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Aufenthaltstitel und Integrationskurs (Gelesen: 1.445 mal)
Themen Beschreibung: Integrationskurs
danis
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09.02.2012 um 10:23:56
 
Hallo,

mein Mann ist Ecuadorianer und hat nun seit Dezember einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre. Er ist mit einem Visum zur Familienzusammenführung eingereist, dafür musste er Deutschkenntnisse auf dem Level A1 vorweisen.
Als er den Aufenthaltstitel für 3 Jahre ausgestellt bekam wurde in seinem Pass nicht vermerkt, daß er an einem Integrationskurs teilnehmen muss und wir haben auch sonst keine Teilnahmeberechtigung o.Ä. bekommen. Nun habe ich deswegen mehrere Fragen:
1. Kann er deswegen nach den 3 Jahren Probleme bekommen wenn es um die Verlängerung seines Aufenthaltestitels geht?
2. War das ein Versehen der Ausländerbehörde?
3. Ist er denn nicht berechtigt einen Integrationskurs zu machen? Er besucht einen Deutschkurs im Moment, aber wir bezahlen eben alles selbst.
4. Wenn er den Deutschkurs besucht und besteht, und auch den Orientierungskurs, kann er dann trotzdem er nicht offiziell an einem Integrationskurs teilgenommen hat (also verpflichtend) einen Antrag auf Rückerstattung der Hälfte der Gebühren stellen?

Vielen Dank schon mal für Antworten.

Liebe Grüße
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schweitzer
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Antwort #1 - 09.02.2012 um 10:42:01
 
danis schrieb am 09.02.2012 um 10:23:56:
1. Kann er deswegen nach den 3 Jahren Probleme bekommen wenn es um die Verlängerung seines Aufenthaltestitels geht?


Nein.

danis schrieb am 09.02.2012 um 10:23:56:
2. War das ein Versehen der Ausländerbehörde?


Möglicherweise - sie hätte ihn zur Teilnahme verpflichten können, warum sie es nicht getan hat:  Wahrsagerin

danis schrieb am 09.02.2012 um 10:23:56:
3. Ist er denn nicht berechtigt einen Integrationskurs zu machen?


Ja, ist er.


danis schrieb am 09.02.2012 um 10:23:56:
Er besucht einen Deutschkurs im Moment, aber wir bezahlen eben alles selbst.


So wie ich Dein Post insgesamt lese, besucht er gerade einen Integrationskurs (derzeit den Teil "Deutschkurs" an den sich dann der Teil "Orientierungskurs" anschließt) - Eine Befreiung von den Kosten müsste beim BAMF beantragt werden, wird aber nur gewährt, wenn tatsächlich Bedürftigkeit besteht. Das ist etwa bei Angewiesensein auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) der Fall.

danis schrieb am 09.02.2012 um 10:23:56:
kann er dann trotzdem er nicht offiziell an einem Integrationskurs teilgenommen hat (also verpflichtend) einen Antrag auf Rückerstattung der Hälfte der Gebühren stellen?


Ja, kann er versuchen, denn das Bundesamt hat mit Sicherheit eine Teilnahmeberechtigung für ihn ausgestellt, sonst hätte er trotz Anspruch gar keine Zusage für eine Teilnahme von dem Kursträger bekommen können. In der Integrationkursverordnung heißt es so auch an entsprechender Stelle - § 9 (6) IntV :

Zitat:
(6) Das Bundesamt kann Teilnahmeberechtigten, die innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 die erfolgreiche Teilnahme (§ 17 Abs. 2) nachweisen, 50 Prozent des Kostenbeitrags nach Absatz 1 erstatten.


Es bleibt also im Ermessen des BAMF, das zu entscheiden. Ob die ABH eine Teilnahmeverpflichtung ausgesprochen hat oder nicht, ist aber insoweit nicht von Belang.


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danis
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Antwort #2 - 09.02.2012 um 13:55:39
 
Hallo,

erst mal danke für deine schnelle Antwort.
Eine Sache ist mir noch nicht klar, bzw. habe ich mich nicht so klar ausgedrückt bei der Frage vorhin.
Mein Mann besucht einen Deutschkurs der Volkshochschule, täglich (MO-Fr) 4 Stunden. Eine Teilnahmeberechtigung hat er nicht bekommen, wir zahlen 130 Euro pro Modul.
Ich hatte beim BAMF angerufen und die haben mich an die AB verwiesen, wo ich niemanden erreiche.
Ich verstehe nun nicht so ganz, wer denn letztendlich zuständig ist.
Mein Mann ist auch beim Jobcenter angemeldet seit kurzem , hat aber noch keine Zusage über Leistungen.
Wohin soll ich mich denn nun wenden?

LG
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schweitzer
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Antwort #3 - 09.02.2012 um 14:53:30
 
danis schrieb am 09.02.2012 um 13:55:39:
Mein Mann besucht einen Deutschkurs der Volkshochschule, täglich (MO-Fr) 4 Stunden.


Frag dort, ob das ein Integrationskurs ist.

danis schrieb am 09.02.2012 um 13:55:39:
Ich hatte beim BAMF angerufen und die haben mich an die AB verwiesen, wo ich niemanden erreiche.


  nixsag

danis schrieb am 09.02.2012 um 13:55:39:
Wohin soll ich mich denn nun wenden?


Neben der Volkshochschule am besten an eine MBE (Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer). Da Du in Berlin wohnst, ist daran kein Mangel bei Euch.

Erkundige Dich am besten bei den in Eurem Stadtbezirk ansässigen Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder Paritätischer Wohlfahrtsverband) wo sich die nächstgelegenen derartigen Beratungsstellen (deren Angebote übrigens kostenlos sind) befinden. - Da habt ihr eine unmittelbare Hilfe, und die werden Licht ins Dunkel bringen können, verspreche ich glatt.

Alternativ kannst Du selbst
hier
suchen. (Blaues bitte anklicken!)


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