schrieb am 12.03.2012 um 13:03:28:
Kann ich ihn in meine Familienversicherung nehmen?


Ja, das sollte ohne Probleme möglich sein.


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Antwort #10 - 12.03.2012 um 13:13:43
 
Lotte2009 schrieb am 12.03.2012 um 13:03:28:
Was ist mit Krankenversicherung? Kann ich ihn in meine Familienversicherung nehmen? Wenn er bei den "Ami´s" aussteigt, hat er ja dann erstmal kein richtiges Einkommen mehr.


ich gehe mal davon aus, dass er unter dem SOFA-Status keine Chance hat, in die GKV herein zu kommen. Sobald er den Status nicht mehr hat, kann er in die GKV über die Familienversicherung.

Lotte2009 schrieb am 16.02.2012 um 14:06:57:
dass er bereits einen 400€ job nebenher hat, das geht wohl unter Sofa-Status problemlos. 


m.E. geht das unter dem SOFA-Status überhaupt nicht. Ich hab aber schon Bescheinigungen der entsprechenden Behörde in Wiesbaden gesehen, die man evtl. so interpretieren könnte - die Bescheinigungen sind dann aber inhaltlich m.E. falsch.

schweitzer schrieb am 12.03.2012 um 13:13:23:
Das gilt nicht für ausländische Ehegatten von Deutschen.


in Anbetracht der in D herrschenden (zwingenden!) Versicherungspflicht könnte man die Nichtexistenz einer KV unter § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG fassen...
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« Zuletzt geändert: 12.03.2012 um 13:28:11 von Muleta »  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #11 - 13.03.2012 um 00:07:01
 
Muleta schrieb am 12.03.2012 um 13:13:43:
ich gehe mal davon aus, dass er unter dem SOFA-Status keine Chance hat, in die GKV herein zu kommen

Ich gehe davon aus, solange er unter das SOFA fällt , keinen Antrag auf AE stellen kann. Durch das SOFA fällt er schlicht und einfach nicht unter deutsches Recht in diesen Bereichen.

Muleta schrieb am 12.03.2012 um 13:13:43:
in Anbetracht der in D herrschenden (zwingenden!) Versicherungspflicht könnte man die Nichtexistenz einer KV unter § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG fassen...


Solange kein Bußgeld verhängt wird IMHO nicht. Und auch dann müßte die Ordnungswidrigkeit gegenüber der schützenswerten Ehe abgewogen werden.
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Antwort #12 - 13.03.2012 um 03:42:14
 
Als Amerikaner benötigt er keinen Sprachtest!

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
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Antwort #13 - 13.03.2012 um 05:13:12
 
Reisender schrieb am 13.03.2012 um 03:42:14:
Als Amerikaner benötigt er keinen Sprachtest!

Jeder Ehegatte von Deutschen benötigt zur FZF Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

(Jeder = jede StAng, die überhaupt FZF durchlaufen muß)

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #14 - 13.03.2012 um 06:25:34
 
Petersburger schrieb am 13.03.2012 um 05:13:12:
Jeder Ehegatte von Deutschen benötigt zur FZF Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

(Jeder = jede StAng, die überhaupt FZF durchlaufen muß)



Das stimmt nicht. Staatsangehoerige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika benoetigen zur FZF keinen Sprachtest.


Das Gesetz ist hier eindeutig:
Zitat:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
[...]
der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.
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